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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2018/0169  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17, - Widumer Höfe -,
Stadtbezirk Sodingen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau Hentschel, 3010
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
14.03.2018 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 – Widumer Höfe – umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch die Widumer Straße, im Osten durch die Josef-Prenger-Straße und deren westliche Wohnbebauung, im Süden durch den öffentlichen Grünzug südlich des Grundstücks des Marienhospitals Herne-Börnig, und im Westen durch dessen westliche Grundstückgrenze.

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.

 

 

B. Planungsanlass und erfordernis

 

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan) aufgestellt. Der Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch die St. Elisabeth-Gruppe vom 19.10.2017 wurde in der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses der Stadt Herne am 05.12.2017 beschlossen.

 

Bei dem in Rede stehenden Vorhaben handelt es sich um eine Fallgestaltung, für die die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB möglich ist:

  • die (geplante) zulässige Grundfläche liegt in einer Größenordnung unter 20.000 m2
  • durch den Bebauungsplan wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde in der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses der Stadt Herne am 05.12.2017 beschlossen.

 

Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Erstellung eines Umweltberichts als separater Teil B der Begründung zu diesem Bebauungsplan abgesehen. Unter Bezugnahme auf Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist festzustellen, dass es sich bei dem in Rede stehenden Vorhaben nicht um ein UVP-pflichtiges Vorhaben handelt. In der Anlage 1 des UVPG sind diejenigen Vorhaben aufgeführt, die nach UVPG der UVP-Pflicht unterliegen. Unter Berücksichtigung der Größe des Planungsbereiches, der angestrebten Nutzungen und des geplanten Umfanges der Stellplatzanlagen löst das Planvorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer UVP aus. Mit dem Vorhaben wird die Entwicklung einer Wohn-/Pflegeeinrichtungen für Senioren, eines Aus- und Weiterbildungscampus für Krankenpflegeberufe sowie seniorengerechten Wohnraumes angestrebt. Der Vorhabenstandort befindet sich zudem im unbeplanten Innenbereich. Die Bedingungen des § 13a Abs. 2 unter Bezugnahme auf die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 sind erfüllt und eine UVP nicht erforderlich.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Im Laufe der letzten Jahrzehnte ist im der Widumer Straße abgewandten Teil des Grundstücks des Marienhospitals Herne eine städtebaulich unklare Situation entstanden. Teilweise nicht mehr genutzte Bestandsgebäude, Technikgebäude und asphaltierte bzw. gepflasterte Flächen zerschneiden die vorhandenen Grünflächen und verdecken die Potentiale des Standortes.

Ziel der Neuplanung ist es, diese Situation zu ordnen und die vorhandenen Qualitäten zu verstärken. Die Umstrukturierung des Marienhospitals Herne am Standort Börnig eröffnet für die St. Elisabeth Gruppe die Chance, das Grundstück an der Widumer Straße neu zu entwickeln. Leitgedanke ist hierbei die Ergänzung des aktuell entstehenden Campus für Aus- und Weiterbildung um Betreuungs- und Wohnangebote für Senioren. In Geschossigkeit und Gliederung der Gebäudevolumen soll der Neubau zwischen dem heterogenen Bestand von Krankenhaus, Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern vermitteln und sich gleichzeitig mit den umliegenden bestehenden und neu zu schaffenden Grünflächen verzahnen.

 

In den Widumer Höfen soll ein Mix aus unterschiedlichen Wohn- und Betreuungsformen entstehen, die das Wohnen im Alter umfassend abbilden: Neben 24 Plätzen in der Kurzzeitpflege sollen 48 Plätze in Wohngruppen geschaffen werden. Ergänzt wird das Angebot um 24 Plätze in der Tagespflege sowie 80 Plätze in der stationären Pflege. Mittel- bis langfristig sollen darüber hinaus Seniorenwohnungen entstehen, die je nach Bedarf aufgrund der unmittelbaren räumlichen Nähe die Angebote am Standort mitnutzen können.

 

Die Haupterschließung soll über die bereits vorhandenen Zufahrten von der Widumer Straße bzw. der Josef-Prenger-Straße erfolgen. Ergänzend soll mittelfristig eine direkte Zuwegung für Fußgänger und Taxis zum Neubau geschaffen werden.

 

 

D. Voraussichtliche Inhalte der Planung

 

Das städtebauliche Konzept strukturiert den Geltungsbereich des Bebauungsplanes in drei unterschiedliche Nutzungszonen. Im Süden des Plangebietes ist die Errichtung von zwei Gebäuden (drei- bzw. viergeschossig) geplant, die über einen gemeinsamen Vorplatz erschlossen werden.

Im Norden des Plangebietes befinden sich derzeit noch die vier- bis siebengeschossigen Baukörper des Marienhospitals. Die beiden Bestandsbaukörper im Nordosten sollen langfristig rückgebaut werden. Mittel- bis langfristig ist hier die Errichtung von neuen Gebäuden geplant, in denen seniorengerechter Wohnraum entsteht. Darüber hinaus soll auch die Möglichkeit besonderer Wohnformen wie bspw. Mehrgenerationenwohnen geboten sein. Die Wohngebäude werden mit bis zu vier Vollgeschossen ausgebildet und schaffen so einen Übergang zwischen dem bis zu siebengeschossigen Klinikkomplex und der Umfeldbebauung mit geringerer Geschossigkeit.

Im Hinblick auf die Gebäudevolumina sollen die neuen Baukörper ebenfalls zwischen dem heterogenen Bestand von ehemaligem Krankenhaus, Geschosswohnungsbau und Einfamilienhausbebauung im Umfeld vermitteln. Gleichzeitig wird damit eine Verzahnung mit den umliegenden bestehenden und neu zu schaffenden Grünflächen angestrebt.

 

Für die Umsetzung des Vorhabens erfolgt die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO. Unter Berücksichtigung des angestrebten Nutzungskataloges erhält dieses die Zweckbestimmung „Aus- und Weiterbildungscampus, Wohn-/Pflegeeinrichtungen und Wohnen“. Das sonstige Sondergebiet wird zudem in die drei Teilbereiche „Wohn-/Pflegeeinrichtungen für Senioren“, „Aus- und Weiterbildungscampus“ und „Wohnen“ ausdifferenziert.

Die geplante zentrale Wegeachse zu den Wohn- und Pflegeeinrichtungen dient zukünftig als repräsentative Zufahrt bzw. Zuwegung zu den Wohn-/Pflegeeinrichtungen und wird von Besuchern und Bewohnern genutzt. Zudem ermöglicht sie eine schnelle Erreichbarkeit für Taxis oder Rettungsfahrzeuge. Die Wegeachse wird als Allee ausgebildet und lockert die geplante Bebauung des Gebietes somit optisch auf. Um ihre Bedeutung hervorzuheben und deren Umsetzung sicherzustellen, wird sie als private Straßenverkehrsfläche (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) festgesetzt (siehe Vorentwurf, Anlage 2).

 

 

E. Weitere Vorgehensweise

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 08.11.2017 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

Daher sind in der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans öffentlich darzulegen. Den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Im Hinblick auf die Umsetzung der Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen. Dieser beinhaltet unter anderem dass sämtliche Planungskosten auf den Vorhabenträger übertragen werden.
Darüber hinaus regelt der Vertrag, dass der Vorhabenträger sämtliche Herstellungs- und sonstige Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehen, trägt.

 

Durch die Elisabeth Gruppe wurden bereits ein Baugrundgutachten, ein Verkehrsgutachten, ein Schallgutachten und eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP Stufe 1) in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dazu liegen im ersten Entwurf vor. Ein Entwässerungskonzept wird zeitnah erarbeitet.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

   (Friedrichs)

      Stadtrat

 

                    

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
 

1. Übersichtsplan: Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17

2. Vorentwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Stand: Dezember 2017)

 

Die Anlage 2 ist der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschlussfassenden Gremien digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

                  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich VBP 17_Anlage 1_Geltungsbereich (1118 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich VBP 17_Anlage 2_BP Vorentwurf_20171219 (1650 KB)