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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2018/0152  

Betreff: Umgestaltung der Harannistraße / An der Kreuzkirche
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Sternemann, Peter
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gorba-Karwath, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
01.03.2018 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Entscheidung
08.03.2018 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 5401

Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen

Nr.:4

Bez.: öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

1.200 € p.a.

 

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

-5.400 € p.a.

Nr.: 5402

Bez.: Verkehrsanlagen

Nr.:4

Bez.: öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

300 € p.a.

 

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

-1.200 € p.a.

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.541.053

Bez.: Neu- und Ausbau sonst. Straßen Herne

Nr.: 8

Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen

-270.000 €

Nr.: 7.541.041

Bez.: Anliegerbeiträge KAG

Nr. 4:

Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten

60.000 €

Nr.: 7.542.010

Bez.: Erneuerung von Beleuchtungsanlagen

Nr.: 8

Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen

-30.000 €

Nr.: 7.542.041

Bez.: Anliegerbeiträge KAG

Nr. 4:

Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten

7.500 €

           

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung beschließt

 

die Umgestaltung der Harannistraße / An der Kreuzkirche

vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt, gemäß den vorgelegten Planunterlagen mit dem Planungsstand 13./19.12.2017 sowie der nachfolgenden Baubeschreibung.

          

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

Sachverhalt

Allgemeines

Die Maßnahme tangiert die Stadtumbaumaßname Herne-Mitte Europaplatz. Im zurückliegenden Planungsverlauf wurden die sich gegenseitig bedingenden Einflussfaktoren eruiert und aufeinander abgestimmt. Es wird das Ziel verfolgt, die den Europaplatz tangierenden Bereiche, die außerhalb der Stadtumbaumaßnahme Europaplatz liegen gleichfalls städtebaulich aufzuwerten um ein einheitliches Stadtbild zu erzeugen. Die Maßnahme soll in Gänze aus Eigenmitteln der Stadt Herne realisiert werden.

Gegenständlicher Bereich

Die Harannistraße befindet sich im Stadtteil Herne-Mitte und verläuft östlich entlang des angrenzenden Europaplatzes von der Straße An der Kreuzkirche bis zur Sodinger Straße in Nord-Süd-Richtung. Daran anschließend verläuft die Straße An der Kreuzkirche in West-Ost-Richtung vom Europaplatz bis zum freien Rechtsabbieger der abgebundenen Hermann-Löns-Straße.

Planungsrecht

Die Straße an der Kreuzkirche liegt östlich der Hausnummer 2 im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 75 "Rosenstraße, Schulstraße, Breddestraße, Sodinger Straße, Hermann-Löns-Straße". Die Harannistraße nördlich der Sodinger Straße liegt im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch. Dem geplanten Ausbau der Harannistraße steht planungsrechtlich nichts entgegen.

Beschreibung vorhandene Situation

Die Harannistraße wird einseitig, die Straße An der Kreuzkirche wird beidseitig durch eine mehrgeschossige Wohnbebauung geprägt, in der auch Ladenlokale integriert sind. Sie haben beide für den motorisierten Individualverkehr (MIV) eine Erschließungsfunktion.

Die Fahrbahnen variieren auf der gesamten Länge der Maßnahme in einer Breite von 7,0 m bis zu 8,0 m und sind zur Entwässerung der Oberfläche als Dachprofil ausgebildet. Der Zustand der Fahrbahnen, der bis in den Knotenpunkt mit der Sodinger Straße reicht, ist als erneuerungsbedürftig einzustufen.

Der in Rede stehende Abschnitt liegt innerhalb einer Tempo 30 Zone. Das Unfallgeschehen auf diesem Abschnitt ist unauffällig.

In der Harannistraße ist der Gehwege nur einseitig bis zu 1,8 m (östliche Seite) sowie in der Straße An der Kreuzkirche beidseitig bis zu 2,0 m breit und entspricht somit nicht mehr dem geltenden Regelwerk (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, RASt 06). Für Gehwege dieser Lage werden 2,5 m empfohlen.

Taktile Hilfen für Menschen mit Behinderung fehlen, Querungsstellen an der Einmündung sind nicht barrierefrei mit entsprechenden Leitsystemen ausgebaut. Der Zustand entspricht somit nicht den Grundsätzen der Barrierefreiheit, wie sie in der Stadt Herne realisiert werden sollen.

Für den ruhenden Verkehr stehen längs des östlichen Fahrbahnrandes, ohne bauliche Ausgestaltung, rund 16 Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Auf der westlichen Seite der Harannistraße sind Parkmöglichkeiten in Schrägaufstellung vorhanden, die allerdings beim Europaplatz zu verorten sind.

In diversen, stichprobenhaften Erhebungen des ruhenden Verkehrs konnte festgestellt werden, dass die vorgenannten 16 Parkmöglichkeiten nahezu durchgängig vollständig belegt waren.

Der gesamte Maßnahmenabschnitt ist frei von straßenbegleitenden Grünanlagen.

Es liegt eine Anfrage seitens der Politik für den an die Maßnahme angrenzenden Bereich der Wendefläche der Straße An der Kreuzkirche östlich der Harannistraße vor. Bei der Grundlagenermittlung / Bearbeitung der Anfrage hat sich gezeigt, dass die in Rede stehende Fläche sich nicht im städtischen Grundbesitz befindet. Der Gehweg im gegenständlichen Bereich wird auf der süd-östlichen Seite zusätzlich durch veraltete Betonpoller in seiner effektiv zu begehenden Breite verschmälert. Gegenwärtig wird versucht, mit dem Eigentümer in einen Dialog zu treten, um etwaige weitere Schritte zu besprechen. Ziel des Dialogs ist es, ihn dazu zu bewegen sich der städtischen Baumaßnahme auf eigene Kosten anzuschließen.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in Anbetracht der umfangreichen Beteiligungen zum Europaplatz und die Übernahme der dort vereinbarten Planungs- / Gestaltungsinhalte verzichtet.

Beschreibung geplante Maßnahme

Ziel der Maßnahme ist es, den vorbezeichneten Bereich so umzugestalten, dass die zukünftige Nutzung/ Funktionalität und Gestaltung sich nahtlos an die Umgestaltung des Europaplatzes anschließt und einer städtebaulichen Aufwertung entspricht. Des Weiteren wird durch die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen ein besseres Angebot für die schwächeren Verkehrsteilnehmer geschaffen, Barrierefreiheit hergestellt und die Verkehrssicherheit weiter erhöht.

Maßnahmenabschnitt gesamt

Der gesamte Abschnitt wird durch eine Neuaufteilung der gesamten Verkehrsfläche/ des Gesamtquerschnittes städtebaulich aufgewertet. Die Fahrbahn wird verschmälert und Baumpflanzungen in den Seitenbereichen vorgesehen. Für den ruhenden Verkehr wird ein Parkstreifen baulich angelegt. Die Ausstattungselemente wie Abfallbehälter oder Leuchten werden mit einer einheitlichen Farbe versehen. Dies entspricht den im Stadtumbaugebiet Herne-Mitte gewählten Materialien / Farben (DB 703, Eisenglimmergrau) und soll so zu einem einheitlichen Erscheinungsbild zur Wiedererkennung des Maßnahmengebietes beitragen. In der Planung sind vier neue Baumstandorte mit den entsprechend dimensionierten Baumscheiben vorgesehen. Nach Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich 55 sollen die Baumscheiben mit einem hochstämmigen Magnolia kobus bepflanzt werden.

Abschnitt 1: Harannistraße

Die Fahrbahn der Harannistraße wird mit einer durchgängigen Breite von 5,5 m in Asphaltbauweise im Vollausbau hergestellt. Im Einmündungsbereich der Straße An der Kreuzkirche weitet sich die Fahrbahn auf. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bleibt bei 30 km/h.

Mit dem Rad fahrende werden in einer Tempo 30 Zone ohne zusätzliche Markierungen auf der Fahrbahn der Harannistraße geführt.

Entlang der Fahrbahn der Harannistraße wird auf der östlichen Seite ein 2,30 m breiter Längsparkstreifen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster (10x20) vorgesehen. Dieser wird durch neue Baumstandorte und Gehwegflächen unterbrochen. Zur Abgrenzung der Gehwegüberfahrten und des Gehweges selbst zum Parkstreifen soll ein Trennstreifen mit einem gewaschenen Quarzvorsatz im Format 10x20 gepflastert werden. Der Parkstreifen wird mittels Rundbord an die Fahrbahn angeschlossen.

Die vorhandene, das Parken regelnde StVO-Beschilderung wird an die neuen Längsparkstreifen angepasst und um die Verkehrszeichen 314 (Parken) inkl. ihrer entsprechenden Zusätze ergänzt.

Zur Schaffung der zuvor beschriebenen Breiten wird die Fahrbahn der Harannistraße im Querschnitt verkleinert, damit der Gehweg auf der östlichen Fahrbahnseiten der Harannistraße mit einem Regelmaß von 2,50 m regelkonform dimensioniert werden kann. Der Gehweg erhält analog zum Europaplatz eine einheitliche gebänderte Pflasteroberfläche im Reihenverband aus Betonstein mit Natursteinvorsatz in vier Größen von 50/30 bis 30/20 in 12 cm Stärke. Die ungesicherte Querungsstelle an den einmündenden Sodinger Straßen wird im Sinne eines barrierefreien Ausbaus mit taktilen Bodenindikatoren gemäß Regelzeichnung ausgestattet.

Es ist geplant, die Straßenbeleuchtung entlang der östlichen Gehwegseite zu erneuern (siehe Punkt 0).

Der Vollausbau der Fahrbahn reicht bis in den Knotenpunkt der Sodinger Straße hinein.

Abschnitt 2: An der Kreuzkirche

Die Straße An der Kreuzkirche wird mittels Verkehrszeichen 325/326 als verkehrsberuhigter Bereich in Pflasterbauweise hergestellt. Zur angrenzenden südlichen Randbebauung wird mit dem geplanten 2,30 m breiten Parkstreifen ein baulicher Abstand von durchgängig 2,50 m eingehalten. Der Parkstreifen wird analog zur Harannistraße mit anthrazitfarbenem 10x20 Betonsteinpflaster hergestellt, in dem zwei neue Baumstandorte mit entsprechend ausgebildeten Baumscheiben vorgesehen sind.

Der Ausbau des verkehrsberuhigten Bereichs endet in Höhe der Hausnummer 4, da sich die daran anschließenden Straße / Gehwege / Wendeanlage nicht im Grundbesitz der Stadt Herne befinden.

Ruhender motorisierter Individualverkehr

Aufgrund des in der Innenstadt vorherrschenden Parkdrucks und des starken Parksuchverkehrs einerseits, sowie dem Wunsch der Stadt Herne als fahrradfreundliche Stadt zur Stärkung der Zu Radfahrenden sowie der zu Fußgehenden beizutragen, ist durch einen durchgeführten Abwägungsprozess der Entfall von öffentlichen Parkständen Zugunsten der vorbezeichneten Verkehrsteilnehmer entschieden worden.

Die Neugestaltung des Europaplatzes wurde mit der Schaffung von 5 zusätzlichen öffentlichen Parkständen auf insgesamt 16 (Bestand 11) berücksichtigt, so dass für den ruhenden motorisierten Individualverkehr nach dem Umbau in der Harannistraße 6 Parkstände (Bestand 11) und in der Straße An der Kreuzkirche 3 Parkstände (Bestand 6) zur Verfügung stehen. Dem folgend sollen im gegenständlichen Bereich die 17 vorhandenen Parkstände um 8 auf insgesamt 9 Parkstände reduziert werden. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Parkstände des Europaplatzes ergibt sich daraus eine effektive Reduzierung der Parkstände um nur noch 3 Einheiten auf insgesamt 25 Parkstände im Bereich Europaplatz / Harannistraße / An der Kreuzkirche.

Barrierefreiheit

Die Aspekte der Barrierefreiheit werden im gesamten Bereich der geplanten Umgestaltungsmaßnahme berücksichtigt und gemäß den Regelausbildungen der Stadt Herne unter Berücksichtigung der DIN 32984 geplant und ausgeführt. Die taktile Querung im Bereich der Harannistraße/ Sodinger Straße wurde bereits im „Arbeitskreis Barrierefreies Bauen des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen“ vorgestellt. Im weiteren Maßnahmenverlauf wird dem vorgenannten Arbeitskreis die detaillierte Planung erneut vorgestellt.

Verkehrslärm

Aspekte des Verkehrslärms sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (zulässige Höchstgeschwindigkeiten / Abschnittslänge) nicht von Belang.

Straßenoberbau nach RStO 12

Die Fahrbahn, der Parkstreifen und der Gehweg werden entsprechend der Regelausbildung der Stadt Herne, angelehnt an die RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012) wie folgt aufgebaut:

 

 

 

Aufbau Parkstreifen

Pflaster

12 cm

Bettung

  4 cm

Schottertragschicht

20 cm

Frostschutzschicht

14 cm

Gesamt

50 cm

 

Aufbau Gehweg

Pflaster

12 cm

Bettung

  4 cm

Schottertragschicht

20 cm

Gesamt

36 cm

 

Aufbau Fahrbahn Bk 1,8
Harannistraße

Asphaltbeton

  4 cm

Asphalttragschicht

12 cm

Schottertragschicht

15 cm

Frostschutzschicht

34 cm

Gesamt

65 cm

 

Aufbau Fahrbahn Bk 1,8
An der Kreuzkirche

Pflaster

12 cm

Bettung

  4 cm

Schottertragschicht

25 cm

Frostschutzschicht

24 cm

Gesamt

65 cm

 

Ver- und Entsorgungsleitungen

Im Plangebiet befinden sich zahlreiche Ver- und Entsorgungsleitungen der Stadtentwässerung Herne, Stadtwerke Herne, Gelsenwasser AG, Deutsche Telekom, Cablesurf sowie von Unitymedia. Detaillierte Informationen über den genauen Verlauf der Ver- und Entsorgungsleitungen wurden bereits im Vorfeld eingeholt, damit die Lage der möglichen neuen Baumstandorte, Bordsteine sowie eine teilweise Verlegung der Kappen und Schächte festgelegt werden konnte.

Beleuchtung

Die lichttechnische Berechnung zur Festlegung der Leuchtenstandorte erfolgt im Rahmen der sich anschließenden Ausführungsplanung. Die Beleuchtungsplanung orientiert sich dabei am Grundsatz der Energieeffizienz und schafft durch regelmäßige und einheitliche neue Lichtpunkte eine städtebauliche Qualität. Es handelt sich dabei um eine DIN-nahe (Euronorm 13201) Beleuchtung, die den Ansprüchen an eine LED-Beleuchtung von öffentlichen Verkehrsflächen unter Berücksichtigung der neuen Querschnittsaufteilung entspricht. Die Leuchtenmaste werden unter Berücksichtigung von Ausstattungselementen wie den Fahrradanlehnbügeln oder der Abfallbehälter auf dem Europaplatz zwecks Schaffung einer Wiedererkennung des sich anschließenden Stadtumbaugebietes ebenfalls in Eisenglimmergrau gestrichen.

Entwässerung

Die Entwässerung der Fahrbahn (Dachprofil) der Harannistraße erfolgt gemäß dem Regelausbau der Stadt Herne mittels beidseits der Fahrbahn verlaufenden zweireihigen Entwässerungsrinnen und den darin integrierten Sinkkästen im Format 50x30 cm. In der Straße An der Kreuzkirche soll eine zentral verlaufende Entwässerungsrinne mit darin integrierten Sinkkästen (invertiertes Dach) gebaut werden. Ausreichende Quer- und Längsneigungen stellen den Abfluss des Oberflächenwassers entsprechend sicher. Sowohl in der Harannistraße als auch in der Straße An der Kreuzkirche werden sämtliche Straßenablaufleitungen und Sinkkästen erneuert.

Altlasten (Boden, Wasser)

Die im Vorfeld stattgefundenen Untersuchungen zeigen, dass bei der gesamten Baumaßnahme Harannistraße/ An der Kreuzkirche in den Asphaltschichten mit teerhaltigen Bestandteilen zu rechnen ist.

Die vorhandenen ungebundenen Tragschichten und Auffüllungen zeigen ein heterogenes Bild. Der Boden ist wenig bis stark belastet. Die Materialen werden entsprechend ihrer LAGA-Einstufung verwertet oder ordnungsgemäß entsorgt.

Grunderwerb

Für die Baumaßnahme ist kein Grunderwerb avisiert.

KAG

Die Maßnahme ist nach den Bestimmungen des §8 KAG NRW beitragspflichtig. Die im nachfolgenden Abschnitt 0 aufgeführten Beiträge werden entsprechend der nachfolgend aufgeführten Tabelle ermittelt.

 

 

Harannistraße, Haupterschließungsstraße

Fahrbahn

40%

 

Begrünung

60%

 

Parkstreifen (inkl. Grün)

60%

Bis zu einer Breite von 2,5m

Gehweg

---

wird nicht erhoben

Beleuchtung

50%

 

 

An der Kreuzkirche, Mischverkehrsfläche

Die geplante Maßnahme An der Kreuzkirche ist nicht abrechenbar, da vorliegend eine Abschnittsbildung nicht möglich ist.

Finanzierung

Die Kosten wurden im Rahmen der Planung errechnet und belaufen sich brutto, einschl. Baunebenkosten, auf ca. 300.000€. Die Maßnahme wird gänzlich aus Eigenmitteln der Stadt Herne finanziert.

 

Bauzeit/Baubeginn

Die Bauzeit für die Umgestaltung der Harannistraße / Straße An der Kreuzkirche beträgt insgesamt ca. 3 Monate. Der Baubeginn zur Umsetzung der Maßnahme ist für die Jahre 2018/2019 in Abhängigkeit mit dem Europaplatz avisiert.

Umleitung

Die Straße soll für die Dauer der Bauarbeiten in noch näher abzustimmenden Abschnitten zeitweise vollgesperrt werden. Entsprechend räumlich und zeitlich auf ein Minimum begrenzte Umleitungen werden, wie die Bauphasen selbst, zeitnah mit der Verkehrsbehörde und der Polizei abgestimmt. Anliegerverkehre und Rettungsdienste werden während der gesamten Baumaßnahme ermöglicht.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

(Thierhoff)

Stadträtin

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
Übersichtsplan

Lageplan, Stand: 19.12.2017 (M 1/200)

Regelquerschnitt, Stand: 13.12.2017 (M 1/50)       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan (394 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Lageplan_20171219_Unterschrieben (2313 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Regelquerschnitte_20171219_Unterschrieben (2869 KB)