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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2019/0145  

Betreff: Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 36 MH - Uhlenhorstweg / Fasanenweg in Mülheim an der Ruhr
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Skowronski, Svenja
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Sowe, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
28.02.2019 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss
02.04.2019 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt
09.04.2019 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

           

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Beschlussvorschlag:
 

1. Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der
 Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
 (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zu folgendem
 RFNP-Änderungsverfahren zur Kenntnis: 36 MH - Uhlenhorstweg / Fasanenweg

 

2. Der Rat der Stadt Herne beschließt die öffentliche Auslegung und Beteiligung der
 öffentlichen Stellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des
 vorliegenden Planentwurfes für das Änderungsverfahren zum RFNP:  36
 MH - Uhlenhorstweg / Fasanenweg             

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Sachverhalt:
 

Der verfahrensbegleitende Ausschuss (vbA) RFNP berät auf seiner Sitzung am 15.02.2019 über eine Beschlussempfehlung.

 

Der Rat der Stadt Herne hat am 17.04.2018 zu dem Änderungsverfahren 36 MH nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss RFNP am 23.02.2018 die Erarbeitung des Änderungsverfahrens 36 MH beschlossen. Auf Grundlage der gleichlautenden Ratsbeschlüsse wurde die frühzeitige Beteiligung der der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Zeitraum 12.06.-13.07.2018 sowie 25.06.-25.07.2018 durchgeführt.

 

Änderung Nr. 36 MH - Uhlenhorstweg / Fasanenweg

 

Der 12,6 ha umfassende Änderungsbereich liegt im Grenzbereich der Stadtteile Broich und Speldorf. Er befindet sich am nördlichen Rand des Broich-Speldorfer Waldes und verfügt über einen erheblichen Baumbestand, der Wald im Sinne des Gesetzes darstellt. Im RFNP ist dieser Bereich als Grünfläche dargestellt, die Änderung der Darstellung in Wald soll also dem tatsächlichen Bestand gerecht werden. Eine planerische Sicherung dieses Waldbereiches ist ein wesentliches Ziel der Änderung.

 

In diesem Areal befindet sich darüber hinaus auch eine Bestandsbebauung, die auf die sogenannte „Broich-Speldorfer Wald- und Gartenstadt“ zurückzuführen ist. Anfang des letzten Jahrhunderts sollte im Broich-Speldorfer Wald eine Siedlung für Industriellen-Landhäuser entstehen. Dieses Vorhaben wurde bis auf wenige Villen nicht verwirklicht. Im Zusammenhang mit einer Außenbereichssatzung dient dieses Änderungsverfahren des Weiteren der Bestandssicherung der moderaten und historisch gewachsenen Bebauung von insgesamt 12 Hauptgebäuden. Sanierungen, Um- und Anbauten sowie im Einzelfall auch Ersatzneubauten stellen ein geeignetes Mittel dar, den historischen Gebäudebestand heutigen Anforderungen anzupassen.

 

Im Änderungsbereich wird die zeichnerische Darstellung bzw. Festlegung von Grünflächen / Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB) in Wald / Waldbereiche geändert. Die überlagernden Festlegungen Regionaler Grünzug und teilweise Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) bleiben unverändert bestehen.

 

Bei dem Änderungsverfahren haben sich die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nicht geändert.

 

Die öffentliche Auslegung auf die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz i. V. m. § 13 Abs.1 und § 39 Landesplanungsgesetz. Für eine Verlängerung der Regelfrist liegt kein wichtiger Grund vor (Planverfahren ohne besondere Komplexität).

 

Die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 13 Abs.1 und § 39 Landesplanungsgesetz sowie § 33 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes.

 

Im Anschluss an die Behördenbeteiligung sind zu dem Änderungsverfahren 36 MH die Stellungnahmen der Behörden bzw. der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach

§ 4 Raumordnungsgesetz gemäß § 19 Abs. 3 Landesplanungsgesetz mit diesen zu erörtern, soweit raumordnerische Belange betroffen sind. Dabei ist ein Meinungsausgleich anzustreben.

 

Nach Durchführung dieser Verfahrensschritte wird die Planänderung zum abschließenden Beschluss erneut in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Friedrichs)

Stadtrat           

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Anlagen:
 

- Änderungsplan

- Begründung mit Umweltbericht,

- synoptische Darstellungen der in der Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der
 Stellungnahmen der Verwaltung zu dem Änderungsverfahren            

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 36MH_Aenderungsplan_Plankarte_Entwurf (466 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 36MH_Begruendung_Entwurf (450 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 36MH_Steckbrief_Entwurf (541 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 36MH_Synopse_Fruehz_TOEB (273 KB)