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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2018/0843  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 136, 5. Änderung
- Bahnhofstraße / Holsterhauser Straße -
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Figgener, 3007
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
22.01.2019 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
30.01.2019 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
31.01.2019 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Personalausschuss Entscheidung
19.02.2019 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Die beratenden Gremien und der Haupt- und Personalausschuss nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.

       

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Beschlussvorschlag:
 

Der Haupt- und Personalausschuss

 

  1. nimmt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplans (BP) Nr. 136, 5. Änderung – Bahnhofstraße / Holsterhauser Straße - einschließlich Begründung zustimmend zur Kenntnis.

 

2. beschließt, den Entwurf einschließlich Begründung und den bereits vorliegenden

 umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird das Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

        

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Sachverhalt:
 

 

A. Geltungsbereich

 

Das Plangebiet liegt in Herne-Mitte. Der Geltungsbereich wird durch die Museumstraße im Norden, das LWL-Museum für Archäologie sowie einen Teil des Flurstücks 204 im Osten, die Holsterhauser Straße im Süden und die Straße „Berliner Platz“ im Westen begrenzt. Er umfasst die Flurstücke 189, 195, 202 und 203 sowie Teilflächen der Flurstücke 204 und 205, Flur 32, Gemarkung Herne, und ist in Anlage 1 dargestellt.

 

 

 


B. Planungsanlass und -erfordernis

 

Der Bereich der Bebauungsplanänderung ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als „Öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt. Die Fläche, die unmittelbar an das Grundstück des archäologischen Museums (Eigentümer: Landschaftsverband Westfalen-Lippe / LWL) angrenzt, ist zweigeteilt. Die östliche Teilfläche befindet sich in Privateigentum und ist mit einem gründerzeitlichen, villenartigen Wohnhaus bebaut. Der westliche Teil ist Eigentum des LWL und wird für verschiedene Ausstellungen und Aktionen des archäologischen Museums genutzt. Da die bisherigen temporären Nutzungen durch das Museum (z.B. Errichtung eines mittelalterlichen Wehrturms und von Grabungsstätten) bislang nur auf Grundlage von Befreiungen i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB möglich waren, führte dies z.T. zu nachbarlicher Kritik und einer unbefriedigenden Situation für das archäologische Museum.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Damit jene Befreiungen zukünftig nicht mehr erforderlich werden, der LWL eine verlässliche planungsrechtliche Grundlage für die temporären Nutzungen erhält und gleichzeitig die vorhandene Wohnnutzung dauerhaft gesichert werden kann, soll die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 136 – Bahnhofstraße / Holsterhauser Straße – erfolgen.

 

 

D. Inhalte der Planung

 

Im Wesentlichen setzt der geänderte Bebauungsplan eine Gemeinbedarfsfläche für das LWL-Museum und ein Allgemeines Wohngebiet für die bestehende Wohnnutzung fest. Ergänzend werden jeweils auch Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte getroffen. Siehe hierfür im Detail den Bebauungsplanentwurf (Anlage 2) sowie die zugehörige Begründung (Anlage 3).

 

 

E. Bisheriges Planverfahren

 

  • Beschluss zur Aufstellung durch den Haupt- und Finanzausschuss: 30.09.2014

 

  • Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung: 30.04.2014

 

  • Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: am 10.09.2015 in der BV Herne-Mitte sowie anschließend Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 24.09.2015

 

 

Die Eingaben und Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungen wurden teils zur Kenntnis genommen, teils führten sie durch ihre Berücksichtigung zu Änderungen der Planung. Wie mit ihnen im Einzelnen umgegangen wurde, ist der Anlage 4 zu entnehmen.

 

 


F. Weitere Vorgehensweise

 

Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ergeben sich daraus keine inhaltlichen Änderungen der Planung, folgt der Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

 Stadtrat

 

 

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Anlagen:
 

  1. Übersichtsplan räumlicher Geltungsbereich (Lage im Stadtgebiet)
  2. Bebauungsplanentwurf Nr. 136, 5. Änderung - Bahnhofstraße / Holsterhauser Straße -
  3. Begründung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 136, 5. Änderung inklusive Anlagen
  • „Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur 5. Änderung des Bebauungsplans 136 Herne: Bahnhofstraße/ Holsterhauserstraße“ - erstellt von der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet (Herne), August 2015
  1. Abwägungsvorschlag der Verwaltung

 

Hinweis:

Die Anlage 2 ist der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschlussfassenden Gremien digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

        

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BP 136-5 Anlage 1 Übersichtsplan 2018-12-05 (838 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich BP 136-5 Anlage 2 BP-Entwurf 2018-12-05 (3313 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich BP 136-5 Anlage 3 Begründung 2018-12-05 (950 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich BP 136-5 Anlage 3_1 Artenschutz 2018-12-05 (2135 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich BP 136-5 Anlage 4 Abwägung 2018-12-05 (26759 KB)