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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und welche verkehrstechnischen Möglichkeiten bestehen, die Verkehrssituation in der Bramstraße zu entschärfen. Vor diesem Hintergrund möge die Verwaltung vor allem auch die Errichtung eines (umlegbaren) Pöllers in etwa der Höhe der Hausnummer 3 prüfen.
Sachverhalt:
Anwohnerinnen und Anwohner beklagen seit Fertigstellung des Neubaugebietes ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in der engen Straße, welches insbesondere durch Anwohner- Besucher- und Lieferverkehre entstanden sei. Die Anwohnerinnen und Anwohner berichten überdies vor allem auch von häufigen augenscheinlichen Geschwindigkeitsübertretungen.
Bei einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass die Bramstraße selber aufgrund ihrer Beschaffenheit (sehr enge Fahrbahn) nicht für ein solch erhöhtes Fahrzeugaufkommen geeignet ist. Erschwerend für die gesamte Verkehrssituation ist der Umstand, dass die Wohngebäude in der Bramstraße bis zur Kreuzung Höttenbusch sehr nah an der Fahrbahn gelegen sind, wodurch erhebliches Gefahrenpotential für Besucher der Anwohner, insbesondere (spielende) Kinder, aber auch für die Anwohner -selbst unter Beachtung erforderlicher Sorgfaltspflichten- gesehen wird.
Die Nutzung der Bramstraße durch die Anwohner und Besucher des Neubaugebietes ist nicht erforderlich, da für die Siedlung eine eigene Zuwegung existiert. Eine Umleitung dieses vermeidbaren Verkehres z. B. durch die Errichtung eines Pöllers würde die Verkehrssituation in der Bramstraße entschärfen und so die Sicherheit für die Anwohnerinnen und Anwohner verbessern.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten eine entsprechende Prüfung vorzunehmen.
Anlagen:
Original des Antrages
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | AT_Prüfauftrag_Verkehrssituation_Bramstraße_26052018 (52 KB) | ![]() |