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Die beratenden Gremien und der Haupt- und Personalausschuss nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss
2. beschließt, den Entwurf einschließlich Begründung und den bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird das Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt in Herne-Mitte. Der Geltungsbereich wird durch die Museumstraße im Norden, das LWL-Museum für Archäologie sowie einen Teil des Flurstücks 204 im Osten, die Holsterhauser Straße im Süden und die Straße „Berliner Platz“ im Westen begrenzt. Er umfasst die Flurstücke 189, 195, 202 und 203 sowie Teilflächen der Flurstücke 204 und 205, Flur 32, Gemarkung Herne, und ist in Anlage 1 dargestellt.
B. Planungsanlass und -erfordernis
Der Bereich der Bebauungsplanänderung ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als „Öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt. Die Fläche, die unmittelbar an das Grundstück des archäologischen Museums (Eigentümer: Landschaftsverband Westfalen-Lippe / LWL) angrenzt, ist zweigeteilt. Die östliche Teilfläche befindet sich in Privateigentum und ist mit einem gründerzeitlichen, villenartigen Wohnhaus bebaut. Der westliche Teil ist Eigentum des LWL und wird für verschiedene Ausstellungen und Aktionen des archäologischen Museums genutzt. Da die bisherigen temporären Nutzungen durch das Museum (z.B. Errichtung eines mittelalterlichen Wehrturms und von Grabungsstätten) bislang nur auf Grundlage von Befreiungen i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB möglich waren, führte dies z.T. zu nachbarlicher Kritik und einer unbefriedigenden Situation für das archäologische Museum.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Damit jene Befreiungen zukünftig nicht mehr erforderlich werden, der LWL eine verlässliche planungsrechtliche Grundlage für die temporären Nutzungen erhält und gleichzeitig die vorhandene Wohnnutzung dauerhaft gesichert werden kann, soll die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 136 – Bahnhofstraße / Holsterhauser Straße – erfolgen.
D. Inhalte der Planung
Im Wesentlichen setzt der geänderte Bebauungsplan eine Gemeinbedarfsfläche für das LWL-Museum und ein Allgemeines Wohngebiet für die bestehende Wohnnutzung fest. Ergänzend werden jeweils auch Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte getroffen. Siehe hierfür im Detail den Bebauungsplanentwurf (Anlage 2) sowie die zugehörige Begründung (Anlage 3).
E. Bisheriges Planverfahren
Die Eingaben und Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungen wurden teils zur Kenntnis genommen, teils führten sie durch ihre Berücksichtigung zu Änderungen der Planung. Wie mit ihnen im Einzelnen umgegangen wurde, ist der Anlage 4 zu entnehmen.
F. Weitere Vorgehensweise
Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ergeben sich daraus keine inhaltlichen Änderungen der Planung, folgt der Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
Hinweis:
Die Anlage 2 ist der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschlussfassenden Gremien digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | BP 136-5 Anlage 1 Übersichtsplan 2018-12-05 (838 KB) | |||
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2 | öffentlich | BP 136-5 Anlage 2 BP-Entwurf 2018-12-05 (3313 KB) | |||
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3 | öffentlich | BP 136-5 Anlage 3 Begründung 2018-12-05 (950 KB) | |||
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4 | öffentlich | BP 136-5 Anlage 3_1 Artenschutz 2018-12-05 (2135 KB) | |||
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5 | öffentlich | BP 136-5 Anlage 4 Abwägung 2018-12-05 (26759 KB) |