|
|
Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:
Den Vertretern/-innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH wird die Weisung erteilt,
1. den Jahresabschluss 2017 der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (HSM) mit einer Bilanzsumme von 481.513,19 € und einem Jahresfehlbetrag von 106.432,30 €, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll, festzustellen,
2. dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen,
3. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Treuhand-Kommanditgesellschaft, Dortmund, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
Sachverhalt:
Vorbemerkung:
Die Stadt Herne hat am 31.05.2017 die „Vorratsgesellschaft“ Dachs Industriebeteiligungen GmbH (gegründet am 23.03.2017) gekauft und mit selben Datum in die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (HSM) umfirmiert. Das Geschäftsjahr 2017 ist somit ein Rumpfgeschäftsjahr.
Zu Punkt 1:
Der Jahresabschluss 2017 der HSM schließt mit einer Bilanzsumme von 481.513,19 € und einem Jahresfehlbetrag lt. Gewinn- und Verlustrechnung von 106.432,30 € ab, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll.
Der Jahresabschluss ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Treuhand-Kommanditgesellschaft, Dortmund, geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich entsprechend § 112 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) auch auf die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG).
Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Zu Punkt 2:
Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann sowohl den Mitgliedern des Aufsichtsrates als auch der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt werden.
Zu Punkt 3:
Die Geschäftsführung der HSM schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Treuhand-Kommanditgesellschaft, Dortmund, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
Nach § 11 Abs. 3 bzw. Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Vorschlag zur Ergebnisverwendung zu prüfen und zudem alle Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung unterliegen, vorzuberaten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft soll die aufgeführten Angelegenheiten in seiner Sitzung am 27.06.2018 vorberaten. Nach § 7 Ziffern 12, 13 und 14 des Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschafterversammlung die Entscheidung über die oben angeführten Punkte. Die Gesellschafterversammlung ist für den 29.06.2018 terminiert.
Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine