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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2019/0144  

Betreff: Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen:

Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung, über das Ergebnis der Erörterung sowie Feststellungsbeschluss / Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren in Bochum (25 BO: Quartier Feldmark)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Skowronski, Svenja
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Sowe, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
28.02.2019 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss
02.04.2019 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt
09.04.2019 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

           

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Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG) und des Landesplanungsgesetzes (LPlG NW), jeweils in der geltenden Fassung sowie des Baugesetzbuches (BauGB) in der bis zum 12. Mai 2017 gültigen Fassung (Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) i.V.m. der Gemeindeordnung NRW (GO NW) die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP):

 

25 BO (Quartier Feldmark) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.

 

Die Änderung besteht aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.

                 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

Der verfahrensbegleitende Ausschuss (vbA) RFNP berät auf seiner Sitzung am 15.02.2019 über eine Beschlussempfehlung.

 

Alle für dieses Verfahren erforderlichen Beschlüsse sind nach Beschlussempfehlung durch den verfahrensbegleitenden Ausschuss durch gleich lautende Beschlüsse in den Räten der sechs beteiligten Städte übereinstimmend gefasst worden.

 

 

 

Verfahren

 

Der Erarbeitungsbeschluss für das vorgelegte Änderungsverfahren des RFNP wurde von den Räten der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zwischen dem 23.11. - 19.12.2016 gefasst. Im Rahmen des Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fand vom 23.01. - 23.02.2017 statt. Die öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum vom 17.04. - 17.05.2018 durch die Räte der Planungsgemeinschaft beschlossen. Die anschließende förmliche Beteiligung / öffentliche Auslegung fand vom 05.06. -  06.07.2018 / 25.06. - 25.07.2018 statt. Anschließend wurden die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen der Beteiligten gem. § 33 LPlG DVO mit dem Ziel des Meinungsausgleiches in einem schriftlichen Verfahren erörtert. Die synoptische Darstellung der in der förmlichen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung beinhaltet die Ergebnisse der Erörterung.

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss (entspricht nach LPlG dem abschließenden Planbeschluss) wird das RFNP- Änderungsverfahren beendet. Nach Beschlussfassung wird das Änderungsverfahren der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.

 

Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW und in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte wird die Änderung des RFNP Ziel der Raumordnung bzw. wirksam.

 

Der innenstadtnahe ca. 3,7 ha große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Bochum-Mitte, Stadtteil Altenbochum, südlich des Bochumer Hauptfriedhofes und westlich des Sheffield-Rings. Das Freiraumareal, vormals bis 2003 als Stadtgärtnerei genutzt, besteht aus einer z. T. versiegelten Brachfläche.

 

Anlass und Erfordernis der Änderung 25 BO ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maß- und qualitätsvolle Wohnbauentwicklung für ein nicht aus dem RFNP entwickeltes Teilgebiet des Rahmenplanes „Ostpark - Neues Wohnen“.

 

Die Planungen für den OSTPARK wurden von Oktober 2014 bis September 2017 wissenschaftlich durch das öffentlich geförderte Forschungsvorhaben "Plan4Change" begleitet. Die Projektpartner waren dabei die Ruhr Universität Bochum, Geographisches Institut, das Deutsches Institut für Urbanistik (DIFU) und die Stadt Bochum. Zielsetzung war die Umsetzung einer klimawandelangepassten Stadtentwicklung.

 

Mittlerweile wird gemäß dem aktuellen Rahmenplan (Ende 2018) auf das geplante mittlere Wohn-gebiet (Quartier Havkenscheider Park) verzichtet. Stattdessen soll der derzeitige Standort des Sportplatzes des LFC Laer erhalten bleiben.  

 

Der Änderungsbereich wird im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan auf Regionalplanebene als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ festgelegt. Auf der Ebene des Flächennutzungsplans stellt der RFNP den Planbereich als „Grünfläche – Friedhof –“ dar. Die Darstellung / Festlegung soll in „Wohnbaufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich" geändert werden.

 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Wohnbauentwicklung in diesem Bereich, wurden parallel zur Änderung des RFNP zwei Bebauungspläne (Nrn. 932 und 900) aufgestellt. Erforderliche Kompensationsmaßnahmen sind in nachgelagerten Verfahren zu regeln.

 

Die Begründung wurde aufgrund von Stellungnahmen der beteiligten öffentlichen Stellen und Trägern öffentlicher Belange redaktionell fortentwickelt. Inhalte, die eine Änderung der Planung erfordert hätten, ergaben sich aufgrund der förmlichen Beteiligung nicht.

 

 

Im Rahmen des schriftlichen Erörterungsverfahrens der vorliegenden RFNP-Änderungen wurde mit den beteiligten Trägern teilweise ein Meinungsausgleich erzielt. Kein Meinungsausgleich konnte mit dem Landesbüro der Naturschutzverbände hergestellt werden. Das Landesbüro lehnt die Planung mit Verweis auf den Verlust von Freiraum (klimatischer Ausgleichsraum) und der damit verbundenen Verschlechterung der Lufthygiene ab.

 

Abwägungsmaterial

Zum Zeitpunkt des Planbeschlusses muss eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange erfolgen. Das Abwägungsmaterial umfasst deshalb so-wohl die Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen der v. g. Stellen aus der förmlichen Beteiligung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dazu. Des Weiteren gehören zum Abwägungsmaterial die Ergebnisse der Erörterung mit den nach Landesplanungsrecht zu beteiligenden Trägern.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Friedrichs)

Stadtrat

 

 

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Anlagen:
 

 

- Plan, Begründung einschließlich Umweltbericht

- synoptische Darstellungen der in der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten
 Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung

- synoptische Darstellungen der in der förmlichen Beteiligung und öffentlichen
 Auslegung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung
 (einschließlich Ergebnisdokumentation der schriftlichen Erörterung)

 

              

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 25BO_Begruendung_24_01_2019 (551 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 25BO_Foerm_TOEB_incl_Eroerterung (445 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 25BO_Fruehz_TOEB_Abwaegung (289 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 25BO_Steckbrief_24_01_2019 (533 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Aenderungsplan_Plankarte_25BO (471 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Erstausfertigung_Plankarte_25BO (237 KB)