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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2018/0193  

Betreff: Baumaßnahme (Anbau) an der städtischen Kindertageseinrichtung Sodinger Str. 553 und Fällung von zwei Ahornbäumen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Heike Hütter, Tel.: 3320
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Kröger, Andreas
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Entscheidung
14.03.2018 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Entscheidung
20.03.2018 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 3601

Bez.: Tagesbetr. von Kindern

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

2018:   (-) 3.000,00 €

2019:   (-) 3.000,00 €

2020:   ff  (-) 194.000,00 €

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.3601.08

Bez.: Investitionskosten städt. Kitas

 

Nr.: 8

Bez.: Auszahlung für Baumaßnahmen

2018:    (-) 200.000,00 €

 

           

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
 

1.)

Die Bezirksvertretung Sodingen empfiehlt die Baumaßnahme an der städtischen Kindertageseinrichtung Sodinger Str. 553 (Anbau eines Mehrzweckraumes und eines Abstellraumes) durchzuführen und beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 20.03.2018, gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne (Baumschutzsatzung) die Entfernung von 2 Ahorn, StU 140 cm

Der Baumbestand wird durch insgesamt 4 Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 - 25 cm ersetzt. Die Baumpflanzungen erfolgen im Außengelände der Kindertageseinrichtung.

2.)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Erstellung eines Anbaus (Anbau eines Mehrzweckraumes und eines Abstellraumes) an der Kindertageseinrichtung Sodinger Str. 553.           

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

Es ist geplant, die Kindertageseinrichtung Sodinger Straße um einen Mehrzweckraum und einen Abstellraum im Eingangsbereich des Gebäudekomplexes zu erweitern. Der Eingangsbereich ist zudem sanierungsbedürftig. Im Zuge des Anbaus müssen 2 Ahornbäume gefällt werden. Ein Ahorn steht direkt im Baufeld des Anbaus, bei einem weiteren Ahorn wachsen die Wurzeln oberflächennah in Richtung der geplanten Baugrube und sind bei Bauausführung für die Fundamentplatte zu entfernen. Die Standsicherheit des Baumes kann somit nicht mehr gewährleistet werden.

Beide Bäume sind augenscheinlich gesund und vital und weisen keine Schäden oder Mängel auf.

Die Lage des Anbaus hängt mit der Situation innerhalb des Grundstücks zusammen. Dieses ist sehr schmal und daher ein Anbau in einem anderen Grundstückbereich nicht möglich.

 

Begründung für die Lage des Anbaus

 

Die Lage am Eingang des Gebäudes wird durch die zukünftige Funktion des Raumes bestimmt. Die Kindertageseinrichtung Sodinger Str. 553 ist seit dem Kindergartenjahr 2015/2016 ein Familienzentrum. (2015/0175). Für Familienbildungsangebote steht derzeit kein ausreichender Raum innerhalb der Einrichtung zur Verfügung.

Die baurechtlichen Abstandflächen bestimmen die zur Verfügung stehende Grundstückfläche. Diese wird durch den Anbau optimal ausgenutzt.

Die nordöstliche Lage am Eingang des Gebäudes wurde durch den Entwurfsverfasser als einzig sinnvolle Lage für den Mehrzweckraum bewertet.

Auf der anderen Seite des Eingangs befindet sich eine Feuerzufahrt, die nicht bebaut werden darf.

Zur Fällung der Bäume besteht damit keine Alternative.

 

Begründung für die Notwendigkeit und Dringlichkeit des Anbaus

 

Als Familienzentrum bietet die Kindertageseinrichtung Sodinger Str. nicht nur Kinderbetreuung, sondern auch Beratung und vielfältige Familienbildungsangebote an. Beratung der Eltern gehört zu den wichtigen Aufgaben dieser Einrichtung. Die Kindertageseinrichtung bietet somit auch den Raum für die Begegnung und den Austausch von Eltern, wie z.B. in einem "Elterncafé".

 

Zurzeit sind diese Aufgaben nur mit unzumutbarem Aufwand seitens der Erzieherinnen und Erzieher zu bewältigen.

Die Familenzentrumsangebote mit Eltern finden momentan in dem Bewegungsraum der Kindertageseinrichtung statt. Da dort weder Tische noch Stühle vorhanden sind, muss bei jedem Termin das Mobiliar in die Turnhalle gebracht werden, um eine Veranstaltung mit Eltern durchführen zu können. Aus diesem Grund muss die Einrichtung um einen Mehrzweckraum erweitert werden, damit ein Raum geschaffen wird, in dem die Angebote des Familienzentrums durchgeführt werden können. Das „Elterncafé“ wird derzeit auch in dem vorhandenen Bewegungsraum durchgeführt und daher nur partiell angeboten. 

 

Weiterhin benötigt die Kindertageseinrichtung unbedingt eine Lagerfläche. Im Laufe der Baumaßnahme im Jahr 2016 wurde aus Not der ehemalige Lagerraum zum Schlafraum umgewandelt, da die Notgruppe aus der Börsinghauser Str. mit 20 ü3- Kindern wieder in die Einrichtung zurückgeführt wurde. Als Lagerraum dient derzeit ein provisorisch aufgestellter Container im Außenbereich, in dem feuchtempfindliche Gegenstände nicht gelagert werden können. Die neue Lagerfläche ist deshalb dringend erforderlich.

Durch den Wiedereinzug der ausgelagerten Gruppe entspricht das Raumprogramm der Kindertageseinrichtung nicht dem derzeitigen Raumprogramm des Landesjugendamtes. Die Erweiterung der Kindertageseinrichtung um die oben beschriebenen Räumlichkeiten ist unumgänglich. Für die Baumaßnahme wurden nach einer Kostenschätzung 200.000,00 € bereitgestellt. Der Abschreibungszeitraum ist mit 80 Jahren festgelegt.

 

Bezüglich der mit der Baumaßnahme einhergehenden Baumfällung fällt daher unter § 5 Abs.1 Buchstabe f (Ausnahme und Befreiungen), da "Die Beseitigung von geschützten Bäumen aus überwiegendem, auf andere Weise nicht zu verwirklichendem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist".

Gemäß § 5 Abs. 2 können von Verboten zur Fällung gem. § 3 der Satzung Befreiungen erteilt werden, wenn:

a) "das Verbot zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und eine Befreiung mit dem öffentlichen Interesse vereinbar ist“ oder

b) „Gründe des allgemeinen Wohls die Befreiung erfordern."

Das Verbot, die Bäume zu fällen, würde in diesem Fall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen.

Die Baumbeseitigung ist aus öffentlichem Interesse und zur Realisierung der notwendigen Erweiterung der Räumlichkeiten an der Kindertageseinrichtung Sodinger Str. dringend erforderlich. Der Baumbestand wird durch insgesamt 4 Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 - 25 cm ersetzt. Die Baumpflanzungen erfolgen im Außengelände der Kindertageseinrichtung.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Thierhoff

(Stadträtin)             

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
 

Bauantragsplanung

Baumbestand

Baumkataster

Baumliste

Bestand Baum 1 + 2             

           

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bauantragsplanung (429 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Baumbestand (22 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Baumkataster (351 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Baumliste (6 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Bestand Baum 1 (287 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Bestand Baum 2 (258 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich 2018-03-05 Kita Sodingenstr-Kostenschätzung Anbau Mehrzweckraum (188 KB)