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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:
Den Vertretern/Vertreterinnen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) wird die Weisung erteilt
Sachverhalt:
Zu Punkt 1 – Feststellung des Jahresabschlusses 2017:
Der Jahresabschluss 2017 schließt mit einer Bilanzsumme von 5.455.921,00 € (Vorjahr: 4.054.286,55 €) und einem Jahresfehlbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 1.096.879,65 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag i. H. v. 414.395,86 €) ab, der nach dem Vorschlag der Geschäftsführung durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll.
Seit dem Geschäftsjahr 2015 erhält die TGG eine jährliche Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von 610.000 €.
Der Jahresabschluss 2017 ist von der Märkischen Revision GmbH, Essen, geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich entsprechend § 112 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Zu Punkt 2 – Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Jahr 2017:
Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann den Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt werden.
Zu Punkt 3 – Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2018:
Für das Geschäftsjahr 2018 schlägt die Geschäftsführung vor, die Märkische Revision GmbH, Essen, zum Abschlussprüfer zu wählen.
Die Märkische Revision wurde auf der Grundlage eines Ausschreibungsverfahrens erstmals für das Geschäftsjahr 2007 zum Abschlussprüfer bestellt. Mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2016 erfolgte ein Wechsel in der Person des mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfers.
Gemäß § 7 Nr. 12, 13 und 14 des Gesellschaftsvertrages der TGG beschließt die Gesellschafterversammlung über die genannten Angelegenheiten.
Der Aufsichtsrat der TGG hat die Angelegenheiten in seiner Sitzung am 15. März 2018 vorberaten. Die Sitzung der Gesellschafterversammlung soll am 28. Mai 2018 stattfinden.
Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine