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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0099  

Betreff: Wahl der Beisitzer des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 22. Mai 2005 für den Landtagswahlkreis 110 - Herne I -
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Pfitzner, Anette
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
01.02.2005 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.02.2005 
des Rates der Stadt beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Herne wählt

 

a)         zu Beisitzern/-innen des Kreiswahlausschusses für die

            Landtagswahl am 22. Mai 2005

 

            1. _______________________________________________

            2. _______________________________________________

            3. _______________________________________________

            4. _______________________________________________

            5. _______________________________________________

            6. _______________________________________________

 

 

b)         zu deren Stellvertretern

 

            1. _______________________________________________

            2. _______________________________________________

            3. _______________________________________________

            4. _______________________________________________

            5. _______________________________________________

            6. _______________________________________________

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nachdem die Landesregierung als Wahltag den 22. Mai 2005 festgesetzt hat (Wahlausschreibung vom 10.05.2004 GV.NRW. S. 219), ist gemäß § 8 Landeswahlgesetz (LWahlG) in der z. Zt. gültigen Fassung ein Kreiswahlausschuss zu bilden.

 

Er besteht gemäß § 10 Abs. 3 LWahlG aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und sechs Beisitzern. Für jeden Beisitzer soll ein Stellvertreter gewählt werden

(§ 3 Abs. 1 Landeswahlordnung).

 

Die Bezirksregierung in Arnsberg hat Herrn Oberbürgermeister Horst Schiereck als  Kreiswahlleiter und Herrn Stadtdirektor Bornfelder zu dessen Stellvertreter ernannt.

 

Die Beisitzer des Kreiswahlausschusses sind gemäß § 10 Abs. 3 LWahlG vom Rat der Stadt nach den allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts zu wählen.

 

Die Besetzung des Kreiswahlausschusses erfolgt, wenn sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, gemäß § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW in der zurzeit gültigen Fassung, nach den Grundsätzen des d´Hondtschen Höchstzahlverfahrens.

 

Demnach ergibt sich folgende Sitzverteilung:

 

                                                            SPD    4 Sitze

                                                            CDU    2 Sitze

 

 

Der Kreiswahlausschuss hat gemäß § 10 Abs. 4 LWahlG folgende Aufgaben:

 

a) über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters im Mängel-

    beseitigungsverfahren zu entscheiden ( § 21 Abs. 1 Satz 3 LWahlG),

 

b) über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zu beschließen

    (§ 21 Abs. 3 LWahlG),

 

c) das Wahlergebnis im Wahlkreis festzustellen (§ 32 Abs. 2 LWahlG).