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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2018/0128  

Betreff: Beschluss über die zu benennenden städtischen Vertreter/-innen im "Förderverein Wohnen in Herne e.V."
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Schwertfeger, Kirsten, 3710
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Sowe, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
01.03.2018 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss
10.04.2018 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt
17.04.2018 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Die beratenden Gremien und der Rat der Stadt nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.

                         

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Herne bestellt als städtischen Vertreter zur Entsendung in die Gründungsversammlung und in die Mitgliederversammlung des „Fördervereins Wohnen in Herne e.V.“

 

Herrn Stadtverordneten Ulrich Syberg  

 

und als Vertreter im Verhinderungsfall

 

Herrn Stadtrat Karlheinz Friedrichs.

 

Die Bestellung bzw. Benennung der Vertreter/-innen der Stadt gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein/e Vertreter/in aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Bestellung als Vertreter/in der Stadt.

                                                     

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Sachverhalt:
 

Der Rat der Stadt Herne hat am 12.12.2017 den Beitritt der Stadt Herne zum Förderverein Wohnen in Herne e.V.“ auf Grundlage des als Anlage beigefügten Satzungsentwurfs beschlossen.

 

Es ist nunmehr beabsichtigt, im Frühjahr 2018 die Gründungsversammlung des Vereins „Wohnen in Herne e.V.“ durchzuführen. Wichtigste Aufgabe der Gründungsversammlung ist es sicherzustellen, dass mindestens sieben Gründungsmitglieder (für die Eintragung in das Vereinsregister notwendige Anzahl) dem Verein beitreten, die Satzung beschließen und unterzeichnen.

Im Anschluss daran wird entsprechend der zuvor beschlossenen Vereinssatzung der Vorstand gewählt. Dessen weiterführende Aufgabe wird es gemäß § 59 BGB sein, das Protokoll über die Gründungsversammlung zu fertigen und den Verein beim zuständigen Amtsgericht (hier: Bochum) zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden.

Die Vereinsmitglieder werden Wohnungswirtschaft, Stadt Herne (Verwaltung und Politik) und weitere Wohnungsmarktakteure als Träger des Bündnisses für Wohnen repräsentieren.

Der Rat der Stadt Herne wird um Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins „Wohnen in Herne e. V.“ zur Entsendung in die Gründungs- und Mitgliederversammlung gebeten.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Friedrichs

(Stadtrat)

 

 

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Anlagen:

  1. Satzungsentwurf „Förderverein Wohnen in Herne e.V.“
  2. Beitragsordnung des Vereins

                                                 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Satzung des Fördervereins Wohnen in Herne (32 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf Beitragsordnung des Fördervereins Wohnen in Herne (15 KB)