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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2018/0727  

Betreff: Integrierte Gesamtstrategie für klimafreundliche Mobilität in Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Jakert, Dana
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Deutsch, Christina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
22.01.2019 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung geändert beschlossen   
Schulausschuss
24.01.2019 
des Schulausschusses beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
30.01.2019 
des Ausschusses für Umweltschutz geändert beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
31.01.2019 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
06.02.2019 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen geändert beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
07.02.2019 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
12.02.2019 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne geändert beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
19.02.2019 
des Haupt- und Personalausschusses geändert beschlossen   
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
20.02.2019 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie geändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
26.02.2019 
des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:  xxx

Bez.:  xxx

Nr.:  xxx

Bez.:  xxx

xxx

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:  xxx

Bez.:  xxx

Nr.:  xxx

Bez.:  xxx

xxx

                                            

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Beschlussvorschlag:
 

1. Der Rat der Stadt Herne beschließt die vorliegende integrierte Gesamtstrategie als Grundlage der städtischen Aktivitäten für eine klimafreundliche Mobilität in Herne.

 

2. Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung, die zur Umsetzung der integrierten Gesamtstrategie erforderlichen Schritte durchzuführen. Für die Umsetzung konkreter Maßnahmen werden - wenn erforderlich - einzelne Maßnahmenbeschlüsse der zuständigen bürgerschaftlichen Gremien eingeholt.

 

3. Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung, eine Beschlussvorlage zur Einrichtung eines „Lenkungskreises Gesamtmobilität“ auszuarbeiten und diese in einen der nächsten Gremienläufe einzustellen. Ziel ist, den aktuellen Lenkungskreis zum „Masterplan klimafreundliche Mobilität“ aufzulösen und durch den neuen „Lenkungskreis Gesamtmobilität“ zu ersetzen.

 

 

 

                            

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Sachverhalt:
 

1. Masterplan klimafreundliche Mobilität

Mit dem Masterplan klimafreundliche Mobilität hat die Verwaltung im Jahr 2016 die lokale Strategie für eine umwelt- und klimaschonende Mobilität der Zukunft vorgelegt. Ziel des Masterplans ist eine sichere, attraktive und nachhaltige Mobilität für alle Menschen, um Herne damit als lebenswerte Stadt und Wirtschaftsstandort zu stärken.

 

Dazu wurden rund 60 Maßnahmen aus acht Handlungsfeldern entwickelt und zu einer integrierten Gesamtstrategie zusammengeführt. Diese acht Handlungsfelder stellen nicht nur klassische verkehrsplanerische und infrastrukturelle Maßnahmen bereit, sondern behandeln das Thema Mobilität in allen Facetten und über alle Fachgebiete hinweg. Klassische bauliche Maßnahmen sind ebenso enthalten wie Lösungsansätze zu den Zukunftsthemen Digitalisierung/Mobilität 4.0, emissionsfreie City-Logistik oder Elektromobilität. Klimaschutzbelange werden genauso adressiert wie die Siedlungsentwicklung. Einen wesentlichen Anteil haben auch die  sogenannten „weichen“ Maßnahmen, die auf die Bewusstseinsbildung und ein verändertes Verkehrsverhalten abzielen. Hierunter zählen z.B. Angebote für Pendler oder Aktionen, um die eigenständige Mobilität von Kindern zu fördern.

 

Aus Sicht der Verwaltung müssen all diese Bausteine nun zu einer nachhaltigen Mobilitätspolitik „aus einem Guss“ zusammengeführt werden, um die Verkehrswende auf kommunaler Ebene anzustoßen.

 

Über den Projektablauf und die Ergebnisse des Masterplans wurde im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 23.02.2017 und im Umweltausschuss am 01.03.2017 ausführlich berichtet (Vorlage 2017/0107).

 

Der Masterplan wurde mit der Intention aufgelegt, ein Leitbild als Entscheidungshilfe für Politik und Verwaltung bereitzustellen. Er ist auch ein Instrument, um das Planen und Handeln der Verwaltung und aller weiteren Akteure in der Stadt Herne zu bündeln und auf das Ziel einer nachhaltigen Mobilität auszurichten.

 

Trotz dieser Zielsetzungen steht ein Beschluss des Masterplans klimafreundliche Mobilität bislang noch aus. Durch den begleitenden politischen Lenkungskreis wurde vor einem entsprechenden Beschluss zunächst ein Diskussionsprozess zu den Zielen der zukünftigen Verkehrsplanung in Politik und Öffentlichkeit eingefordert. Aus Sicht der Verwaltung musste es Ziel dieses Diskussionsprozesses sein, die im Masterplan empfohlenen Handlungsfelder und Maßnahmen zu einem abgestimmten, konsens- und beschlussfähigen Konzept weiterzuentwickeln.

 

Aus unterschiedlichen Gründen wurde der angestrebte Diskussionsprozess bisher nicht eingeleitet. Dies ist unter anderem der lange fehlenden Organisationsstruktur und der vielfach dargestellten angespannten Personalsituation im zuständigen Fachbereich Tiefbau und Verkehr geschuldet. Zum anderen fehlte es an einem gewissen Handlungsdruck, um den politischen Fokus vom Erhalt eines reibungslosen Autoverkehrs mehr in Richtung einer nachhaltigen Mobilität zu verschieben.

 

Seit der Vorstellung des Masterplans hat sich jedoch vor allem durch den „Dieselskandal“ die Diskussion in Öffentlichkeit und Politik sowohl auf Bundes- als auch auf lokaler Ebene in Herne gewandelt. Das Umwelt- und Problembewusstsein der Bürgerinnen und Bürger steigt. Drohende Diesel-Fahrverbote setzen Verwaltung und Politik unter Druck, kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung umzusetzen. Im Ergebnis werden sowohl aus der Öffentlichkeit als auch der Politik die Forderungen nach einer „Verkehrswende“ lauter.

 

Der Masterplan wurde daher im „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“ der Bundesregierung zu einem Green City Plan fortgeschrieben. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Maßnahmen des Masterplans auch geeignet sind, die durch den Verkehr verursachte Stickoxid-Belastung zu senken. Der Green City Plan wurde im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 11.09.2018 und im Umweltausschuss am 19.09.2018 vorgestellt (Vorlage 2018/0546).

 

Die Schlussberichte zum Masterplan klimafreundliche Mobilität und Green City Plan stehen im Internet unter www.mobilitaet.herne.de zum Download zur Verfügung. Auf eine gesonderte Zustellung der insgesamt rund 500 Seiten an die Ausschussmitglieder wird aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes verzichtet.

 

2. Handlungsfelder

Im Folgenden werden die Ziele und wesentlichen Inhalte der acht Handlungsfelder des Masterplans vorgestellt. Viele Einzelmaßnahmen aus den Handlungsfeldern wurden aus dem vom Rat der Stadt Herne beschlossenen Integrierten Klimaschutzkonzept (IKK Herne) übernommen oder betreffen Aufgaben, die bereits heute durch die Verwaltung besetzt werden. Soweit bereits wesentliche Maßnahmen angestoßen oder umgesetzt wurden, erfolgt eine kurze Darstellung des Sachstands.

 

In vielen Fällen kann die Stadt Herne Maßnahmen nicht oder nur teilweise in eigener Zuständigkeit umsetzen. Der Masterplan dient in diesen Fällen auch dazu, gegenüber anderen Beteiligten (z.B. Unternehmen, Zweckverband VRR, Straßenbaulastträger) den Handlungsbedarf aus städtischer Sicht zu begründen. Daher werden zu jedem Handlungsfeld auch die wesentlichen Akteure genannt.

 

A wie „Angebot“: Nachhaltige Mobilitätsangebote schaffen

Dieses Handlungsfeld zielt darauf ab, das Mobilitätsangebots im Bereich der klimafreundlichen Verkehrsmittel zu erweitern, bestehende Angebote besser zu verknüpfen und neue Mobilitätsformen zu integrieren. Die Mobilität der Zukunft wird vor allem vernetzt und viel stärker auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen abgestellt sein (müssen). Die Digitalisierung wird dabei eine zentrale Rolle spielen. Daneben ist der Mobilitätssektor gehalten, seinen Beitrag zu den klimaschutzpolitischen Zielen zu leisten. Das Handlungsfeld adressiert die Themen Elektromobilität/alternative Antriebsformen, Multimodalität sowie Smart-Mobility.

 

Wesentliche Akteure in diesem Handlungsfeld sind neben der Stadt Herne die Stadtwerke Herne AG, der VRR, die Verkehrsunternehmen sowie weitere Mobilitätsdienstleister (bspw. Anbieter von Car- und Bikesharing).

 

Ein Schlüsselelement, um die Stickoxidbelastung durch den Verkehr langfristig zu vermindern, bilden alternative Antriebsformen. Um die Potentiale für Elektromobilität in Herne zu untersuchen und eine konkrete Umsetzungsstrategie bereitzustellen, wurde im August 2018 ein Förderantrag für ein „Kommunales Elektromobilitätskonzept“ eingereicht. Eine Rückmeldung des Fördergebers steht noch aus.

 

M wie „Management“: Mobilität managen

Dieses Handlungsfeld setzt bei den individuellen Bedürfnissen des einzelnen Verkehrsteilnehmers an. Mobilitätsmanagement zeigt den Menschen gezielt Alternativen zum eigenen Auto auf und motiviert so zum Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel. Durch die Maßnahmen des Mobilitätsmanagements wird das notwendige Umdenken für die Mobilitätswende angestoßen. Das Mobilitätsmanagement ist daher das weitreichendste Handlungsfeld des Masterplans.

 

Da das Mobilitätsmanagement auf bestimmte Zielgruppen abgestellt ist, wie zum Beispiel Kinder und Jugendliche oder standortbezogen angewendet wird, wie zum Beispiel in neuen Wohngebieten, ist die Gruppe der Akteure in diesem Handlungsfeld besonders breit gefächert. Neben der Stadt Herne sind viele weitere Kooperationspartner in das Mobilitätsmanagement einbezogen. Hierzu zählen unter anderem Stadttöchter, Wirtschaft,

 

Einzelhandel, Verkehrsunternehmen, Polizei, Vereine und Verbände und Wohnungsbaugesellschaften.

 

 

 

Aufgrund der Bedeutung des Handlungsfeldes und des breit aufgestellten Akteurskreises hat der Gutachter als Voraussetzung für den Gesamterfolg des Masterplans die Einrichtung einer zentralen, für alle Fragen der Mobilität verantwortlichen Stelle in der Verwaltung identifiziert. Diese Empfehlung wurde mit der Ausbildung einer Mitarbeiterin als Mobilitätsmanagerin und der organisatorischen Einrichtung der Abteilung Mobilität Verkehr im Fachbereich Tiefbau und Verkehr Anfang 2018 umgesetzt. Die Abteilung Mobilität Verkehr befasst sich mit Grundsatzfragen der Mobilität und konzeptionellen Planungen. Die Abteilung Mobilität Verkehr dient als zentrale Anlaufstelle für Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit in allen Fragen der Mobilität. Sie vermittelt zwischen den verschiedenen Akteuren, koordiniert und stößt Prozesse an, generiert und bündelt Maßnahmen und treibt konstruktiv deren Umsetzung voran.

 

Ein Beispiel für eine bereits erfolgreich umgesetzte Maßnahme aus dem Handlungsfeld betriebliches Mobilitätsmanagement ist das Mobilitätskonzept für das Technische Rathaus, u.a. mit einer Radabstellanlage für 80 Räder („Technisches Radhaus“), Duschen und Umkleiden für Radfahrende und Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Darüber hinaus wurde das Mitarbeiterrad für die gesamte Stadtverwaltung in Kooperation mit metropolradruhr eingeführt. Das Konzept wird sowohl von den Mitarbeitenden als auch über die Stadtgrenzen von Herne hinaus positiv an- und wahrgenommen. Das betriebliche Mobilitätsmanagement soll zukünftig auf die gesamte Verwaltung ausgeweitet werden.

 

Ausgehend vom Ratsbeschluss „Eigenständige Mobilität“ wird das Mobilitätsmanagement für Kinder und Jugendliche einen weiteren Arbeitsschwerpunkt der nächsten Jahre bilden. Mit Unterstützung des Zukunftsnetz Mobilität NRW, dem die Stadt Herne im Oktober 2017 beigetreten ist, wird derzeit ein Modellprojekt am Gesamtstandort Hölkeskampring initiiert. Ziel ist, in einem interdisziplinären Arbeitsprozess Lösungsansätze zu entwickeln, um die eigenständige Mobilität auf Schul- und Freizeitwegen zu fördern und den Verkehr durch „Elterntaxen“ verträglich abzuwickeln. An dem Projekt sollen Kinder und Jugendliche, Eltern und das Lehr- und Erziehungspersonal umfassend beteiligt werden. Die Erkenntnisse aus dem Modellversuch sollen langfristig in einem gesamtstädtischen Konzept für eigenständige Mobilität verstetigt werden.

 

Unter das Handlungsfeld „Mobilität managen“ fällt auch das Themenfeld Logistik / Güterverkehre. Hier wurde mit der eingereichten Projektskizze „Emissionsfreie City-Logistik Herne“ der Anstoß für ein innovatives Logistik- und Lieferkonzept in der Herner Innenstadt mit bundesweitem Modellcharakter gegeben. Im Falle eines positiven Förderbescheids wird dieses Leuchtturmprojekt einen Arbeitsschwerpunkt der nächsten Jahre bilden.

 

R wie „Radverkehr“: Radverkehr fördern

Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs nehmen eine besondere Bedeutung ein, da das Rad insbesondere auf kurzen und mittleren Distanzen das effektivste Verkehrsmittel darstellt. Doch besonders im Nahbereich auf Wegen von ein bis fünf Kilometern Länge greifen die Herner Bürgerinnen und Bürger bislang noch in mehr als der Hälfte der Fälle auf ihren privaten Pkw zurück. Insbesondere im Radverkehr bestehen daher große Potentiale zur weiteren Einsparung von verkehrsbedingten Emissionen, die auch in Herne bei Weitem noch nicht ausgeschöpft sind. Dieses Handlungsfeld enthält neben Vorschlägen zur Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr auch wesentliche organisatorische Aktivitäten.

 

Neben der Stadt Herne sind in diesem Handlungsfeld als Akteure insbesondere die Arbeitsgeber, Vereine und Verbände wie bspw. der ADFC und die Verkehrswacht, sowie die Polizei gefordert.

 

Ein aktuelles Beispiel zur Förderung des Radverkehrs aus dem Bereich Infrastruktur ist die Überplanung der Edmund-Weber-Straße zwischen Dahlhauser Straße und Magdeburger Straße. Die ursprüngliche Planung sah vor, die Fahrbahn und große Teile der Gehwege eins zu eins, das heißt ohne Radverkehrsanlagen, zu erneuern. Im Sinne einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung wurde die ursprüngliche Maßnahme von der Verwaltung zurückgezogen und überplant. Das Hauptaugenmerk wird nun, zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs (MIV), auf einer fußgänger- und fahrradfreundlichen Gestaltung liegen.

 

Als wichtiger Baustein für die Koordinierung und strategische Ausrichtung der Maßnahmen zum Radverkehr wurde durch den Gutachter die Entwicklung bzw. Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes identifiziert. Als erster Schritt wurde dazu in Abstimmung mit der Projektgruppe Radverkehr im Juni 2018  ein Förderantrag für eine psychologische Motivationsanalyse gestellt.

 

F wie „Fußgängerverkehr“: Fußgängerverkehr stärken

Zu Fuß gehen ist weitestgehend kostenlos, produziert weder Schadstoffe noch Lärm und fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden. Zu Fuß gehen sichert die selbstständige Mobilität im Nahbereich für alle Menschen. Im Mittelpunkt dieses Handlungsfeldes steht die fußgängerfreundliche, sichere und barrierefreie Gestaltung von Verkehrsräumen.

 

Der Katalog besteht aus Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur für Fußgänger, aus organisatorischen Einzelmaßnahmen und aus konkreten Vorgaben für andere Fachplanungsbereichen mit dem Ziel, den zurückgegangenen und im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittlichen Anteil der Fußwege von 16% am Gesamtverkehrsaufkommen wieder deutlich zu erhöhen.

 

Wesentlicher Akteur in diesem Handlungsfeld ist die Stadt Herne selbst. Die Belange von Fußgängern werden bereits heute bei allen Planungen berücksichtigt, wobei das zu Fuß gehen oftmals noch nicht als eigenständige und gleichberechtigte Fortbewegungsart betrachtet wird. Perspektivisch soll ein Fußverkehrskonzept dazu beitragen, Standards für den Fußverkehr zu definieren und zu etablieren, die unter anderem die Faktoren Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität und soziale Sicherheit berücksichtigen. Es ist vorgesehen, voraussichtlich im Jahr 2020 eine Fußverkehrsstrategie zu erarbeiten.

 

Ö wie „Öffentlicher Nahverkehr“: Öffentlichen Nahverkehr attraktiver gestalten

Dieses Handlungsfeld umfasst Aktivitäten in den Handlungsfeldern Organisation und Infrastruktur. Ziel ist es, einen gut aufgestellten, modernen öffentlichen Nahverkehr anzubieten. Der ÖPNV wird sich zukünftig deutlich stärker auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden einstellen müssen. Durch eine multimodale Ausrichtung, das heißt die Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsformen, sollen auch neue Nutzergruppen gewonnen werden. Daneben hat der ÖPNV auch immer die wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge. Der ÖPNV sichert die Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen, auch oder insbesondere von jenen, die sich kein eigenes Auto leisten können.

 

Wesentliche Akteure in diesem Handlungsfeld sind die Verkehrsunternehmen sowie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Dieses Handlungsfeld ist davon gekennzeichnet, dass viele Maßnahmen gar nicht oder nur teilweise von der Stadt Herne beeinflusst werden können. So ist beispielsweise die Vereinfachung der Tarifstruktur und des Bezahlvorgangs nur durch den VRR umzusetzen. Der Masterplan dient hier vor allem als Argumentationshilfe und zur Verdeutlichung des Handlungsbedarfs aus kommunaler Sicht.

 

Eine wesentliche Maßnahme zur Förderung und Attraktivitätssteigerung des ÖPNV ist mit dem „Verknüpfungspunkt Herne-Mitte“ bereits angedacht. Hier sollen neben einer städtebaulich attraktiven Gestaltung dieses zentralen Haltepunktes multimodale Mobilitätsangebote vorgehalten und miteinander vernetzt werden.

 

K wie „Kraftfahrzeugverkehr“: Kraftfahrzeugverkehr nachhaltig gestalten

Die Herausforderung einer nachhaltigen Mobilität liegt darin, die Teilhabe aller Menschen an Mobilität zu gewährleisten und gleichzeitig die negativen Auswirkungen des Autoverkehrs so gering wie möglich zu halten. Dazu ist ein leistungsfähiges und umweltverträgliches Verkehrssystem mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen motorisiertem Individualverkehr, Fußgänger-, Rad- und öffentlichen Personennahverkehr nötig. Dieses Handlungsfeld zielt darauf ab, die Fahrten, die sich nicht auf umweltfreundliche Verkehrsmittel verlagern lassen, möglichst effizient und ressourcenschonend abzuwickeln.

 

Neben organisatorischen Maßnahmen sieht dieses Handlungsfeld auch sogenannte „Push&Pull“-Ansätze vor. Damit ist eine Kombination von Mobilitätsangeboten und restriktiven Regelungen, zum Beispiel im Parkraummanagement, gemeint.

 

Als Akteure sind hier neben der Stadt Herne vor allem Kooperationspartner wie Automobilclubs, die Verkehrswacht, Arbeitgeber und Wohnungsbaugesellschaften gefordert.

 

S wie „Siedlungsstruktur“: Siedlungsentwicklung optimieren

Herne ist aufgrund des kompakten Stadtgebiets die sprichwörtliche „Stadt der kurzen Wege“. Trotzdem werden insbesondere Wege im Nahbereich vielfach noch mit dem Auto erledigt. Ziel dieses Handlungsfeldes ist es unter anderem die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auf Fahrten mit dem Kraftfahrzeug verzichtet werden kann bzw. Fahrten mit dem Kraftfahrzeug durch die Nutzung anderer Verkehrsmittel ersetzt werden können. Durch dieses Handlungsfeld soll die Stadtentwicklung darin gestärkt werden, das Bild der „Stadt der kurzen Wege“ auch umzusetzen und die Potenziale kurzer Wege in den Quartieren weiter zu erschließen.

 

Dieses Handlungsfeld setzt auf eine gute Kooperation der Hauptakteure, in diesem Fall der Stadt Herne, der IHK, der Wirtschaftsförderung und der privaten Wirtschaft (Einzelhandel, Wohnungswirtschaft, Bauträger).

 

I  wie „Information“: Öffentlichkeit herstellen

Um die nachhaltige Mobilität im Bewusstsein der Herner Bürgerinnen und Bürger zu

verankern und Teil ihres Handelns werden zu lassen, sieht dieses Handlungsfeld eine intensive begleitende Öffentlichkeitsarbeit vor. Viele Maßnahmen des Masterplans klimafreundliche Mobilität können nur effektiv wirken, wenn eine umfangreiche Information darüber die Öffentlichkeit erreicht. Imagekampagnen und Aktionen sowie eine breite Information, Beteiligung und Vermarktung sollen zum Umdenken anstoßen und motivieren, auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen. Wie das Handlungsfeld Mobilitätsmanagement ist auch die Öffentlichkeitsarbeit stark auf Zielgruppen ausgelegt.

 

Auch hier sind neben der Stadt Herne viele Kooperationspartner für eine erfolgreiche Umsetzung erforderlich. Dazu zählen Verkehrsunternehmen und Mobilitätsdienstleister, Interessenverbände, Vereine, Schulen, Betriebe, Werbeagenturen, Stadtwerke und viele mehr.

 

3. Integrierte Gesamtstrategie

Alle Maßnahmen aus den vorgestellten Handlungsfeldern, die sich in der Bewertung als wirksam, sinnvoll und zugleich realistisch umsetzbar erwiesen haben, wurden in einer integrierten Gesamtstrategie zusammengeführt. Der integrierte Ansatz bezieht sich zum einen darauf, dass der Masterplan die unterschiedlichsten Fachplanungen der Verwaltung mit Mobilitätsbezug vereint und deren Umsetzung koordiniert. Zum anderen wirken die Maßnahmen sich nicht nur positiv auf Verkehrsemissionen (CO2, NOx, Feinstaub, Lärm) aus, sondern bewirken auch eine Verbesserung in anderen Bereichen, wie zum Beispiel Sicherheit, Stadtbild, und Gesundheit. Der Fokus der Maßnahmen liegt auf dem Umweltverbund, d.h. der Kombination aus ÖPNV, Rad- und Fußverkehr. Die in der integrierten Gesamtstrategie aufgeführten Maßnahmen bieten den Menschen Alternativen zum eigenen Auto und unterstützen sie auf diese Weise bei einer langfristigen Veränderung ihres Mobilitätsverhaltens.

 

Die Maßnahmen wurden hinsichtlich der Kriterien CO2-Wirksamkeit, Kosten(höhe) und Personalaufwand sowie regionale Wertschöpfung und Nutzen-/Aufwand-Relation bewertet. Im Green City Plan wurde das Bewertungskriterium NO2-Wirksamkeit ergänzt.

 

Die Bewertung einer Maßnahme ist immer im Vergleich zu den anderen Maßnahmen zu sehen. Eine quantitative Bewertung der Einzelmaßnahme in Maß und Zahl kann nicht erbracht werden. Dies gilt vor allem für die Kriterien CO2- und NO2-Wirksamkeit. Viele Maßnahmen wirken sich indirekt aus, indem sie ein Umdenken anstoßen und so langfristig einen Beitrag zur Veränderung der Verkehrsmittelwahl hin zu umweltfreundlichen Verkehrsmitteln leisten. Sie tragen im Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen zu einer Minderung verkehrsbedingter Emissionen bei, ohne jedoch einen direkt messbaren Effekt hervorzurufen, der einer Einzelmaßnahme zugeordnet werden könnte.

 

Bei den in den Maßnahmensteckbriefen hinterlegten Kosten handelt es sich ebenfalls um eine qualitative Einschätzung. Sie dient in erster Linie dazu, anhand der Kosten-/Nutzen-Relation Maßnahmen untereinander zu vergleichen und abzuwägen. Im Zuge der Umsetzung konkreter Maßnahmen müssen die Kosten detailliert ermittelt und den jeweiligen Kostenträgern zugeordnet werden. Dies macht unter Umständen gesonderte Maßnahmenbeschlüsse der zuständigen bürgerschaftlichen Gremien erforderlich. Bei der Umsetzung der Maßnahmen wird immer auch eine Refinanzierung durch Förderprogramme angestrebt.

 

Es wurde bewusst darauf verzichtet, eine Priorisierung im Sinne einer strengen Rangfolge oder zeitlichen Reihung vorzunehmen. Die Gesamtstrategie führt vor allem im Zusammenwirken aller Einzelmaßnahmen zu den erwünschten Minderungen von Emissionen und weiteren positiven Effekten. Unabhängig von der zeitlichen Wirksamkeit sollten nach Empfehlung des Gutachters möglichst schnell möglichst viele Maßnahmen angestoßen werden. Dies gilt umso mehr mit Blick auf die Zielsetzung der Bundesregierung, die NOx-Grenzwerte bis 2020 bundesweit einzuhalten.

 

Die  integrierte Gesamtstrategie ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Es enthält eine Auflistung der empfohlenen Einzelmaßnahmen nach Handlungsfeldern inklusive einer kurzen Übersicht zum aktuellen Umsetzungsstand. Ausführliche Informationen zu jeder Maßnahme (u.a. Intention, Akteure, Methodik) können den Steckbriefen in Kapitel 8 des Schlussberichts zum Masterplan klimafreundliche Mobilität entnommen werden.

 

4. Fazit

Eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität sicherzustellen, ist eine interdisziplinäre Daueraufgabe. Um das notwendige gesellschaftliche und politische Umdenken anzustoßen und um die (alternativlosen) gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz zu erreichen, ist eine „Herkulesaufgabe“ von allen Beteiligten aus Politik und Verwaltung zu leisten.

 

Mit dem Ratsbeschluss zur integrierten Gesamtstrategie wird zum einen eine Leitschnur und der strategische Rahmen für die klimafreundliche Mobilitätsplanung in Herne bis zum Zielhorizont 2030 festgelegt. Zum anderen wird eine Verbindlichkeit der Maßnahmen für Verwaltung, Politik und gegenüber Dritten hergestellt.

 

Neben dieser Planungssicherheit hängt der Erfolg der integrierten Gesamtstrategie entscheidend von der langfristigen Finanzierungssicherheit ab. Für eine nachhaltige Mobilitätsförderung ist es aus Sicht der Verwaltung unumgänglich, neben der Refinanzierung von Maßnahmen durch Fördermittel, Finanzmittel umzuschichten, Einnahmepotentiale effizienter auszuschöpfen und diese zielgerichtet für die Förderung nachhaltiger Mobilität zu verwenden.

 

Für die dauerhafte Verankerung einer nachhaltigen Mobilitätspolitik in Herne bedarf es in jedem Fall eines begleitenden Diskussions- und Steuerungsprozesses. Die Verwaltung schlägt daher vor, einen „Lenkungskreis Gesamtmobilität“ einzurichten, der die Umsetzung der integrierten Gesamtstrategie auf strategischer Ebene begleitet. Der Lenkungskreis soll unter anderem die nachfolgenden Aufgaben abdecken:

 

  • Zielvorgaben entwickeln
  • Grundsatzentscheidungen vorbereiten
  • Inhalte steuern
  • den Einsatz von Ressourcen vorschlagen.

 

Er ist als zukünftiges Bindeglied zwischen einzelnen themenbezogenen Arbeitsgruppen (operative Ebene) und den bürgerschaftlichen Gremien (politische Entscheidungsebene) angedacht. Der neue Lenkungskreis würde den aktuellen Lenkungskreis zum Masterplan klimafreundliche Mobilität vollständig ersetzen.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

 

 

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Anlagen:
- Gesamtstrategie Mobilität

 

                                            

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gesamtstrategie_Mobilität_Anlage (58 KB)