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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 5401 Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen | Nr. 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibungen | - 3.000,00 € p. a.
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Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.541052 Bez.: Neu- und Ausbau sonst. Straßen - Eickel | Nr. 8 Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen | - 60.000,00 €
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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Eickel beschließt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, die Erneuerung der Fahrbahndecke Eickeler Bruch zwischen der Röhlinghauser Straße und der Burgstraße.
Sachverhalt:
Die Fahrbahndecken weisen Ausmagerungen, vereinzelte Netzrisse, diverse Flickstellen, Aufbrüche und Unebenheiten auf. Damit die unter der bituminösen Deckschicht liegenden Schichten keinen Schaden nehmen, ist es erforderlich die Fahrbahndecke zu erneuern.
Der vorhandene Straßenaufbau des Eickeler Bruch stellt sich im Ausbaubereich wie folgt dar :
ca. 18 cm Asphalt
ca. 45 cm ungebundener Oberbau
Die derzeitige Verkehrsbelastung der Fahrbahn entspricht einer Belastungsklasse 3,2 gemäß RStO 12.
Die vorhandene Fahrbahn wird zunächst 3,5 cm stark abgefräst und dann durch eine bituminöse Asphaltdeckschicht AC 8 DS ersetzt.
Nach der Fertigstellung stellt sich der Aufbau der Straße wie folgt dar :
3,5 cm Asphaltdeckschicht (AC 8 D S)
ca. 4,0 cm Asphaltbinderschicht
ca. 10,5 cm vorgefundene Asphalttragschicht
ca. 45 cm ungebundener Oberbau
Der Leistungsumfang der zu sanierenden Fahrbahnfläche beträgt ca. 2.700 m2.
Die in Punkt 2 beschriebene Deckschicht wurde bereits im Rahmen einer anderen Baumaßnahme gutachterlich auf ihre lärmreduzierenden Potenziale hin untersucht. Im Ergebnis zeigt sich, dass durch die Materialzusammensetzung eine deutliche Lärmpegelreduzierung der Reifenabrollgeräusche von ca. 2-4 dB(A) erzielt werden.
Die Längs- und Querneigungen der Fahrbahnfläche sind ausreichend und werden daher nicht geändert.
Die Untersuchung des vorhandenen Entwässerungskanals hat für selbigen keinen Erneuerungsbedarf ergeben.
Die im Vorfeld stichprobenartig durchgeführten Untersuchungen des Asphaltes haben keine Hinweise auf teerhaltige Bestandteile ergeben.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen etwa 60.000 €.
Die Maßnahme wird nicht gefördert.
Die einlagige Erneuerung der Asphaltschichten ist nach § 8 KAG nicht beitragspflichtig.
Die Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahme wird nach Erteilung des Maßnahmenbeschlusses ausgeschrieben.
Die Bauzeit wird ca. 1,5 Wochen betragen.
Die Bauarbeiten werden bei ausreichenden Witterungsbedingungen noch in 2018 ausgeführt.
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
- Übersichtplan (aus Stadtplan)
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Anlagen: | ||||||
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1 | öffentlich | Übersichtsplan (1569 KB) | ![]() |