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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Der regionale verfahrensbegleitende Ausschuss (vbA) RFNP befasst sich auf seiner Sitzung am 23.02.2018 vorberatend mit dieser Vorlage. Das Ergebnis bzw. die Beschlussempfehlung für die Räte der beteiligten Städte muss aufgrund der Einreichungsfrist nachgereicht bzw. mündlich mitgeteilt werden.
Die Räte der Städte der Planungsgemeinschaft haben nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss (vbA) RFNP am 08.04.2016 im Zeitraum vom 09.05. bis 07.07.2016 die Erarbeitung des Änderungsverfahrens 23 HER beschlossen. Auf Grundlage der gleichlautenden Ratsbeschlüsse wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum 23.08. bis 23.09.2016 durchgeführt.
Der Änderungsbereich des Verfahrens 23 HER „ Dienstleistungspark Schloss Strünkede“ umfasst eine Fläche von brutto ca. 10 ha. Die Fläche wird im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan überwiegend als Gewerbliche Baufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich, im Westen und Süden als Grünfläche und überlagernd Regionaler Grünzug dargestellt. Die Darstellung soll in Gemischte Baufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich geändert werden.
Auf der Fläche des ehemaligen Baukauer Kirmesplatzes soll ein gemischt genutztes Quartier mit einem gewerblichen Campus im Nordosten, einem – mit Wohnnutzung durchmischten – Nahversorgungsstandort im Nordwesten und Wohnnutzung im Süden des Änderungsbereichs entstehen. Im vorliegenden Änderungsentwurf wurde die Darstellung gegenüber dem Vorentwurf im nordwestlichen Bereich des geplanten Nahversorgungsstandorts geändert. Im Vorentwurf war hier eine Darstellung als SO großflächiger Einzelhandel vorgesehen. Da die konkretisierte Planung nunmehr eine bauliche Integration mit der Wohnnutzung vorsieht, erfolgt im Auslegungsentwurf eine Darstellung als Gemischte Baufläche wie im übrigen Plangebiet.
Die öffentliche Auslegung auf die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz i. V. m. § 13 Abs.1 und § 39 Landesplanungsgesetz.
Die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 13 Abs.1 und § 39 Landesplanungsgesetz sowie § 33 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes.
Die umweltrelevanten Gutachten werden im Rahmen der weiteren Behördenbeteiligung zur Verfügung gestellt.
Im Anschluss an die Behördenbeteiligung sind zum Änderungsverfahren 23 HER sdie Stellungnahmen der Behörden bzw. der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 Raumordnungsgesetz gemäß § 19 Abs. 3 Landesplanungsgesetz mit diesen zu erörtern, soweit raumordnerische Belange betroffen sind. Dabei ist ein Meinungsausgleich anzustreben.
Nach Durchführung dieser Verfahrensschritte werden die Planänderungen zum abschließenden Beschluss erneut in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
(Stadtrat)
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Aenderungsplan_Plankarte_23HER (597 KB) | |||
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2 | öffentlich | Begruendung_23HER_Entwurf (573 KB) | |||
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3 | öffentlich | Steckbrief_23HER_Entwurf (520 KB) | |||
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4 | öffentlich | Synopse_fruehz_23HER (226 KB) | |||
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5 | öffentlich | Vertraeglichkeitsanalyse_Baukau (2784 KB) |