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Vorlage - 2018/0213  

Betreff: Aktualisierte Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Stand: 1. März 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Fr. Gentilini, Tel.:3533
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Detert, Sascha
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Entscheidung
20.03.2018 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die „Aktualisierte Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Stand: 1. März 2018“ zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:
 

Strategisches Ziel des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:

 

 

„Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der
Qualitätsstandards sichergestellt.“

 

 

In der Sitzung am 17. September 2017 wurde dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die „Aktualisierte Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung“ (s. AKJ-Vorlage 2017/0673) vorgestellt. Diese Aktualisierung basierte auf der Maßnahmenplanung, die der Ausschuss im Herbst 2016 zur Kenntnis genommen hat. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, die geplanten Maßnahmen in der gesetzten Zeit umzusetzen (s. AKJ-Vorlage 2016/0635).

 

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden die bestehenden Planungen kontinuierlich überprüft und angepasst. Dies ist insbesondere angesichts der derzeitigen hohen Bevölkerungsdynamik erforderlich. Die Planungen orientieren sich hierbei an den Zielquoten von 100 % Versorgung im ü3-Bereich sowie 42 % Versorgung im u3-Bereich.

 

Mit der aktuellen Vorlage kommt die Verwaltung dem Wunsch des Ausschusses nach, regelmäßig über den Umsetzungstand der Maßnahmen informiert zu werden sowie insbesondere den bedarfsgerechten u3-Ausbau durch geeignete Maßnahmen konsequent weiterzuführen. Zugleich wurde bei der Maßnahmenplanung Wert darauf gelegt, eine realistische Planung vorzulegen, die konkrete Maßnahmen aufzeigt, die mit den Beteiligten (z.B. Freie Träger, Fachberatungen, Landesjugendamt) abgestimmt wurden bzw. sich im Abstimmungsprozess befinden. Darauf hinzuweisen ist, dass das Erreichen der eingangs genannten Zielquoten maßgeblich von zwei externen Faktoren abhängig ist, auf die kaum bzw. kein Einfluss genommen werden kann: Die fristgerechte Realisierung der Maßnahmen sowie die Bevölkerungsentwicklung.

 

Mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung bzw. die für die Bedarfsplanung zugrunde gelegten Kinderzahlen ist darauf hinzuweisen, dass derzeit für die örtlichen Fachplanungen das Problem besteht, dass aktuell keine belastbare und einheitliche Bevölkerungsprognose für die Stadt vorliegt, die für die Planungen zugrunde gelegt werden kann. Auch die Prognosen von IT.NRW stellen aufgrund der derzeit stark veränderten gesellschaftlichen Entwicklung aktuell keine adäquate Planungsgrundlage dar. Für die Kita-Bedarfsplanung müssen daher qualifizierte Schätzungen zur voraussichtlichen Entwicklung der Kinderzahlen u3 und ü3 getroffen werden. Im Zuge der Aktualisierung der Maßnahmenplanung wurden auch die Kinderzahlen aktualisiert. Grundlage hierfür stellt die Auswertung der EWO-Daten der Stadt Herne zum Stichtag 31.12.2017 dar. Die ü3-Prognose für die Jahre 2019 bis 2021 ergibt sich aus dem Fortschreiben der aktuellen u3-Kinder in den ü3-Bereich. Für den u3-Bereich mussten Annahmen zur zukünftigen Entwicklung der einzelnen Altersjahrgänge getroffen werden, die von weiterhin steigenden Kinderzahlen je Altersjahrgang ausgehen. Aktuell laufen die Vorbereitungen in der Verwaltung, eine kommunale Bevölkerungsprognose zu erstellen. Liegt diese vor, soll sie als verbindliche Planungsgrundlage der Verwaltung genutzt werden, so dass alle Planungsbereiche von gleichen Entwicklungsszenarien ausgehen. Die Kita-Bedarfsplanung ist auf Grundlage der kommunalen Bevölkerungsprognose dann entsprechend zu aktualisieren.

 

Die Anlage 1 beinhaltet alle zum derzeitigen Zeitpunkt (Stand: 1. März 2018) geplanten Maßnahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung in Herne. Der Planungszeitraum erstreckt sich jetzt bis zum Kindergartenjahr 2021/2022. Die aufgeführten Maßnahmen wurden - bis auf die letzten beiden Maßnahmen in der Anlage 1 - im Rahmen der Haushaltsplanung mit berücksichtigt. Zusätzlich zu diesen bereits im Haushalt hinterlegten Planungen müssen jedoch noch weitere Plätze im u3-Bereich geschaffen werden, um das Ausbauziel von 42 % zu erreichen. Hier muss noch eine Anpassung in der Finanzplanung erfolgen.

 

Die für das neue Kindergartenjahr vorgesehenen Maßnahmen waren bereits Gegenstand der Beschlussfassung über die Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2018/2019 (s. AKJ-Vorlage 2018/0102). Neben dauerhaften Angebotsstrukturen (Erweiterung von Bestands-Kitas, Inbetriebnahme neuer Einrichtungsstandorte) werden auch provisorische Gruppen eingerichtet, die mit Beginn des Kindergartenjahres 2020/2021 wieder aufgelöst werden sollen. Die Einrichtung dieser provisorischen Gruppen sowie der geplante Rückbau wurden neu mit in die Maßnahmenplanung aufgenommen.

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Punkte gegenüber der zuletzt vorgelegten Maßnahmenplanung kurz skizziert. Details zu allen weiteren geplanten Maßnahmen können der Anlage 1 entnommen werden.

 

  • Der Hibernia-Kindergarten soll um eine Gruppe der Gruppenform II mit zehn Plätzen für unter dreijährige Kinder erweitert werden (neue Maßnahme). Die Fertigstellung ist für das Jahr 2019 geplant.
  • Ab dem Jahr 2019 sollen bis 2021 jährlich fünf (statt wie ursprünglich geplant zwei) Großtagespflegen nach dem Modell der „Kleinen Kita Herne“ eingerichtet werden. Hierdurch erfolgt ein konzentrierter u3-Ausbau. Mit der jährlichen Einrichtung von fünf „Kleinen Kitas“ ist das Maximum erreicht, dass vor Ort realisierbar erscheint. Ausbauziel sind im Ergebnis 17 Großtagespflegen in städtischer Trägerschaft.
  • Die in der Kita Altenhöfener Str. vorgesehenen Gruppenumwandlungen wurden aufgrund der hohen Nachfrage an ü3-Plätzen im Stadtbezirk Herne-Mitte wiederholt um jeweils ein Jahr zurückgestellt.
  • Die in der letzten Maßnahmenplanung noch als „Kita NN“ bezeichnete Maßnahme im Jahr 2019 konnte konkretisiert werden. Im Wohnbereich Bickern soll auf dem Gelände der ehemaligen Bäckerei Brinker die „Kita Am Berg“ errichtet werden. Geplant ist hier eine viergruppige Einrichtung die in Trägerschaft der AWO geführt werden soll. Derzeit erfolgt der Abstimmungsprozess mit dem Landesjugendamt bezüglich des Raumprogramms.
  • Die Eröffnung der neuen städt. Kita Hölkeskampring wird sich weiterhin verzögern. Nach derzeitigem Sachstand wird die Inbetriebnahme voraussichtlich im 2. Quartal 2020 erfolgen.
  • Die Planungen für die im Jahr 2020 vorgesehene „Kita NN“ konkretisieren sich. Im Zuge der Überplanung eines Areals in zentraler Lage in Herne-Mitte finden zwischen Verwaltung und dem Projektentwickler zurzeit Abstimmungsgespräche statt.
  • Das Gebäude der ehemaligen Görresschule im Stadtbezirk Eickel steht für die Einrichtung einer Kita nicht mehr zur Verfügung. Stattdessen ist in der aktualisierten Maßnahmenplanung wieder die Maßnahme „Kita NN“ für das Jahr 2020/2021 aufgenommen worden.
  • Die städt. Kita Langforthstr. soll um zwei Gruppen der Gruppenform II mit jeweils zehn Plätzen für unter dreijährige Kinder erweitert werden. Zunächst war hier eine Aufstockung um eine Gruppe der Gruppenform II vorgesehen.
  • Für das Kindergartenjahr 2021/2022 wurde eine weitere 5-gruppige Kita neu mit in die Ausbauplanung aufgenommen. Diese Kita ist in der Maßnahmenplanung als „Kita NN“ aufgeführt.
  • Ebenfalls neu mit in die Maßnahmenplanung für das Kindergartenjahr 2021/2022 aufgenommen wurden sechs Gruppen der Gruppenform II, die sich durch Umwandlungen im Bestand bzw. Erweiterung von Kitas grundsätzlich noch an vier Standorten im Stadtgebiet realisieren lassen. Die Planungen bzw. Abstimmungen hierzu müssen noch weiter konkretisiert werden.

 

Werden alle in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen plangemäß realisiert, stehen in 2021 1.858 u3-Plätze sowie 4.397 ü3-Plätze stadtweit zur Verfügung. Die voraussichtliche Versorgungsquote im u3-Bereich liegt bei 42,0 % sowie im ü3-Bereich bei 103,0 %. Die Anlage 2 enthält die Planzahlen u3/ü3 sowie die voraussichtlichen Versorgungsquoten und Platzbedarfe für die Jahre 2018 bis 2021.

 

Für den u3-Bereich wäre die Zielquote von 42 % demnach in 2021 realisiert. Für den ü3-Bereich zeichnet sich ab dem Jahr 2020 ein Überhang an Plätzen ab. Im Jahr 2021 liegt dieser bei voraussichtlich 128 Plätzen. Dieser ist aus Sicht der Jugendhilfeplanung durchaus wünschenswert. Zum einen bietet sich hierdurch die Möglichkeit, die Betreuungsqualität in den Kindertageseinrichtungen zu verbessern, in dem z.B. Gruppengrößen reduziert werden, zum anderen ist ein gewisser Überhang an Plätzen durchaus wünschenswert, um unvorhersehbare Bedarfe abdecken zu können.

 

Der Ausschuss wird weiterhin regelmäßig über den Umsetzungsstand der Maßnahmen informiert. Sobald die kommunale Bevölkerungsprognose für Herne vorliegt, wird die Bedarfsplanung auf dieser Grundlage aktualisiert.

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

Gudrun Thierhoff

Stadträtin

                

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
 

Aktualisierte Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Stand: 1. März 2018 (Anlage 1)

 

Planzahlen u3/ü3-Versorgungsquoten - Voraussichtliche Versorgungsquoten und Platzbedarfe (Anlage 2)                 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1_AktualisierteMaßnahmenplanung_Stand_1März2018 (43 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage2_u3_ü3_Versorgungsquoten_Planzahlen_Stand_1März2018 (9 KB)