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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.510411 Bez.: Soziale Stadt Wanne-Süd
| Nr.: Nr.: 1 (Einzahlung) Bez.: Zuweisungen des Landes
Nr.: 11 (Auszahlung) Bez.: Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen Bez.: | 36.800,-- €
- 46.000,-- € |
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Eickel beschließt die Richtlinien der Stadt Herne zur Verwendung und Vergabe von Mitteln des Stadtteilverfügungsfonds für das Gebiet „Soziale Stadt Wanne-Süd“.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 01.12.2015 auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzepts Wanne-Süd das Stadterneuerungsgebiet „Soziale Stadt Wanne-Süd“ durch Beschluss festgelegt, um die Stadterneuerungsmaßnahme unter Inanspruchnahme von Fördermitteln durchzuführen.
Im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt Wanne-Süd“ werden einerseits Maßnahmen in Trägerschaft der Stadt umgesetzt, die sich vornehmlich auf die Gestaltung und Umstrukturierung öffentlicher Räume beziehen. Daneben ist aber auch ein gemeinschaftliches Handeln der privaten Akteure unter Einbeziehung weiterer Finanzierungsquellen für eine positive Entwicklung des Stadtteils von besonderer Bedeutung.
Gemäß Ziffer 17 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 kann für Maßnahmen zur aktiven Mitwirkung der Beteiligten ein Stadtteilverfügungsfonds auf der Grundlage kommunaler Richtlinien eingerichtet werden.
Mit dem Stadtteilverfügungsfonds soll im Gebiet „Sozialen Stadt Wanne-Süd“ das Engagement der Bewohner für ihren Stadtteil und die Teilhabe engagierter Akteure am Erneuerungsprozess gestärkt werden. Ziel ist es, die Kooperation und Vernetzung im Stadtteil zu verbessern und nachhaltige Strukturen bürgerschaftlichen Engagements zu schaffen.
Eine Förderung kann insbesondere gewährt werden für:
- Projekte zur Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen im Stadtteil
- Mitmachaktionen im Stadtteil
- Wettbewerbe zu Themenstellungen im Stadtteil (z.B. Fotowettbewerb, Fahrradrallye)
- Imagekampagnen
- andere geeignete Projekte zur Aktivierung der Beteiligten im Stadtteil.
Für das Haushaltsjahr 2018 stehen für die Umsetzung der Projekte insgesamt 46.000 € zur Verfügung, die zu 80% (= 36.800 €) im Rahmen der Stadterneuerung gefördert werden. Für die darauffolgenden Jahre sollen weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Haushaltsmittel werden jeweils im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung entsprechend der durch das Land gewährten Fördermittel bereitgestellt.
Das zum 01.12.2017 beauftragte Stadtteilmanagement wird die Projektträger bei der Antragstellung unterstützen, den Fonds in Wanne-Süd bewerben sowie die Geschäftsführung für das Vergabegremium übernehmen.
Die Bezirksregierung Arnsberg und der Fachbereich Recht haben aus förderrechtlicher bzw. rechtlicher Sicht gegen den Erlass der Richtlinien in der vorliegenden Form keine Bedenken.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
(Stadtrat)
Anlagen:
Richtlinien zur Verwendung und Vergabe von Mitteln des Stadtteilverfügungsfonds für die „Soziale Stadt Wanne-Süd“
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Richtlinie Stadtteilverfügungsfonds Wanne-Süd (37 KB) |