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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2018/0446  

Betreff: Stadtmarketing Herne GmbH: Jahresabschluss 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hennecke, 2849
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Hennecke, Julia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
28.06.2018 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: ---

Bez.:

Nr.: ---

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: ---

Bez.:

Nr.: ---

Bez.:

keine

     

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Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

Den Vertretern/Vertreterinnen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing Herne GmbH (smh) wird die Weisung erteilt,

 

  1. den Jahresabschlusses 2017 der Stadtmarketing Herne GmbH mit einer Bilanzsumme in Höhe von 570.067,07 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 203.596,73 €, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll, festzustellen sowie

 

  1. die Mitglieder des Aufsichtsrates und die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten.

     

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Sachverhalt:
 

Zu Punkt 1:

 

Der Jahresabschluss 2017 der Stadtmarketing Herne GmbH (smh) schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 570.067,07 € (Vorjahr: 572.125,21 €) und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 203.596,73 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag i. H. v. 156.203,34 €), der auf Vorschlag der Geschäftsführung durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll, ab. Die Kapitalrücklage wird aus den gesellschaftsvertraglich festgelegten Zahlungen der Gesellschafter (vgl. § 5 des Gesellschaftsvertrages) gebildet. Über die Entnahme entscheidet die Gesellschafterversammlung.

 

Zu Punkt 2:

 

Der Jahresabschluss 2017 wurde von Herrn Dipl.-Ökonom Marc Oliver Falck, Wirtschaftsprüfer, Herne, geprüft. Die Prüfung erstreckte sich entsprechend der Vorschriften der Gemeindeordnung auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG).

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann den Mitgliedern des Aufsichtrates und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt werden.

 

 

Hinweis: Der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 soll zu einem späteren Zeitpunkt gewählt werden.

 

Nach § 9 (1) Ziffer 7 und 8 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschafterversammlung die oben aufgeführten Angelegenheiten zu beschließen. Nach § 12 (3) hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Ergebnisverwendung zu prüfen sowie nach § 12 (5) des Gesellschaftsvertrages alle Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung unterliegen, unter Hinzuziehung der Geschäftsführung vorzubereiten.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat die oben genannten Angelegenheiten in seiner Sitzung am 6. Juni 2018 vorberaten. Die Gesellschafterversammlung soll am 5. Juli 2018 stattfinden.

 

Der Jahresabschluss wird vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor     

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Anlagen:
 

Keine