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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2018/0502  

Betreff: Stadtumbau Herne-Mitte
- Umgestaltung des Schulhofs Schillerschule und Öffnung als Spielfläche für das Quartier Herne-Mitte -
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Joachim, 16 - 4224
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
11.09.2018 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
12.09.2018 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie beschlossen   
Schulausschuss
13.09.2018 
des Schulausschusses beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte
04.10.2018 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 1115

Bez.: Gebäudemanagement

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen

7.940,00 €

Nr.: 1115

Bez.: Gebäudemanagement

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

9.925,00 € (-)

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.5104.11

Bez.: Stadtumbau West

         Herne-Mitte

Nr.: 1

Bez.: Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

158.800,00 €

Nr.: 7.5104.11

Bez.: Stadtumbau West

         Herne-Mitte

Nr.: 8

Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen

198.500,00 € (-)

 

                    

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt die Umgestaltung des Schulhofs der Grundschule Schillerschule und die Öffnung als Spielfläche für das Quartier Herne-Mitte für die Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Planung des Fachbereichs Stadtgrün vom 10.07.2018 unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe im Haushalt der Stadt Herne und der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.

 

 

                         

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Sachverhalt:
 

 

1.Allgemeines

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.10.2011 das Stadtumbaugebiet „Herne-Mitte“ festgelegt und das entsprechende städtebauliche Entwicklungskonzept beschlossen. Das Stadtumbaugebiet umfasst das Herner Hauptzentrum und angrenzende Quartiere. Mit der Stadtumbaumaßnahme soll das Gebiet in seiner Funktion als zentraler Versorgungsbereich und als Wohnstandort gestärkt werden. Hierzu sieht das städtebauliche Entwicklungskonzept ein Paket von Maßnahmen vor, welche in einem Zeitraum von mehreren Jahren mit Mitteln der Städtebauförderung umgesetzt werden. In diesem Rahmen soll auch der Schulhof der Grundschule Schillerschule umgestaltet werden.

 

 

2.Beschreibung der vorhandenen Situation / Zielsetzung

 

Die Schillerschule liegt im Osten des Stadtumbaugebiets Herne-Mitte. Besonders fällt die moderne grünliche Glasfassade ins Auge. Das Schulgelände ist zum Großteil eingefriedet und liegt ca. 0,70-0,80 m tiefer als die Schillerstraße. Der vordere Schulhof (Gesamtfläche ca. 1.200 m²) ist öffentlich zugänglich und wird von einer mit Großgehölzen bewachsenen Böschung eingefasst. Die Böschung wird von einer Natursteinmauer abgefangen, die gleichzeitig rund um den Schulhof Sitzmöglichkeiten bietet. Die Schule verfügt über einen weiteren kleinen Schulhof im rückwärtigen Bereich des Gebäudes, der mit einer Zaunanlage geschlossen und nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Der vordere Schulhof ist mit einem Kleinpflaster aus Klinkerriemchen gepflastert. Die vorhandenen Spielmöglichkeiten sind nicht mehr zeitgemäß.

 

Mit Hilfe der Bestandsaufnahme des süd-westlich liegenden vorderen Schulhofareals der Schillerschule wurde eine Stärken- und Schwächenanalyse durchgeführt. Diese zeigt auf, dass neben mangelnden Spielmöglichkeiten vor allem auch ein barrierefreier Zugang zum Schulgelände fehlt. Momentan kann das Schulgelände von Menschen mit Gehbehinderung nur mühsam über die Feuerwehrzufahrt erreicht werden, die zum größten Teil mit Rasengittersteinen verlegt ist. Der Treppenzugang ist in einem unbefriedigenden Zustand und führt direkt auf die Außenfassade der Aula zu, somit besteht keine Sichtbeziehung zum Haupteingang der Schule. Auf dem Schulhof befindet sich im Bereich des Treppenabgangs ein veraltetes Spielgerät. Ansonsten beschränken sich die Spielmöglichkeiten auf einen aufgemalten Fahrradparcours, welcher aber kaum genutzt wird. Aufgrund der Oberflächenbeschaffenheit des Schulhofs ist ein Nachstreichen des Fahrradparcours mindestens alle zwei Jahre notwendig. Das Ziegelsteinpflaster ist in vielen Bereichen des Schulhofes versackt. Bei Starkregenereignissen bilden sich große Pfützen, da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, dadurch ist der Schulhof zu diesen Zeiten in den Pausen kaum bespielbar. Die Beete im Haupteingangsbereich und entlang der Aula können aufgrund des schattigen Standortes kaum als Pflanzbeet in Anspruch genommen werden. Daraus resultiert, dass die Kinder diese Bereiche als Spiel- bzw. Lauffläche mit nutzen und dementsprechend weitgehend offener Boden vorzufinden ist. Zu den Stärken zählt das Hochbeet, welches von Eltern gestaltet und mit einem Gehölz bepflanzt worden ist sowie der alte Mühlstein, welcher an die historische „Wischermühle“ - die ursprünglich auf dem Schulhofareal stand - erinnern soll.

 

Der Schulhof soll an die sich ändernden Nutzungsansprüche angeglichen werden. Durch die Umbaumaßnahme soll ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Angebot von attraktiven Spiel-, Erlebnis-, Bewegungs- und Aufenthaltsräumen für die Kinder der Grundschule und für die in der Umgebung lebenden Kinder bis 12 Jahre geschaffen werden. Der Schulhof steht nach Ende des Schulbetriebes für die Nutzung durch die Wohnbevölkerung der angrenzenden Quartiere zur Verfügung. Restriktionen der Feuerwehr zur Freihaltung von Flächen sind bei der Planung zu beachten.

 

 

 

3.Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Die Kinder, Lehrer und Eltern der Schillerschule sind in einem umfassenden Prozess von Februar bis Juni 2018 an der Planung des neuen Schulhofs beteiligt worden. In mehreren (nach Zielgruppen getrennten) Veranstaltungen sind Ideen gesammelt, diskutiert und entwickelt worden. Die Kinderbeteiligung ist dabei von der Kinderanwältin Bibi Buntstrumpf betreut worden. Ergebnis der Kinderbeteiligung war neben vielen Wünschen (Rutsche, Klettern, Reckstangen, Labyrinth, Fußballfeld, Erhöhung, Spielschiff, Drehkarussell, Hängematte, Hängebrücke) ein selbst gebasteltes Modell des neuen Schulhofs.

Der FB 55 hat versucht, die Wünsche der Kinder (und Erwachsenen) in einer Planung zusammenzuführen. In der abschließenden Rückkopplungsveranstaltung am 11.06.2018 haben die Kinder des Schulparlaments über die vorgestellten Planungsentwürfe abgestimmt und mit Hilfe eines Punktesystems konkrete Spielgeräte ausgewählt. Die Spiel- und Bewegungsangebote sind im folgenden Abschnitt aufgeführt.

 

 

4.Maßnahmenbeschreibung

 

Auf Grundlage der Bestandsaufnahme und den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens wurde ein Funktionsplan erstellt, der folgende Flächen (s. Anlage 1 – Flächenplan GS Schillerschule) aufzeigt:

 

Fläche A – Großspielanlage mit Fallschutz

Fläche B– Kleinspielgerät ohne Fallschutz

Fläche C – Fußballfeld (berücksichtigt die Feuerwehraufstellfläche)

Fläche D– Barrierefreier Zugang zur Schillerschule

Fläche E – Gestaltung Haupteingang mit Mühlstein

Fläche F – Neues Beet für den „Eltern-Baum“

Fläche G – Bodenbelagsaustausch mit Regulierung der Regenwasserzuläufe

 

 

Fläche A – Großspielanlage mit Fallschutz

Für die von den Kindern gewählten Spielgeräte, die Fallschutz benötigen, können aus Platz- und Nutzungsgründen (Restriktionen durch Aufstellflächen der Feuerwehr,  Eingangsbereich…) nur in diesem Bereich des Schulhofes eingebaut werden. Die Kinder haben über eine Großspielanlage, einen 4-teiligen Kletterwürfel, eine Nestschaukel, ein Drehkarussell und eine Reckstangenkombination abgestimmt (s. Anlage 3 – Spielgeräte). In diesem Bereich können die Kinder rutschen, klettern, hangeln, schaukeln, balancieren - sich im Karussell drehen, an der Reckstange spielen oder in der Hängematte ausruhen. Diese Spielangebote decken die Wünsche der Kinder im vollen Umfang ab.

 

 

Fläche B – Kleinspielgeräte ohne Fallschutz

Um den Eingangsbereich der GS Schillerschule frei zu halten, werden hier Kleinspielgeräte wie eine Balancierstange und Hüpfstufen aufgestellt sowie ein Labyrinth aus Markierungstreifen auf den Boden aufgeflammt. Durch die alternativen Spielmöglichkeiten im Eingangsbereich wird die Fläche A entzerrt und zum anderen ist die Sichtachse vom geplanten barrierefreien Zugang nicht einschränkt.

 

 

Fläche C – Fußballfeld (berücksichtigt Feuerwehraufstellfläche)

Auf der Fläche vor dem südlichen Gebäudeteil der Schule ist ein ca. 10,00 x 8,00 m großes Fußballfeld, welches mit Markierungstreifen auf den Boden geflammt wird, vorgesehen. Die befahrbare Fläche berücksichtigt die Feuerwehraufstellfläche zum anleitern in Notfällen.

 

 

Fläche D - Barrierefreier Zugang zur Schillerschule

Die vorhandene Treppenanlage wird zurückgebaut und mit einen barrierefreien Zugang neu gestaltet. An der neuen Treppenanlage befinden sich links und rechts je eine Rampe mit 6 % Steigung, die nach der geltenden DIN-Norm für barrierefreies Bauen ausgeführt werden. Die Anlage liegt im 45°-Winkel zur Gebäudekante, damit ist eine Sichtbeziehung zum Haupteingang gegeben. Es ist eine taktile Führung von der Treppe bis zum Eingang des Schulgebäudes vorgesehen.

 

 

Fläche E – Gestaltung Haupteingang mit Mühlstein

Um ein wiederkehrendes Element auf den Schulhof zu bringen und die statische Gebäudestruktur der Schule aufzulockern, werden drei Flächen im Haupteingangsbereich ebenfalls im 45° Winkel zur Gebäudekante (wie der barrierefreie Zugang) gepflastert. Der alte Mühlstein bekommt einen neuen Betonsockel und erhält eine von den Schulkindern ausgearbeitete Informationstafel über die historische „Wischermühle“. Hier ist eine Kooperation mit dem Stadtarchiv der Stadt Herne angedacht.

 

 

Fläche F – Neues Beet für den „Eltern-Baum“

Der „Eltern-Baum“ bleibt erhalten und wird im Bereich des barrierefreien Zuganges zum Schulhof als Eingangsbaum neu eingepflanzt. Dadurch erhält er einen besonderen Stellenwert.

 

 

Fläche G – Bodenbelagsaustausch mit Regulierung der Regenwasserzuläufe

Der Austausch des Klinkerpflasters und der Einbau einer neuen Asphaltfläche ist notwendig, um so ein möglichst sicheres und auch barrierefreies Spielen zu ermöglichen. Im Zuge dieser Baumaßnahme können dann die Regenwasserzuläufe reguliert und abschließend eine Oberfläche hergestellt werden, die ein ordnungsgemäßes Abfließen des Regenwassers sicherstellt. Eine Regenwasserrückhaltung ist auf dem Schulhof technisch nicht umsetzbar.

 

Die komplette Planung ist in der Anlage 2 – Vorentwurfsplanung (unmaßstäblich) dargestellt.

 

 

5.Auflagen des Fördergebers

 

Die Entwurfsplanung ist dem Arbeitskreis Barrierefreies Bauen des Beirats für die Belange von Menschen mit Behinderungen am 04.07.2018 vorgestellt worden. Aspekte der Geschlechtergerechtigkeit wurden berücksichtigt. Die Maßnahme hat keinen negativen Einfluss auf die klimatischen Verhältnisse. Belange des Denkmalschutzes werden nicht berührt.

 

 

6.Finanzierung

 

Die Umgestaltung des Schulhofes Schillerschule ist eine Maßnahme des Stadtumbauprojektes Herne-Mitte und kann, vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt der Stadt Herne und der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg, realisiert werden.

Die Umbaukosten betragen nach einer vorläufigen Kostenschätzung 198.500,00 € und können zu 80 % aus Mitteln der Stadterneuerung refinanziert werden (Förderung: 158.800,00 €).

 

 

 

 

 

 

7.Baubeginn/Bauzeit

 

Der Baubeginn zur Umsetzung dieser Maßnahme ist für das zweite Quartal 2019 vorgesehen. Die Bauzeit für die Umgestaltung Schulhofs Schillerschule beträgt insgesamt ca. vier Monate. Die Maßnahme soll mit dem Ende der Sommerferien 2019 fertig gestellt werden.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat                         

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

Anlage 1: Lageplan Funktionsbereiche

Anlage 2: Vorentwurfsplanung, Stand: 10.07.2018 (unmaßstäblich)

Anlage 3: Spielgeräte                         

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich ANLAGE 1_Funktionsbereiche (368 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich ANLAGE 2_ Vorentwurfsplan (462 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich ANLAGE 3_Spielgeräte (982 KB)