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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 3601 Bez.: Tagesbetreuung von Kindern | Nr.: 2 Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen Nr.: 13 Nr.: 16 Bez.: sonstige ordentliche Aufwendungen | 2018: 645.600,00 € 2019: 376.600,00 €
2018: - 94.400,00 €
2018: -7.000,00 € 2019 ff: - 7.000,00 € |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.:7.3601.05 Bez.: Einrichtung/Ausstattung städt. Kita´s | Nr.: 26 Bez.: Auszahlungen für den Erwerb v. bew. Anlagevermögen | 2018: - 5.600,00 €
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Beschlussvorschlag:
Der Haupt – und Personalausschuss beschließt die Mittel aus dem Kita – Träger - Rettungsprogramm zur Gewährleistung von Basisstandards an IT und WLAN in den städtischen Kindertageseinrichtungen einzusetzen.
Sachverhalt:
Die letzten Jahre sind durch die Bemühungen geprägt, den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für u3- und ü3-jährige Kinder in Herne sicherzustellen. Dabei wurden die Prioritäten nicht auf die bereits bestehenden Einrichtungen und deren Strukturmängel gelegt.
Seit Jahren sind die kommunalen Einrichtungen in ihrer IT – Ausstattung im Vergleich zu denen der übrigen Träger nicht mehr zeitgemäß. Durch die Nutzung von Keck/Kompik wurden die Defizite noch einmal deutlich. Längst gehört deutschlandweit die Nutzung des Internets als Basisstandard zum pädagogischen Alltag in den Kindertageseinrichtungen. Das Vorliegen dieser Strukturschwäche wurde vielfach aus unterschiedlichen Bereichen in die Fläche kommuniziert. Im Einzelnen verfügen die städtischen Kindertageseinrichtungen über keine ausreichend stabilen Datenleitungen mit entsprechneder Bandbreite, keine ausreichende Anzahl von Netzwerkanschlüssen in unterschiedlichen Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung und besitzt nur eine sehr defizitäre Ausstattung mit Tablets und Notebooks. Weiterhin ist die Implementierung der Mehrbenutzerfähigkeit von Keck/Kompik dringend erforderlich.
Als Ausstattungsstandard werden zukünftig pro Kindertageseinrichtung zwei feste Arbeitsplätze sowie zwei Notebooks und ein bis zwei Tablets vorgesehen. Die Bildungsdokumentation Keck/Kompik muss regelmäßig und jederzeit von den Fachkräften genutzt werden können. Um die tägliche Arbeit in den Kindertageseinrichtungen reibungslos zu gestalten, ist eine getrennte und datengeschützte Arbeitsatmosphäre dringend erforderlich. Nach Installierung des WLANS können die Tablets in die alltägliche pädagogische Arbeit eingebunden werden, so dass nunmehr ein zeitgemäßer Standard erreicht würde.
Die IT – Abteilung hat aus diesem Grund einen dezidierten Maßnahmeplan entwickelt. Für die Bereitstellung von WLAN in allen kommunalen Kindertageseinrichtungen und einer Implementierung von ausreichenden Netzwerkanschlüssen in den einzelnen Einrichtungen sind ca. 94.400 € für Sach- und Dienstleistungen und 7.000 € für die Verträge im konsumtivem Bereich vonnöten. Weiterhin müsste Hardware in Höhe von 5.600 € angeschafft werden. Die Erneuerungsmaßnahmen sind unumgänglich, da anderenfalls die Ziele, wie sie im Beschluss des Ausschusses für Kinder-Jugend-Familie vom 22.06.2016 (2016/0477) gefasst wurden (Teilnahme am Verfahren Keck/Kompik), nicht erreicht werden können. Für eine gelungene frühkindliche Bildungsarbeit ist eine verlässliche Datenlage unabdingbar. Diese liefert das Beobachtungsverfahren Keck/Kompik und stellt quartiersbezogene und sozialraumbezogene Auswertungen zur Verfügung, die als Grundlage für die Implementierung weiterer Überlegungen zur Präventionsarbeit in der Jugendhilfe dienen.
Für den Erfolg der Maßnahme sind unterschiedliche Bereiche zu beteiligen und Aktivitäten zu koordinieren.
Für die Durchführung der Maßnahme ist eine Projektgruppe zu installieren, die die unterschiedlichen Maßnahmen der beteiligten Fachbereiche steuert. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt duch die Mittel der Kita-Träger-Rettungsprogramms. Für das Haushaltsjahr 2018 stehen 645.625,16 € Mittel zur Verfügung.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Thierhoff
(Stadträtin)