|
|
Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Nr.: 7.510411 Bez.: Soziale Stadt Wanne-Süd | Nr.: 1 (Einzahlung) Bez.:Zuweisungen des Landes
Nr.: 11 (Auszahlung) Bez.: Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen | 120.000,-- €
- 150.000,-- € |
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Eickel beschließt die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Gestaltung privater Gebäudefassaden sowie zur Begrünung privater Hof- und Gartenflächen innerhalb des Gebietes „Soziale Stadt Wanne-Süd“.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 01.12.2015 auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzepts Wanne-Süd das Stadterneuerungsgebiet „Soziale Stadt Wanne-Süd“ durch Beschluss festgelegt, um die Stadterneuerungsmaßnahme unter Inanspruchnahme von Fördermitteln durchzuführen.
Wie für andere Programmbereiche der Stadterneuerung gewährt das Land Nordrhein-West-falen auch im Bereich der Sozialen Stadt Zuwendungsmittel für die Gestaltung privater Gebäudefassaden und die Begrünung privater Hof- und Gartenflächen. Die Weitergabe dieser Zuwendungsmittel einschließlich der zugehörigen kommunalen Eigenmittel an die Grundstückseigentümer erfolgt auf der Grundlage von kommunalen Vergaberichtlinien nach den Vorgaben der Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes. Die Förderkonditionen sind durch das Land wie folgt vorgegeben: Die Förderung beträgt maximal 30 € je qm gestalteter Fläche und der Antragsteller beteiligt sich mit mindestens 50 % an den Gesamtkosten.
Derzeit hat die Stadt Herne für das Stadtumbaugebiet „Herne-Mitte“ entsprechende Richtlinien erlassen. Um auch im Gebiet „Soziale Stadt Wanne-Süd“ eine entsprechende Förderung zu ermöglichen, ist der Erlass von gesonderten Richtlinien erforderlich. Bei der Erstellung des Entwurfs der hier vorgelegten Richtlinien wurden Erfahrungen aus der Abwicklung von Zuschussanträgen auf der Grundlage der bestehenden Richtlinien berücksichtigt.
Für das Haushaltsjahr 2018 stehen für die Gewährung der Zuschüsse insgesamt 150.000 € zur Verfügung, von denen 120.000 € im Rahmen der Stadterneuerung gefördert werden. Für die darauffolgenden Jahre sollen weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Haushaltsmittel werden jeweils im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung entsprechend der durch das Land gewährten Fördermittel bereitgestellt.
Die Bezirksregierung Arnsberg und der Fachbereich Recht haben aus förderrechtlicher bzw. rechtlicher Sicht gegen den Erlass der Richtlinien in der vorliegenden Form keine Bedenken.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
(Stadtrat)
Anlagen:
Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Gestaltung privater Gebäudefassaden sowie zur Begrünung privater Hof- und Gartenflächen innerhalb des Gebietes „Soziale Stadt Wanne-Süd“
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | Anlage_Richtlinien FHP Wanne-Süd (51 KB) | ![]() |