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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt ändert die Zusammensetzung der folgenden Ausschüsse dahingehend, dass
die bisherige Mitgliederzahl jeweils um einen sachkundiger Einwohner (mit
Stellvertreter) erhöht wird:
- Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
- Ausschuss für Umweltschutz
- Schulausschuss
- Kultur- und Bildungsausschuss
- Ausschuss für Soziales, Gesundheit und
Familie
- Sportausschuss
- Jugendhilfeausschuss
Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt regelt gem. § 58 der GO NRW unter anderem die Zusammensetzung der
Ausschüsse, wovon auch das Verhältnis der Anzahl von Stadtverordneten zu
sachkundigen Bürgern und Einwohnern umfasst wird. Gem. § 58 Abs. 4 GO NRW
können als Mitglieder mit beratender Stimme den Ausschüssen volljährige
sachkundige Einwohner angehören. Nach § 12 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt
Herne soll der Vorschlag des Integrationsrates (in sinngemäßer Anwendung)
eingeholt werden, wenn der Rat der Stadt sachkundige Einwohner als Vertreter
der ausländischen Bevölkerung bestellt.
Der
Integrationsrat hat nunmehr um die Benennung von sachkundigen Einwohnern
gebeten, so dass die Änderung der Zusammensetzung im Vorfeld notwendig wird.
Der
Oberbürgermeister
Schiereck