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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2018/0126  

Betreff: Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren in Bochum (25 BO)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Rogge, Peter
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Sowe, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
01.03.2018 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss
10.04.2018 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt
17.04.2018 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

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Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zum RFNP-Änderungsverfahren 25 BO (Quartier Feldmark) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt Herne beschließt die öffentliche Auslegung und Beteiligung der öffentlichen Stellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfes für das Änderungsverfahren zum RFNP 25 BO (Quartier Feldmark)

 

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Sachverhalt:
 

Der regionale verfahrensbegleitende Ausschuss (vbA) RFNP befasst sich auf seiner Sitzung am 23.02.2018 vorberatend mit dieser Vorlage. Das Ergebnis bzw. die Beschlussempfehlung für die Räte der beteiligten Städte muss aufgrund der Einreichungsfrist nachgereicht bzw. mündlich mitgeteilt werden.

 

 

 

 

Die Räte der Städte der Planungsgemeinschaft haben nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss (vbA) RFNP am 23.09.2016 im Zeitraum vom 23.11. bis 19.12.2016 die Erarbeitung des Änderungsverfahrens 25 BO beschlossen. Auf Grundlage der gleichlautenden Ratsbeschlüsse wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum 23.01. bis 23.02.2017 durchgeführt.

 

Das Änderungsverfahren 25 BO „Quartier Feldmark“ umfasst ein ca. 3,6 ha großes Plangebiet und erstreckt sich auf den östlichen Teil einer ehemaligen Stadtgärtnerei. Für das Gesamtareal der ehemaligen Stadtgärtnerei werden auf Basis der Rahmenplanung "Ostpark – Quartier Feldmark" seit einigen Jahren Wohnquartiere geplant und nun schrittweise umgesetzt, die ein breit gefächertes Angebot an Wohnraum schaffen sollen.

 

Der Änderungsbereich wird im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan derzeit als „Grünfläche / Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt. Die Darstellung / Festlegung soll in „Wohnbaufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich" geändert werden. Die übrigen Bereiche des „Quartiers Feldmark“ werden im RFNP bereits als "Wohnbaufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich" dargestellt. Bei dem jetzigen Änderungsverfahren handelt es sich somit um eine Arrondierung der Wohnbauflächen.

 

Bei dem Änderungsverfahren 25 BO haben sich die Planungsziele und Inhalte auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nicht geändert. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden von Seiten der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgebracht. Von Seiten der Behörden wurden u. a. Aspekte des Schutzes von Natur und Landschaft und des Stadtklimas thematisiert. Vor diesem Hintergrund wurde in den jetzt vorliegenden Unterlagen zur öffentlichen Auslegung vertieft auf die umfangreichen Untersuchungen zum Thema Klimawandelanpassung (Vermeidung von Hitzeinseln, Umgang mit Starkregen) hingewiesen, die begleitend zu der Rahmenplanung und der städtebaulichen Planung des „Quartiers Feldmark“ durchgeführt und in den Bebauungsplänen Nr. 900 und 932 berücksichtigt werden.

 

Die öffentliche Auslegung auf die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz i. V. m. § 13 Abs.1 und § 39 Landesplanungsgesetz.

 

Die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 13 Abs.1 und § 39 Landesplanungsgesetz sowie § 33 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes.

 

Die umweltrelevanten Gutachten werden im Rahmen der weiteren Behördenbeteiligung zur Verfügung gestellt.

 

Im Anschluss an die Behördenbeteiligung sind zum Änderungsverfahren 25 BO die Stellungnahmen der Behörden bzw. der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 Raumordnungsgesetz gemäß § 19 Abs. 3 Landesplanungsgesetz mit diesen zu erörtern, soweit raumordnerische Belange betroffen sind. Dabei ist ein Meinungsausgleich anzustreben.

 

Nach Durchführung dieser Verfahrensschritte wird die Planänderung zum abschließenden Beschluss erneut in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.

 

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

(Stadtrat)

 

 

 

 

 

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Anlagen:
 

  • Änderungsplan
  • Begründung mit Umweltbericht
  • synoptische Darstellung der in der Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Aenderungsplan_Plankarte_25BO (451 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begruendung_25BO_Entwurf (411 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Steckbrief_25BO_Entwurf (493 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Synopse_fruehz_25BO (316 KB)