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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zu folgendem
RFNP-Änderungsverfahren zur Kenntnis: 36 MH - Uhlenhorstweg / Fasanenweg
2. Der Rat der Stadt Herne beschließt die öffentliche Auslegung und Beteiligung der
öffentlichen Stellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des
vorliegenden Planentwurfes für das Änderungsverfahren zum RFNP: 36
MH - Uhlenhorstweg / Fasanenweg
Sachverhalt:
Der verfahrensbegleitende Ausschuss (vbA) RFNP berät auf seiner Sitzung am 15.02.2019 über eine Beschlussempfehlung.
Der Rat der Stadt Herne hat am 17.04.2018 zu dem Änderungsverfahren 36 MH nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss RFNP am 23.02.2018 die Erarbeitung des Änderungsverfahrens 36 MH beschlossen. Auf Grundlage der gleichlautenden Ratsbeschlüsse wurde die frühzeitige Beteiligung der der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Zeitraum 12.06.-13.07.2018 sowie 25.06.-25.07.2018 durchgeführt.
Änderung Nr. 36 MH - Uhlenhorstweg / Fasanenweg
Der 12,6 ha umfassende Änderungsbereich liegt im Grenzbereich der Stadtteile Broich und Speldorf. Er befindet sich am nördlichen Rand des Broich-Speldorfer Waldes und verfügt über einen erheblichen Baumbestand, der Wald im Sinne des Gesetzes darstellt. Im RFNP ist dieser Bereich als Grünfläche dargestellt, die Änderung der Darstellung in Wald soll also dem tatsächlichen Bestand gerecht werden. Eine planerische Sicherung dieses Waldbereiches ist ein wesentliches Ziel der Änderung.
In diesem Areal befindet sich darüber hinaus auch eine Bestandsbebauung, die auf die sogenannte „Broich-Speldorfer Wald- und Gartenstadt“ zurückzuführen ist. Anfang des letzten Jahrhunderts sollte im Broich-Speldorfer Wald eine Siedlung für Industriellen-Landhäuser entstehen. Dieses Vorhaben wurde bis auf wenige Villen nicht verwirklicht. Im Zusammenhang mit einer Außenbereichssatzung dient dieses Änderungsverfahren des Weiteren der Bestandssicherung der moderaten und historisch gewachsenen Bebauung von insgesamt 12 Hauptgebäuden. Sanierungen, Um- und Anbauten sowie im Einzelfall auch Ersatzneubauten stellen ein geeignetes Mittel dar, den historischen Gebäudebestand heutigen Anforderungen anzupassen.
Im Änderungsbereich wird die zeichnerische Darstellung bzw. Festlegung von Grünflächen / Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB) in Wald / Waldbereiche geändert. Die überlagernden Festlegungen Regionaler Grünzug und teilweise Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) bleiben unverändert bestehen.
Bei dem Änderungsverfahren haben sich die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nicht geändert.
Die öffentliche Auslegung auf die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz i. V. m. § 13 Abs.1 und § 39 Landesplanungsgesetz. Für eine Verlängerung der Regelfrist liegt kein wichtiger Grund vor (Planverfahren ohne besondere Komplexität).
Die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 13 Abs.1 und § 39 Landesplanungsgesetz sowie § 33 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes.
Im Anschluss an die Behördenbeteiligung sind zu dem Änderungsverfahren 36 MH die Stellungnahmen der Behörden bzw. der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach
§ 4 Raumordnungsgesetz gemäß § 19 Abs. 3 Landesplanungsgesetz mit diesen zu erörtern, soweit raumordnerische Belange betroffen sind. Dabei ist ein Meinungsausgleich anzustreben.
Nach Durchführung dieser Verfahrensschritte wird die Planänderung zum abschließenden Beschluss erneut in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
- Änderungsplan
- Begründung mit Umweltbericht,
- synoptische Darstellungen der in der Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der
Stellungnahmen der Verwaltung zu dem Änderungsverfahren
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | 36MH_Aenderungsplan_Plankarte_Entwurf (466 KB) | |||
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2 | öffentlich | 36MH_Begruendung_Entwurf (450 KB) | |||
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3 | öffentlich | 36MH_Steckbrief_Entwurf (541 KB) | |||
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4 | öffentlich | 36MH_Synopse_Fruehz_TOEB (273 KB) |