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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2018/0134  

Betreff: Situation der Grundschulen im Stadtbezirk Herne-Mitte
hier: Einleitung schulorganisatorischer Maßnahmen und Festle-gung der schulorganisatorischen Rahmenbedingungen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Peter Reschke, Tel. 3301
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Wischniewski, Kerstin
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
06.03.2018 
des Schulausschusses beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Entscheidung
08.03.2018 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss und die Bezirksvertretung Herne-Mitte nehmen den Bericht der Verwaltung zur Situation der Grundschulen im Stadtbezirk Herne-Mitte zur Kenntnis und beauftragen die Verwaltung mit der Einleitung der bezeichneten schulorganisatorischen Maßnahmen. Die beschriebenen schulorganisatorischen Rahmenbedingungen sind als Grundlage für die zu konkretisierenden Umsetzungskonzepte heranzuziehen.                 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

I. Ausgangs-/ Beschlusslage

 

Im Stadtbezirk Herne-Mitte sind folgende Grundschulstandorte gelegen (Aufnahmerahmen laut Ratsbeschluss):

 

         Grundschule an der Neustraße (4,0-zügig) – (nach Auflösung des Grundschul-verbundes ab 01.08.2018)

         Grundschule Kolibri-Schule (4,0-zügig)

         Grundschule Schillerschule (3,0-zügig)

         Grundschule Kath. Bergstraße (2,0-zügig)

         Grundschule Horstschule (2,5-zügig)

         Grundschule Sonnenschule (2,0-zügig)

         Grundschule Forellstraße (2,5-zügig)

         Grundschule Ohmstraße (2,0-zügig).

Der stadtweite Rückgang der Schülerzahlen und die demografische Entwicklung haben in den zurückliegenden Jahren auch im Stadtbezirk Herne-Mitte zu schulorganisatorischen Veränderungen geführt. Die im Ortsteil Herne-Süd gelegene zweizügige Grundschule Overwegstraße wurde angesichts sinkender Schülerzahlen aufgegeben. Am Standort des Schulzentrums Herne-Süd ist eine vierzügige Gemeinschaftsgrundschule durch die Zusammenlegung der Grundschulen Flottmannstraße und James-Krüss neu errichtet worden. Die beiden Grundschulstandorte Berliner Platz und Schulstraße werden im Sommer 2018 im ehemaligen Hauptschulgebäude an der Neustraße zusammengeführt.

 

Die laut Ratsbeschluss vorgegebenen Zügigkeiten der Grundschulstandorte im Stadtbezirk Herne-Mitte entsprechen teilweise nicht mehr den räumlichen Rahmenbedingungen. Diese verändern sich nachhaltig durch die Fragen der Integration, der Inklusion sowie der Weiterentwicklung des Offenen Ganztags. Die aktuelle Situation ist stadtweit gekennzeichnet durch wieder steigende Schülerzahlen aufgrund vermehrten Zuzugs, nicht zuletzt auch im Planungsbereich. Vor dem Hintergrund dieser Gesamtentwicklung ist es schul-organisatorisch sinnvoll und notwendig, den Gesamtbereich in seiner Entwicklung zu betrachten. Dies auch mit Blick auf eine qualitative Weiterentwicklung der Schullandschaft im Stadtbezirk Herne-Mitte. Die Gesamtsituation wird nachfolgend näher beschrieben.  

 

In seiner Sitzung am 05.09.2017 (Vorlage-Nr. 2017/0492) hat der Rat der Stadt eine erste Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (HSM) sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen beschlossen. Die Verwaltung wurde in diesem Zusammenhang beauftragt, die objektbezogenen Maßnahmen-beschreibungen und Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistungen, Kostenanalysen, Zeitpläne) für die priorisierten Schulstandorte – u. a. die Grundschule Forellstraße – zu erarbeiten bzw. erarbeiten zu lassen und den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Darüber hinaus ist die Grundschule Ohmstraße mit einem Sanierungs- und Erweiterungsbedarf Gegenstand der beschlossenen Maßnahmenliste (Rahmenprogramm).

 

Als Grundlage für die Erarbeitung der objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen und Umsetzungskonzepte sowie zur Vermeidung späterer Fehlplanungen sind die schulorganisatorischen Rahmenbedingungen (Zügigkeiten, Raumbedarfe, Raumprogramme) frühzeitig zu beschreiben und festzulegen. Dies ist u. a. Zielsetzung dieser Beschlussvorlage.

 

 

II. Stand der Schulentwicklungsplanung / schulorganisatorische Maßnahmen aus den zurückliegenden Planungsjahren

 

Der Schulentwicklungsplan 2004 bis 2010 für die Herner Grundschulen ist im Folgezeitraum kontinuierlich fortgeschrieben worden; zuletzt in der Ausweitung der Prognoseannahmen bis zum Schuljahr 2015/2016. Auf dieser Grundlage wurde die Grundschulsituation in den Stadtbezirken beschrieben und weitreichende  schulorganisatorische Handlungsempfehlungen formuliert. Für den Planungsbereich des Stadtbezirkes Herne-Mitte war seinerzeit Handlungsbedarf unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zügigkeiten abgeleitet worden.

 

Mit Ratsbeschluss vom 21.06.2011 wurde die auslaufende Auflösung der Grundschule Overwegstraße zum Schuljahr 2012/2013 (01.08.2012) in der Weise beschlossen, dass keine Eingangsklasse mehr aufgenommen wurde. Ursächlich für diese Entscheidung war, dass nach den seinerzeitigen Schülerzahlprognosen selbst bei Aufgabe eines zweizügigen Systems und den dann noch zur Verfügung stehenden Zügigkeiten ab dem Schuljahr 2012/2013 immer noch Überkapazitäten von 1,4 bis 3,1 Zügen im Stadtbezirk Herne-Mitte prognostiziert wurden. Die endgültige Auflösung der Grundschule Overwegstraße erfolgte zum Schuljahresende 2013/2014.

 

Am Standort des Schulzentrums Herne-Süd wurde zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) mit dem Auslaufen der Hauptschule eine städtische Gemeinschaftsgrundschule neu errichtet durch die Zusammenlegung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule an der Flottmannstraße und der städtischen Gemeinschaftsgrundschule James-Krüss-Schule. Der allgemeine Aufnahmerahmen für die neu errichtete Grundschule wurde ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf vier Züge festgelegt. Eine Reduzierung der Gesamtkapazität erfolgte hierdurch nicht.

 

Die Grundschule Berliner Platz und die Grundschule Schulstraße wurden ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) im Wege der Änderung zu einem Grundschulverbund, bestehend aus einem Haupt- und einem Teilstandort, zusammengefasst. Im Grundschulverbund wurde die Grundschule Berliner Platz als Hauptstandort und der Standort der Grundschule Schulstraße als Teilstandort geführt. Haupt- und Teilstandort wurden jeweils zweizügig geführt. Die Grundschule Berliner Platz (Hauptstandort Berliner Platz sowie Teilstandort Schulstraße) werden ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) in das dann gemeinsame Schulgebäude Neustraße 16 (ehemalige Hans-Tilkowski-Schule) verlegt. Der Grundschulverbund wird zu diesem Zeitpunkt aufgelöst. Der allgemeine Aufnahmerahmen wird ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) auf vier Züge festgelegt. Eine Reduzierung der Gesamtkapazität erfolgt hierdurch nicht.

 

 

III. Aktualisierung der bisherigen Planungsaussagen / Prognosen

 

Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an den Herner Grundschulen hat im Schuljahr 2014/2015 mit 4.996 Kindern ihren Tiefststand erreicht. Seitdem steigen die Schülerzahlen zuwanderungsbedingt wieder deutlich an. Nachfolgend eine Betrachtung der Entwicklung der Schülerzahlen in den letzten Jahren:

 

 

Grundschulen Stadtgebiet 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf der Grundlage der Schulstatistik 2017/2018 werden die Schülerzahlen nachfolgend bis zum Schuljahr 2023/2024 prognostiziert. Dabei wird für die folgenden Einschulungsjahrgänge die Zahl der geborenen Kinder zum 30.09.2017 zugrunde gelegt:

 

 

Grundschulen Stadtgebiet

 

 

Für die gesamtstädtische Betrachtung ist festzustellen, dass im mittelfristigen Prognosezeitraum weiter deutlich steigende Schülerzahlen anzunehmen sind (+ 11,6 % bis 2023/24). Ursächlich sind auch hier die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Zuwanderung, welche weiter zu beobachten sind. Insgesamt muss der Zuwanderungsfaktor als Prognoseunsicherheit bewertet werden. Fragen nach dem weiteren Verlauf der Entwicklung, des längerfristigen Verbleibs der neu Zugewanderten oder des Familiennachzuges werden hier einwirken und unmittelbar die Zahl der schulpflichtig werdenden Kinder beeinflussen. Darüber hinaus ist festzustellen, dass sich die Verweildauer der Kinder in der Schuleingangsphase (Jahrgangsstufen 1 und 2) in den letzten Jahren deutlich erhöht hat. Dies macht sich in einer stark angestiegenen Übergangsquote (zuletzt 113 % im gewichteten Mittel der letzten drei Jahre) bemerkbar.

 

 

Nachfolgend eine Betrachtung der zu erwartenden Eingangszahlen zu den ersten Klassen:

 

 

 

 

Schülerzahlprognosen für die Klassen 1

Schule

Zügigkeit

max. SuS

2018

2019

2020

2021

2022

2023

GS Stadtgebiet

54

1.468

1.315

1.339

1.288

1.365

1.397

1.416

Eingangsklassen (je 25 SuS)

 

52,6

53,6

51,5

54,6

55,9

56,6

Eingangsklassen (je 26 SuS)

 

50,6

51,5

49,5

52,5

53,7

54,5

Eingangsklassen (je 27 SuS)

 

48,7

49,6

47,7

50,6

51,7

52,4

 

 

Die zur Verfügung stehenden 54 Züge im Stadtgebiet können den gesamten Schulplatzbedarf im Zeitfenster bis zum Schuljahr 2023/2024 bei Eingangsklassen mit durchschnittlich 25 bis 27 Schülerinnen und Schülern je Klasse abdecken. Die Gesamtentwicklung im Stadtgebiet sowie die kleinräumigere Entwicklung in den Stadtbezirken und Ortsteilen ist bei insgesamt steigenden Schülerzahlen zu beobachten.

 

 

 

 

 

 

IV. Aktualisierung der Prognosen für die Grundschulstandorte im Stadtbezirk Herne-Mitte

 

Nachfolgend werden die einzelnen Grundschulstandorte im Stadtbezirk Herne-Mitte unter den gleichen Annahmen näher betrachtet:

 

Grundschule Neustraße (Ist 2017 = 408; davon Seiteneinsteiger = 48)

Jahrgang

IST

IST

IST

     Schülerzahlentwicklung

Saldo 2017-2023

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

absolut

in %

  0 *

0

0

116

126

106

117

111

133

127

11

9

1

0

0

99

108

91

101

97

114

110

11

11

2

0

0

111

128

138

117

129

126

148

37

33

3

0

0

94

110

126

138

117

129

123

29

31

4

0

0

104

93

109

126

137

115

127

23

22

Jahrgang 1 bis 4

0

0

408

439

464

482

480

484

508

100

25

* Zahl der schulpflichtig werdenden Kinder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Grundschule Neustraße (ab 01.08.2018; bisherige Grundschule Berliner Platz mit Hauptstandort Berliner Platz und Teilstandort Schulstraße) ist laut Ratsbeschluss eine 4-zügige Schule, die im Schuljahr 2017/2018 von insgesamt 408 Schülerinnen und Schülern besucht wird. Aktuell besuchen 48 SeiteneinsteigerInnen sowie 22 Kinder aus dem Bereich des „Gemeinsamen Lernens“ die Schule. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (rd. 75 %) liegt erheblich über dem gesamtstädtischen Wert von rd. 52 %. Die Höchstzahl der OGS-Plätze liegt aktuell bei 165 (Hauptstandort Berliner Platz 75, Teilstandort Schulstraße 90). Dies entspricht insgesamt einer Versorgungsquote von rd. 40 % (Gesamtstadt = rd. 43 %). Ab dem Schuljahr 2018/2019 ist eine deutliche Erhöhung der Platzzahl auf insgesamt 200 OGS-Plätze vorgesehen. Dies entspräche dann  einer Versorgungsquote von rd. 46 %.  

 

Die Prognose für die Grundschule Neustraße weist eine stabile 4-Zügigkeit über den gesamten Betrachtungszeitraum auf. Zu dessen Ende werden leichte Anmeldeüberhänge erwartet.

 

 

Grundschule Kolibri-Schule (Ist 2017 = 384; davon Seiteneinsteiger = 24)

Jahrgang

IST

IST

IST

     Schülerzahlentwicklung

Saldo 2017-2023

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

absolut

in %

  0 *

0

0

79

77

92

77

93

114

104

25

32

1

0

0

104

95

113

95

114

140

128

24

23

2

0

0

93

112

102

122

102

123

151

58

62

3

0

0

100

90

108

98

118

98

119

19

19

4

0

0

87

98

88

106

97

115

97

10

11

Jahrgang 1 bis 4

0

0

384

395

411

421

431

476

495

111

29

* Zahl der schulpflichtig werdenden Kinder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Grundschule Kolibri-Schule ist laut Ratsbeschluss eine 4-zügige Schule, die im Schuljahr 2017/2018 von insgesamt 384 Schülerinnen / Schülern besucht wird. Aktuell besuchen 24 SeiteneinsteigerInnen sowie 14 Kinder aus dem Bereich des „Gemeinsamen Lernens“ die Schule. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (rd. 37 %) liegt deutlich unter dem gesamtstädtischen Wert von rd. 52 %. Im Schuljahr 2017/2018 besuchen 185 Kinder die OGS. Dies entspricht einer überdurchschnittlichen Versorgungsquote von rd. 48 % (Gesamtstadt = rd. 43 %). Eine bedarfsgerechte Ausweitung des Platzangebotes ist vorgesehen.  

 

 

Die Grundschule Kolibri-Schule weist in der Prognose eine stabile 4-Zügigkeit über den gesamten Betrachtungszeitraum auf. Insbesondere zum Ende des Betrachtungszeitraumes werden  erhebliche Anmeldeüberhänge vorhergesagt.

 

Grundschule Schillerschule (Ist 2017 = 319; davon Seiteneinsteiger = 12)

Jahrgang

IST

IST

IST

     Schülerzahlentwicklung

Saldo 2017-2023

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

absolut

in %

  0 *

45

48

50

50

52

49

65

42

56

6

12

1

79

80

76

81

84

79

105

68

90

14

19

2

81

79

87

81

85

89

84

111

72

-15

-18

3

79

82

78

86

79

84

87

82

109

31

40

4

81

77

78

76

83

77

81

85

80

2

2

Jahrgang 1 bis 4

320

318

319

324

331

329

357

346

351

32

10

* Zahl der schulpflichtig werdenden Kinder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Grundschule Schillerschule ist laut Ratsbeschluss eine 3-zügige Schule, die im Schuljahr 2017/2018 von insgesamt 319 Schülerinnen und Schülern besucht wird. Aktuell besuchen 12 SeiteneinsteigerInnen sowie fünf Kinder aus dem Bereich des „Gemeinsamen Lernens“ die Schule. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (rd. 56 %) liegt leicht über dem gesamtstädtischen Wert von rd. 52 %. Die Höchstzahl der OGS-Plätze ist räumlich begrenzt und liegt aktuell bei 150. Dies entspricht einer Versorgungsquote von rd. 47 % (Gesamtstadt = rd. 43 %).  

 

Die Grundschule Schillerschule weist in der Prognose eine stabile 3-Zügigkeit über den ganzen Betrachtungszeitraum auf. Die Schule wird auch von Schülerinnen und Schülern aus umliegenden Bereichen nachgefragt. Regelmäßige Anmeldeüberhänge setzen sich fort. 

 

 

Grundschule Kath. Grundschule Bergstraße (Ist 2017 = 221; davon Seiteneinsteiger = 2)

Jahrgang

IST

IST

IST

     Schülerzahlentwicklung

Saldo 2017-2023

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

absolut

in %

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

57

57

53

57

58

57

59

60

62

9

17

2

56

56

60

54

59

59

58

60

61

1

2

3

54

54

53

58

52

56

57

56

58

5

10

4

57

53

55

53

57

52

56

56

56

1

1

Jahrgang 1 bis 4

224

220

221

222

226

224

230

232

237

16

7

 

Die Kath. Grundschule Bergstraße ist eine Angebotsschule für das gesamte Stadtgebiet, welche 2-zügig geführt wird. Aufgrund der räumlichen Situation ist ihre Aufnahmekapazität auch faktisch auf 2 Züge begrenzt. Im Schuljahr 2017/2018 besuchen insgesamt 221 Schülerinnen und Schüler die Schule, darunter befinden sich zwei SeiteneinsteigerInnen sowie zwei Kinder aus dem Bereich des „Gemeinsamen Lernens“. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (rd. 19 %) liegt deutlich unter dem gesamtstädtischen Wert von rd. 52 %. Die Höchstzahl der OGS-Plätze ist räumlich begrenzt und liegt aktuell bei 125. Dies entspricht einer überdurchschnittlichen Versorgungsquote von rd. 57 % (Gesamtstadt = rd. 43 %).

 

Die Grundschule Kath. Grundschule Bergstraße weist in der Prognose im gesamten Betrachtungszeitraum eine stabile 2-Zügigkeit auf. Die Schule hat regelmäßig Anmeldeüberhänge zu verzeichnen.

 

 

 

Grundschule Horstschule (Ist 2017 = 229; davon Seiteneinsteiger = 48)

Jahrgang

IST

IST

IST

     Schülerzahlentwicklung

Saldo 2017-2023

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

absolut

in %

  0 *

53

57

56

44

67

60

62

60

54

-2

-4

1

41

55

55

41

63

56

58

56

51

-4

-8

2

53

57

59

65

49

74

66

69

66

7

13

3

45

47

57

55

61

45

69

62

64

7

12

4

48

59

58

70

67

74

56

85

76

18

31

Jahrgang 1 bis 4

187

218

229

231

240

249

249

272

257

28

12

* Zahl der schulpflichtig werdenden Kinder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Grundschule Horstschule ist laut Ratsbeschluss eine 2,5-zügige Schule, die im Schuljahr 2017/2018 von insgesamt 229 Schülerinnen und Schülern besucht wird. Aktuell besuchen 48 SeiteneinsteigerInnen sowie zwei Kinder aus dem Bereich des „Gemeinsamen Lernens“ die Schule. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (rd. 61 %) liegt über dem gesamtstädtischen Wert von rd. 52 %. Die Höchstzahl der OGS-Plätze liegt aktuell bei 135. Dies entspricht einer überdurchschnittlichen Versorgungsquote von rd. 59 % (Gesamtstadt = rd. 43 %).  

 

Nach der Prognose weist die Schule auch in den Folgejahren eine stabile 2-Zügigkeit auf. Die Zügigkeit (derzeit 2,5-zügig) ist angesichts der tatsächlichen und räumlichen Situation auf 2,0 Züge anzupassen.

 

 

Grundschule Sonnenschule (Ist 2017 = 216; davon Seiteneinsteiger = 13)

Jahrgang

IST

IST

IST

     Schülerzahlentwicklung

Saldo 2017-2023

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

absolut

in %

  0 *

49

41

34

45

24

44

38

46

59

25

74

1

55

54

49

60

32

59

51

62

79

30

61

2

63

56

57

51

63

33

61

53

64

7

12

3

47

62

51

54

49

60

32

59

51

0

-1

4

39

67

59

56

60

54

66

35

65

6

10

Jahrgang 1 bis 4

204

239

216

221

204

206

210

209

259

43

20

* Zahl der schulpflichtig werdenden Kinder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Grundschule Sonnenschule ist laut Ratsbeschluss eine 2-zügige Schule, die im Schuljahr 2017/2018 von insgesamt 216 Schülerinnen und Schülern besucht wird. Der Jahrgang 4 wird noch dreizügig geführt. Aktuell besuchen 13 SeiteneinsteigerInnen sowie acht Kinder aus dem Bereich des „Gemeinsamen Lernens“ die Schule. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (rd. 46 %) liegt unter dem gesamtstädtischen Wert von rd. 52 %. Die Höchstzahl der OGS-Plätze liegt aktuell bei 100. Dies entspricht einer Versorgungsquote von rd. 46 % (Gesamtstadt = rd. 43 %).  

 

Die Prognose für die Grundschule Sonnenschule geht von einer weiteren 2-Zügigkeit aus. Zum Ende des Betrachtungszeitraumes zeichnen sich Anmeldeüberhänge ab. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundschule Forellstraße (Ist 2017 = 190; davon Seiteneinsteiger = 34)

Jahrgang

IST

IST

IST

     Schülerzahlentwicklung

Saldo 2017-2023

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

absolut

in %

  0 *

57

53

58

56

59

63

63

70

64

6

10

1

48

42

44

44

46

49

49

55

50

6

14

2

48

49

51

51

51

53

57

57

58

7

14

3

50

45

46

50

50

50

53

56

57

11

25

4

40

49

49

48

52

52

52

55

60

11

21

Jahrgang 1 bis 4

186

185

190

193

199

204

211

223

225

35

18

* Zahl der schulpflichtig werdenden Kinder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Grundschule Forellstraße ist laut Ratsbeschluss eine 2,5-zügige Schule, die im Schuljahr 2017/2018 von insgesamt 190 Schülerinnen und Schülern besucht wird. Aktuell besuchen 34 SeiteneinsteigerInnen sowie ein Kind aus dem Bereich des „Gemeinsamen Lernens“ die Schule. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (rd. 57 %) liegt leicht über dem gesamtstädtischen Wert von rd. 52 %. Die Höchstzahl der OGS-Plätze liegt aktuell bei 120. Dies entspricht einer überdurchschnittlichen Versorgungsquote von rd. 63 % (Gesamtstadt = rd. 43 %).  

 

Die Grundschule Forellstraße weist in der Prognose eine stabile 2-Zügigkeit über den ganzen Betrachtungszeitraum auf. Die Zügigkeit (derzeit 2,5-zügig) ist angesichts der tatsächlichen und räumlichen Situation auf 2,0 Züge anzupassen.

 

 

Grundschule Ohmstraße (Ist 2017 = 177; davon Seiteneinsteiger = 26)

Jahrgang

IST

IST

IST

     Schülerzahlentwicklung

Saldo 2017-2023

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

absolut

in %

0 *

39

53

51

39

55

42

58

45

37

-14

-27

1

31

40

43

31

44

34

47

36

30

-13

-31

2

41

38

49

51

38

53

41

56

43

-6

-11

3

41

42

42

53

55

40

57

44

60

18

43

4

37

37

43

42

52

55

40

56

43

0

0

Jahrgang 1 bis 4

150

157

177

177

189

182

185

192

176

-1

-1

* Zahl der schulpflichtig werdenden Kinder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Grundschule Ohmstraße ist laut Ratsbeschluss eine 2-zügige Schule, die im Schuljahr 2017/2018 von insgesamt 177 Schülerinnen und Schülern besucht wird. Aktuell besuchen 26 SeiteneinsteigerInnen sowie 17 Kinder aus dem Bereich des „Gemeinsamen Lernens“ die Schule. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (rd. 65 %) liegt über dem gesamtstädtischen Wert von rd. 52 %. Die Höchstzahl der OGS-Plätze ist räumlich begrenzt und liegt aktuell bei 65. Dies entspricht einer unterdurchschnittlichen Versorgungsquote von rd. 37 % (Gesamtstadt = rd. 43 %).  

 

Die Prognose der Grundschule Ohmstraße weist eine durchgehende 2-Zügigkeit für den gesamten Betrachtungszeitraum auf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

V. Zusammenfassung vorstehender Aussagen

 

Im Stadtbezirk Herne-Mitte stehen an den acht Grundschulstandorten - bei notwendiger Reduzierung der Zügigkeiten an den Grundschulen Horstschule und Forellstraße  -  insgesamt 21 Züge pro Jahrgang zur Verfügung. Zuwanderungsbedingt sind wieder deutlich steigende Schülerzahlen zu verzeichnen. Dies wird insbesondere zum Ende des Prognosezeitraumes zu Engpässen führen. Nachfolgend eine Analyse für den Stadtbezirk sowie einzelne Ortsteile.

 

Betrachtet man die Gesamtstadt, ist im Zeitraum von Dezember 2013 bis September 2017 (also rd. 4 Jahre) folgende zuwanderungsbedingte Veränderung bei den schulpflichtig werdenden Kindern feststellbar:    

 

 

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

2021/22

2022/23

31.12.2013

1198

1247

1226

-

-

-

30.09.2017

1330

1361

1365

1352

1403

1421

Differenz

+132

+114

+139

       +157

(seit 9/2014)

+149

(seit 9/2015)

+64

(seit 9/2016)

 

 

Betrachtet man nur den Stadtbezirk Herne-Mitte, ist im Zeitraum von Dezember 2013 bis September 2017 (also rd. 4 Jahre) folgende zuwanderungsbedingte Veränderung bei den schulpflichtig werdenden Kindern feststellbar:    

 

 

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

2021/22

2022/23

31.12.2013

448

471

442

-

-

-

30.09.2017

498

500

498

514

  539

563

Differenz

+50

+29

+56

        +69

(seit 9/2014)

  +53

(seit 9/2015)

+36

(seit 9/2016)

 

 

 

Nachfolgend eine Betrachtung der zu erwartenden Eingangszahlen zu den ersten Klassen für den gesamten Stadtbezirk Herne-Mitte:

 

 

Die zur Verfügung stehenden 21 Züge im Stadtbezirk Herne-Mitte können den gesamten Schulplatzbedarf im Zeitfenster ab 2021/2022 selbst bei Eingangsklassen mit durchschnittlich 27 Schülerinnen und Schülern je Klasse nicht abdecken.

 

 

Betrachtet man die einzelnen Ortsteile im Stadtbezirk Herne-Mitte, so weisen diese eine differenzierte Entwicklung auf:

 

Herne-Mitte (Ortsteile Herne-Mitte / Herne-Süd)

 

Die in den Ortsteilen Herne-Mitte / Herne-Süd zur Verfügung stehenden 13 Züge können den Schulplatzbedarf im Zeitfenster ab dem Schuljahr 2021/2022 selbst bei Klassenstärken von 27 Schülerinnen und Schülern in den Eingangsklassen nicht mehr abdecken. Zum Ende des Betrachtungszeitraumes fehlen im Ortsteil zwei Grundschulzüge.   

 

 

Herne-Mitte (Ortsteil Holsterhausen)

 

Im Ortsteil Holsterhausen kann es insbesondere ab dem Schuljahr 2022/2023 bei den Eingangsklassen zu Anmeldeüberhängen kommen. Die weitere Entwicklung ist mit Blick auf eine kurzzeitige Überzügigkeit zu beobachten.

 

 

Herne-Mitte (Ortsteil Baukau-Ost)

 

Im Ortsteil Baukau-Ost ist die Schulplatzversorgung bei den Eingangsklassen mit durchschnittlich 25 Schülerinnen und Schülern über den gesamten Betrachtungszeitraum sichergestellt. Freie Kapazitäten können genutzt werden, um Engpässe in anderen Ortsteilen abzuschwächen.

 

 

 

 

VI. Beschreibung / Bewertung der Gebäudesituation / Infrastruktur

 

Grundschule Neustraße

 

Das Gebäude, der im Ortsteil Herne-Mitte des Stadtbezirks gelegenen Grundschule Neustraße (Gebäudebezug: 01.08.2018), wurde im Jahre 1902 erbaut und bis zum Sommer 2017 als Hauptschule genutzt. Im Schuljahr 2017/18 erfolgt ein umfangreicher Umbau. Im Rahmen des Stadtumbaus „Herne-Mitte“ ist eine Schulhofumgestaltung vorgesehen. Die Schule verfügt außerdem über eine Turnhalle.

Die Grundschule Neustraße ist eine 4-zügige Schule, die aus der Zusammenlegung der Grundschule Berliner Platz und Schulstraße entstanden ist und zum 01.08.2018 in das Schulgebäude Neustraße umzieht (Ratsbeschluss vom 06.10.2016). Das Raumprogramm / Umnutzungskonzept ist Gegenstand dieser Beschlussfassung.

 

 

Grundschule Kolibri-Schule

 

Die im Süden des Stadtbezirks Herne-Mitte (Ortsteil Herne-Süd) gelegene Kolibri-Schule besteht aus dem 1964 errichteten Gebäude der ehemaligen Grundschule Flottmannstraße sowie Teilen des 1961 errichteten Gebäudes der auslaufenden Hauptschule Hölkeskampring. Die Gebäude wurden in den Jahren 2016/17 umfassend umgebaut. Im Rahmen des Stadtumbaus „Herne-Mitte“ sind eine Schulhofumgestaltung sowie eine Sanierung der Turn-/ Schwimmhalle  vorgesehen. Die Schule verfügt außerdem über eine 1989 neu errichtete Zweifachsporthalle sowie eine Außensportanlage (1994).

 

Die Grundschule Kolibri-Schule ist eine 4-zügige Schule, die laut Ratsbeschluss vom 06.10.2016 zum Schuljahr 2017/2018 durch die Zusammenlegung der Grundschule Flottmannstraße und  der Grundschule James-Krüss-Schule neu errichtet wurde. Das Raumprogramm / Umnutzungskonzept ist Gegenstand dieser Beschlussfassung.

 

 

Grundschule Schillerschule

 

Das Gebäude der im Ortsteil Herne-Mitte des Stadtbezirks gelegenen Grundschule Schillerschule wurde im Jahr 1965 erbaut. Die Turnhalle wurde 1978 errichtet. Die OGS wurde im Jahr 2011 um einen Pavillonneubau mit einem Gruppenraum erweitert. Im Rahmen der Maßnahmen des Stadtumbaugebietes „Herne-Mitte“ ist eine Schulhofumgestaltung vorgesehen. Der Standort soll auch künftig 3-zügig erhalten bleiben.

 

Im Jahr 2003 wurde das Gebäude saniert (insbes. Dach und Fassade). Aktuell ist kein umfänglicher Sanierungsbedarf erkennbar.

 

Raumart

Raum-

Raumbedarf

Diff.

Bemerkungen

 

bestand

(3-Zügigkeit)

 

 

Unterrichtsraum

12 Räume

12 Räume

0

 

 

 

 

 

 

Mehrzweckraum

0 Räume

3 Räume

-3

 

Informatikraum

1 Raum

1 Raum

0

 

Forum/ Aula

1 Aula

150 qm

80 qm

Aula

OGS

 

 

 

 

> Gruppenräume

3 Räume

3 Räume

0

 

> Speiseraum

1 / 90 qm

120 qm

-30 qm

 

> Küche

1 / 14 qm

65 bis 75 qm

-51 qm

 

> Nebenräume (Büro, Personal, Rezeption, Handwaschraum, Garderobe, Tornister etc.)

1 /  29 qm

65 bis 85 qm

- 36 qm

 

Sonderbedarfe

 

 

 

 

> Differenzierung

2 / 25 qm

6 Räume / 36 qm

-2 / 36

2017/18

 

2 / 42 qm

 

 

> 319 SuS ges.

> Förderräume /

 

separate Bedarfs-

 

> 150 OGS-Plätze

   inklusive Schule

 

prüfung

 

> 56 % ZwG

 

 

 

 

> 12 Seiteneinst.

 

 

 

 

> 5 Gem. Lernen

 

 

Das Raumprogramm weist insbesondere mit Blick auf die fehlenden Mehrzweckräume deutliche Defizite auf. Diese können durch eine gute Gruppenraumausstattung sowie die großzügige Aula nur teilweise kompensiert werden. Das aktuelle OGS-Platzangebot (150 = 47 % Versorgungsquote) wird durch die räumliche Situation begrenzt. Eine zusätzliche bauliche Erweiterung auf dem Schulgelände würde die ohnehin nicht großzügigen Freiflächen / Schulhofflächen der dreizügigen Schillerschule weiter einschränken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kath. Grundschule Bergstraße

 

Die im Süden des Stadtbezirks (Ortsteil Herne-Süd) gelegene Kath. Grundschule Bergstraße wurde 1886 erbaut. Nach der Generalinstandsetzung 1987, einer Teilsanierung im Jahr 2009 und der Errichtung eines 4-Klassen Pavillons im Jahr 2003 wurde sie um einen Erweiterungsbau für die OGS im Jahre 2006 ergänzt. Der Standort soll auch weiter als 2-zügiges System erhalten bleiben. Aktuell ist kein umfänglicher Sanierungsbedarf erkennbar.

 

 

Raumart

Raum-

Raumbedarf

Diff.

Bemerkungen

 

bestand

(2-Zügigkeit)

 

 

Unterrichtsraum

8 Räume

8 Räume

0

 

 

 

 

 

 

Mehrzweckraum

1 Raum

2 Räume

-1

 

Informatikraum

1 Raum

1 Raum

0

 

Forum

0 qm

150 qm

-150

keine Turnhalle

OGS

 

 

 

 

> Gruppenräume

2 Räume

2 Räume

0

 

> Speiseraum

1 / 62 qm

80 qm

-18 qm

 

> Küche

1 / 18 qm

65 bis 75 qm

-47 qm

 

> Nebenräume (Büro, Personal, Rezeption, Handwaschraum, Garderobe, Tornister etc.)

20 qm

65 bis 85 qm

-45 qm

 

Sonderbedarfe

 

 

 

 

> Differenzierung

0 qm

4 Räume / 36 qm

-4 / 36

2017/18

 

 

 

 

> 221 SuS ges.

> Förderräume /

 

separate Bedarfs-

 

> 125 OGS-Plätze

   inklusive Schule

 

prüfung

 

> 19 % ZwG

 

 

 

 

> 2 Seiteneinst.

 

 

 

 

> 2 Gem. Lernen

 

 

Das Raumprogramm weist mit Blick auf die Mehrzweckräume, die Möglichkeiten der Differenzierung sowie der OGS deutliche Defizite auf. Das aktuelle OGS-Platzangebot (125 = 57 % Versorgungsquote) wird durch die räumliche Situation begrenzt. Bauliche Erweiterungsmöglichkeiten werden auf dem Schulgrundstück nicht gesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundschule Horstschule

 

Die im Westen des Stadtbezirks Herne-Mitte  (Ortsteil Holsterhausen)  gelegene Grundschule Horstschule besteht aus dem 1875 errichteten Gebäude in der Ludwig-Steil-Straße sowie dem 1910 erbauten Gebäude Richardstraße. Die letzte Generalinstandsetzung erfolgte 1990/91. Im Jahr 2003 wurde eine Turnhalle errichtet. Der Standort soll weiter erhalten bleiben. Die derzeitige Zügigkeit (2,5-zügig) ist angesichts der tatsächlichen und räumlichen Situation auf 2,0 Züge anzupassen. Aktuell ist kein umfänglicher Sanierungs-bedarf erkennbar.

 

 

Raumart

Raum-

Raumbedarf

Diff.

Bemerkungen

 

bestand

(2-Zügigkeit)

 

 

Unterrichtsraum

11 Räume

8 (+3 VK) Räume

0

3 Vorbereitungs-

 

 

 

 

klassen

Mehrzweckraum

0 Räume

2 Räume

-2

 

Informatikraum

1 Raum

1 Raum

0

 

Forum

0 qm

150 qm

-150

Turnhalle

OGS

 

 

 

 

> Gruppenräume

3 Räume

2 Räume

+1

 

> Speiseraum

1 / 63 qm

80 qm

-17 qm

 

> Küche

1 / 15 qm

65 bis 75 qm

-50 qm

 

> Nebenräume (Büro, Personal, Rezeption, Handwaschraum, Garderobe, Tornister etc.)

23 qm

65 bis 85 qm

-42 qm

 

Sonderbedarfe

 

 

 

 

> Differenzierung

0 qm

4 Räume / 36 qm

-4 / 36

2017/18

 

 

 

 

> 229 SuS ges.

> Förderräume /

 

separate Bedarfs-

 

> 135 OGS-Plätze

   inklusive Schule

 

prüfung

 

> 61 % ZwG

 

 

 

 

> 48 Seiteneinst.

 

 

 

 

> 2 Gem. Lernen

 

 

Das Raumprogramm der Grundschule Horst weist im Bereich der Mehrzweckräume sowie der Möglichkeiten zur Differenzierung / Förderung Defizite auf. Die Schule fördert eine große Zahl von (48) Schülerinnen und  Schülern aus dem Seiteneinstieg und hält dafür drei Klassenräume vor. Das OGS-Raumangebot ermöglicht bei 135 Plätzen eine überdurchschnittliche Versorgungsquote von 59 %.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundschule Sonnenschule

 

Die im Westen des Stadtbezirks Herne-Mitte  (Ortsteil Holsterhausen)  gelegene Grundschule Sonnenschule wurde 1914 errichtet und 1967 um einen Erweiterungsbau ergänzt. Seit 1983 verfügt die Schule außerdem über eine Turnhalle. Der Standort der 2-zügigen Grundschule soll weiterhin erhalten bleiben. Aktuell ist kein umfänglicher Sanierungsbedarf erkennbar.

 

 

Raumart

Raum-

Raumbedarf

Diff.

Bemerkungen

 

bestand

(2-Zügigkeit)

 

 

Unterrichtsraum

9 Räume

9 Räume

0

Ab 01.08.2018 nur

 

 

 

 

noch 8 Klassen.

Mehrzweckraum

2 Räume

2 Räume

0

 

Informatikraum

1 Raum

1 Raum

0

 

Forum

0 qm

150 qm

-150

Turnhalle

OGS

 

 

 

 

> Gruppenräume

3 Räume

2 Räume

1

 

 

> Speiseraum mit

1 / 64 qm

80 qm

-81 qm

Gruppenräume tlw.

   Küche

 

65 bis 75 qm

 

auch Speiseraum.

 

> Nebenräume (Büro, Personal, Rezeption, Handwaschraum, Garderobe, Tornister etc.)

0 qm

65 bis 85 qm

-65 qm

 

Sonderbedarfe

 

 

 

 

> Differenzierung

0 qm

4 Räume / 36 qm

-4 / 36

6 Klassenräume

 

 

 

 

verfügen über kleine

Gruppenräume.

 

2017/18

> 216 SuS ges.

> Förderräume /

 

separate Bedarfs-

 

> 100 OGS-Plätze

   inklusive Schule

 

prüfung

 

> 46 % ZwG

 

 

 

 

> 13 Seiteneinst.

 

 

 

 

> 8 Gem. Lernen

 

 

Das Raumangebot kann für eine zweizügige Grundschule insgesamt als zufriedenstellend bezeichnet werden. Die Möglichkeiten zur Differenzierung / Förderung sind allerdings nicht ausreichend. Die Kapazitäten der OGS (100 Plätze = 46 % Versorgungsquote) werden darüber hinaus durch die Raumsituation begrenzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundschule Forellstraße

 

Das Gebäude der im Norden des Stadtbezirks (Ortsteil Baukau-Ost) gelegenen Grundschule Forellstraße wurde in den Jahren 1890/1900 errichtet. Seit 1979 verfügt die Schule über eine Turnhalle. Der Standort der Grundschule soll weiterhin erhalten bleiben. Die derzeitige Zügigkeit (2,5-zügig) ist angesichts der tatsächlichen und räumlichen Situation auf 2,0 Züge anzupassen. Aus feuerwehrtechnischen Gründen besteht für das Dachgeschoss mit drei Räumen eine Nutzungsbeschränkung auf max. 30 Schülerinnen und Schüler. Vier Klassenräume weisen nur eine Größe von etwa 55 qm auf.

 

Das Gebäude weist einen erheblichen Sanierungsbedarf auf (u. a. Heizungsnetze, Sanitärnetze, Fassade). Im Rahmen der Förderprogrammzuordnung wurde dieser mit rd. 2,5 Mio. € beziffert.

 

 

Raumart

Raum-

Raumbedarf

Diff.

Bemerkungen

 

bestand

(2-Zügigkeit)

 

 

Unterrichtsraum

8 Räume

8 Räume

0

4 Klassen sind nur

VK-Klassen

1 Raum

1 Raum

0

rd. 55 qm groß.

Mehrzweckraum

0 Räume

2 Räume

-2

Ausbaubedarf

Informatikraum

1 Raum

1 Raum

0

 

Forum

0 qm

150 qm

-150

Turnhalle

OGS

 

 

 

 

> Gruppenräume

3 Räume

2 Räume

1

 

> Speiseraum

1 / 50 qm

80 qm

-30 qm

Ausbaubedarf

> Küche

1 / 20 qm

65 bis 75 qm

-45 qm

OGS

> Nebenräume (Büro, Personal, Rezeption, Handwaschraum, Garderobe, Tornister etc.)

0 qm

65 bis 85 qm

-65 qm

 

Sonderbedarfe

 

 

 

 

> Differenzierung

2 R. / DG

4 Räume / 36 qm

-2 / 36

Ausbaubedarf

 

 

 

 

 

2017/18

> 190 SuS ges.

> Förderräume /

 

separate Bedarfs-

 

> 120 OGS-Plätze

   inklusive Schule

 

prüfung

 

> 57 % ZwG

 

 

 

 

> 34 Seiteneinst.

 

 

 

 

> 1 Gem. Lernen

 

 

Im Rahmen von Brandschutzmaßnahmen wurde das Raumangebot der Schule reduziert und weist deutliche Defizite im Bereich der Mehrzweckräume, der Möglichkeiten zur Differenzierung sowie der OGS auf. Das Angebot an OGS-Plätzen wird durch die Raumsituation begrenzt. Es besteht insgesamt Ausbaubedarf.

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundschule Ohmstraße

 

Die im Norden des Stadtbezirks (Ortsteil Baukau-Ost) gelegene Grundschule Ohmstraße wurde 1954 erbaut. Ein Um- und Erweiterungsbau erfolgte in 1957. Der ehemalige Schulkindergarten, in dem die OGS untergebracht ist, wurde im Jahr 1958 errichtet. Die Schule verfügt über eine Turnhalle. Die Grundschule Ohmstraße wurde aufgrund ihrer Ebenerdigkeit als Schwerpunktschule für Kinder mit körperlich-motorischen Beein-trächtigungen festgelegt.

 

Das Gebäude weist einen Sanierungsbedarf auf (u. a. Heizungsnetze, Sanitärnetze, Fassade). Im Rahmen der Förderprogrammzuordnung wurde dieser mit rd. 1,3 Mio. € beziffert.

 

 

Raumart

Raum-

Raumbedarf

Diff.

Bemerkungen

 

bestand

(2-Zügigkeit)

 

 

Unterrichtsraum

8 Räume

8 Räume

0

 

(ohne VK-Klassen)

 

 

 

 

Mehrzweckraum

2 Räume

2 Räume

-1

Ausbaubedarf

Informatikraum

1 Raum

Forum

0 qm

150 qm

-150

Turnhalle

OGS

 

 

 

 

> Gruppenräume

1 Raum

2 Räume

-1

 

> Speiseraum

1 / 35 qm

80 qm

-45 qm

Ausbaubedarf

> Küche

1 / 15 qm

65 bis 75 qm

-50 qm

OGS

> Nebenräume (Büro, Personal, Rezeption, Handwaschraum, Garderobe, Tornister etc.)

22 qm

65 bis 85 qm

-43 qm

 

Sonderbedarfe

 

 

 

 

> Differenzierung

0

4 Räume / 36 qm

-4 / 36

Ausbaubedarf

 

 

 

 

 

2017/18

> 177 SuS ges.

> Förderräume /

0

separate Bedarfs-

N.N.

> 65 OGS-Plätze

   inklusive Schule

 

prüfung für Schwer-

 

> 65 % ZwG

 

 

punktschule KM

 

> 26 Seiteneinst.

 

 

 

 

> 17 Gem. Lernen

 

 

Das Raumprogramm weist mit Blick auf die Mehrzweckräume, die Möglichkeiten der Differenzierung sowie der OGS deutliche Defizite auf. Das aktuelle OGS-Platzangebot (65 = 37 % Versorgungsquote) wird durch die räumliche Situation erheblich begrenzt. Auch die Beschulung von Kindern mit körperlich-motorischen Beeinträchtigungen erfordern verbesserte räumliche Rahmenbedingungen. Es besteht insgesamt ein deutlicher Erweiterungsbedarf.

 

 

 

 

 

 

 

VII. Schulorganisatorische Handlungsansätze / Perspektiven

 

Die beschriebenen Rahmenbedingungen lassen mit Blick auf die Entwicklung der einzelnen Standorte (Infrastrukturbewertung, Investitionsbedarfe, Zukunftssicherung) schulorganisatorische Handlungsbedarfe erkennen, denen zeitnah begegnet werden muss. Gleichzeitig sollen Möglichkeiten einer qualitativen Weiterentwicklung genutzt werden bzw. Perspektiven aufgezeigt werden. Konkret werden folgende Handlungsempfehlungen / Perspektiven für die Grundschulen im Planungsbereich formuliert:

 

  1. Grundschule Neustraße: Die Grundschule Berliner Platz wird mit ihrem Teilstandort Schulstraße im Sommer 2018 das Gebäude an der Neustraße beziehen. Die Schule wird dort 4-zügig geführt. In Umsetzung des beschriebenen Raumprogramms laufen aktuell die umfangreichen Umbauarbeiten im Gebäude. Parallel erfolgt die Neugestaltung des Schulhofbereiches aus den Mitteln des Stadtumbaus. Insgesamt kann damit ein gut ausgestatteter Grundschulstandort in zentraler Lage entwickelt werden, welcher den schulischen Infrastrukturanforderungen gerecht wird. Eine Ausweitung der Zügigkeit ist schulorganisatorisch nicht sinnvoll. Diese wird im Übrigen durch das Raumprogramm sowie die Grundstückssituation begrenzt.

 

  1. Grundschule Kolibri-Schule: Der Standort des ehemaligen Schulzentrums Herne-Süd wird aktuell insgesamt stadtentwicklungsplanerisch weiterentwickelt. Neben der im Sommer 2017 neu errichteten 4-zügigen Grundschule Kolibri-Schule entsteht dort eine städtische Einrichtung für Kinder, Jugend, Familie sowie eine Kindertageseinrichtung. Aus den Mitteln des Stadtumbaus sind eine Sanierung der kombinierten Turn-/ Schwimmhalle sowie eine Neugestaltung des Schulhofbereiches geplant. Für die Grundschule konnte unter Einbeziehung ehemaliger Hauptschulräume insgesamt ein zukunftsorientiertes Raumprogramm entwickelt werden. Eine Ausweitung der Zügigkeit ist schulorganisatorisch nicht sinnvoll. Diese wird im Übrigen durch das Raumprogramm sowie die Grundstückssituation begrenzt.

 

  1. Grundschule Schillerschule: Die Schillerschule wird auch künftig als 3-zügiges Grundschulsystem geführt. Das Raumprogramm der Schule weist mit Blick auf eine zukunftsorientierte Ausrichtung Defizite auf. Eine zusätzliche bauliche Erweiterung auf dem Schulgelände würde die vorhandenen Freiflächen / Schulhofflächen weiter einschränken. Dies schließt auch einen Ausbau der Zügigkeit aus. Die räumliche und organisatorische Gesamtentwicklung ist weiter im Blick zu behalten.

 

  1. Kath. Grundschule Bergstraße: Die Kath. Grundschule an der Bergstraße wird auch künftig als zweizügiges System geführt. Das Raumprogramm der Schule weist mit Blick auf eine zukunftsorientierte Ausrichtung Defizite auf. Eine zusätzliche bauliche Erweiterung ist auf dem Schulgelände nicht realisierbar. Dies schließt auch einen Ausbau der Zügigkeit aus. Die räumliche und organisatorische Gesamtentwicklung ist weiter im Blick zu behalten.

 

  1. Grundschule Horstschule: Die derzeitige Zügigkeit (2,5-zügig) ist angesichts der tatsächlichen und räumlichen Situation auf 2,0 Züge anzupassen. Die Prognosen bestätigen für den Standort einen zweizügigen Fortbestand. Die Gesamtentwicklung im Ortsteil Holsterhausen ist mit Blick auf Kapazitätsengpässe zum Ende des Betrachtungszeitraumes  sowie in der Weiterentwicklung der Folgejahre zu beobachten. Das Raumprogramm der Horstschule weist in der aktuellen Situation Defizite im Bereich der Mehrzweckräume sowie der  Differenzierungsmöglichkeiten auf. Optimierungsmöglichkeiten im Bestand sind zu prüfen.

 

 

 

 

 

 

  1. Grundschule Sonnenschule: Die Sonnenschule wird auch künftig als zweizügiges Grundschulsystem geführt. Die Prognosen gehen davon aus, dass sich jahrgangsweise – schwerpunktmäßig zum Ende des Betrachtungszeitraumes – Anmeldeüberhänge ergeben werden. Die Gesamtentwicklung im Ortsteil Holsterhausen ist daher mit Blick hierauf sowie auf die Weiterentwicklung in den Folgejahren zu beobachten. Das Raumprogramm der Sonnenschule ist insgesamt zufriedenstellend. Optimierungsmöglichkeiten im Bestand sind zu prüfen.

 

  1. Grundschule Forellstraße: Die derzeitige Zügigkeit (2,5-zügig) ist angesichts der tatsächlichen und räumlichen Situation auf 2,0 Züge anzupassen. Die Prognosen bestätigen für den Standort einen zweizügigen Fortbestand. Angesichts der sich verändernden schulorganisatorischen Rahmenbedingungen sowie der Brandschutzeinschränkungen besteht für die Grundschule Forellstraße ein Ausbaubedarf, welcher auf dem Schulgelände realisiert werden kann. Der Schulstandort ist mit seinem Sanierungs- und Ausbaubedarf Gegenstand des durch den Rat der Stadt am 05.09.2017 beschlossenen Rahmenprogramms zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten. Die Realisierung des Sanierungs- und Erweiterungsbedarfs erfolgt durch die Herner Schulmodernisierungsgesellschaft (HSM). Die Maßnahme ist priorisiert im Zeitfenster ab 2018. Die konkrete Umsetzungsplanung ist zeitnah zu erarbeiten.

 

  1. Grundschule Ohmstraße: Die Grundschule Ohmstraße wird auf der Grundlage der vorliegenden Prognose auch künftig als zweizügiges System geführt. Das Raumprogramm weist durchgehend deutliche Defizite auf. Das OGS-Platzangebot bleibt weit hinter der gesamtstädtischen Versorgungsquote zurück. Die Rahmenbedingungen für den Förderschwerpunkt „körperlich-motorische Beeinträchtigungen“ sind zu verbessern. Es besteht deutlicher Ausbaubedarf. Der Schulstandort ist mit seinem Sanierungs- und Ausbaubedarf Gegenstand des durch den Rat der Stadt am 05.09.2017 beschlossenen Rahmenprogramms zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten. Eine Priorisierung ist noch nicht erfolgt. Die Maßnahme wurde der  Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (HSM) im Durchführungszeitraum ab 2019 zugeordnet. Die konkrete Umsetzungsplanung ist unter Berücksichtigung der ausstehenden Prioritätensetzung zu erarbeiten.

 

  1. Entwicklung / Perspektive im Stadtbezirk Herne-Mitte: Die Entwicklung in den einzelnen Ortsteilen des Stadtbezirks Herne-Mitte verläuft differenziert. So ist der Norden des Stadtbezirks Herne-Mitte (Ortsteil Baukau-Ost) mit seinen beiden Grundschulen eher unauffällig. Die Schülerzahlen für die Eingangsklassen bleiben bis zum Ende des Betrachtungszeitraumes relativ konstant. Freie Kapazitäten können helfen, um Engpässe in anderen Ortsteilen abzuschwächen. Die Sanierungs- und Ausbaubedarfe sollen im Rahmen der Investitionsprogramme in den kommenden Jahren gedeckt werden. Damit können die beiden Standorte zukunftsorientiert aufgestellt werden.

Der Ortsteil Holsterhausen weist zum Ende des Betrachtungszeitraumes deutliche Steigerungen der Schülerzahlen zu den Eingangsklassen auf, welche die beiden Grundschulen an ihre Kapazitätsgrenzen führen können. Die weitere Entwicklung wird zeigen, inwieweit dies durch kurzzeitige schulorganisatorische Maßnahmen (z. B. Überzügigkeit in einzelnen Schuljahren) beherrschbar bleibt oder auf der Grundlage einer langfristigen Perspektive ein Ausbau von Zügigkeiten / Standorten erforderlich wird. Für beide Schulen ist aktuell kein umfänglicher Sanierungsbedarf festzustellen; die Raumprogramme werden als zufriedenstellend bis leicht defizitär beschrieben. Optimierungsmöglichkeiten sollen an beiden Standorten geprüft und genutzt werden.

Im Ortsteil Herne-Mitte / Herne-Süd sind vier Grundschulen mit insgesamt 13 Zügen gelegen. Die beiden vierzügigen Grundschulen Neustraße (ab Sommer 2018) sowie Kolibri-Schule weisen dabei eine zukunftsorientierte Raumprogrammgestaltung auf. Eine weitere Ausweitung der Zügigkeit ist an beiden Standorten schulorganisatorisch nicht sinnvoll und wird im Übrigen  durch die Grundstückssituationen begrenzt. Für die beiden weiteren Grundschulen im Ortsteil – Schillerschule und Kath. Grundschule Bergstraße – werden insgesamt räumliche Defizite beschrieben. Die baulichen Erweiterungsmöglichkeiten und damit auch  denkbare Ausweitungen der Zügigkeiten werden allerdings durch die jeweiligen Grundstückssituationen eingeschränkt.

Die dargestellte Gesamtentwicklung im Ortsteil Herne-Mitte / Herne-Süd zeigt zuwanderungsbedingt ab 2021 einen drastischen Zuwachs der Schülerzahlen für die Eingangsklassen. Der Gesamtkapazität von 345 Plätzen stehen dann jahrgangsweise rd. 375 bis 390 Schülerinnen und Schüler gegenüber. Zum Ende des Betrachtungszeitraumes fehlen danach im Gesamtbereich zwei Grundschulzüge. Dieser Entwicklung ist schulorganisatorisch rechtzeitig zu begegnen. Da eine Ausweitung der Zügigkeiten an den bestehenden Grundschulstandorten nicht in Betracht kommt, sind alternative Möglichkeiten zu prüfen. Vorrangig soll der im Sommer 2018 frei werdende Schulstandort an der Schulstraße vorgehalten werden. Neben dem sanierungsbedürftigen Hauptgebäude wird die Infrastruktur dort durch den OGS-Neubau mit vier Klassenräumen sowie eine Turnhalle ergänzt. Eine übergangsweise Nutzung des OGS-Gebäudes durch eine Kindertageseinrichtung ist angedacht; die Turnhalle sollte auch bei Aufgabe des Schulstandortes für eine weitere schulische Nutzung erhalten werden. Eine zeitnah zu veranlassende Machbarkeitsstudie soll nun zeigen, inwieweit der Standort unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit bedarfsweise für eine Grundschulnutzung (Sanierung / Neubau) reaktiviert werden kann.  

 

 

VIII. Beteiligungsverfahren / weiteres Vorgehen

 

Die grundlegenden Planungen des Schulträgers sind im Vorfeld mit den beteiligten Schulleitungen sowie der unteren Schulaufsicht erörtert worden.

 

Vorbehaltlich des Auftrages der bürgerschaftlichen Gremien sind im weiteren Verfahren die Schulkonferenzen der betroffenen Schulen zu beteiligen. Nachfolgend ist das Beratungs-/ Beschlussverfahren zur Umsetzung der schulorganisatorischen Maßnahmen sowie zur Durchführung der Sanierungs-/ Erweiterungsprojekte (konkrete Umsetzungsplanung) in den bürgerschaftlichen Gremien einzuleiten.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Thierhoff

Stadträtin

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
 

Keine