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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2018/0125  

Betreff: Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren in Herne (23 HER)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Rogge, Peter
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Sowe, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
01.03.2018 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte
08.03.2018 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Integrationsrat
Haupt- und Personalausschuss
10.04.2018 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt
17.04.2018 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

     

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Beschlussvorschlag:
 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zum RFNP-Änderungsverfahren 23 HER (Dienstleistungspark Schloss Strünkede) zur Kenntnis.
     
  2. Der Rat der Stadt Herne beschließt die öffentliche Auslegung und Beteiligung der öffentlichen Stellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfes für das Änderungsverfahren zum RFNP 23 HER (Dienstleistungspark Schloss Strünkede).

 

 

 

 

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Sachverhalt:
 

Der regionale verfahrensbegleitende Ausschuss (vbA) RFNP befasst sich auf seiner Sitzung am 23.02.2018 vorberatend mit dieser Vorlage. Das Ergebnis bzw. die Beschlussempfehlung für die Räte der beteiligten Städte muss aufgrund der Einreichungsfrist nachgereicht bzw. mündlich mitgeteilt werden.

 

Die Räte der Städte der Planungsgemeinschaft haben  nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss (vbA) RFNP am 08.04.2016 im Zeitraum vom 09.05. bis 07.07.2016 die Erarbeitung des Änderungsverfahrens 23 HER beschlossen. Auf Grundlage der gleichlautenden Ratsbeschlüsse wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum 23.08. bis 23.09.2016 durchgeführt.

 

Der Änderungsbereich des Verfahrens 23 HER „ Dienstleistungspark Schloss Strünkede“ umfasst eine Fläche von brutto ca. 10 ha. Die Fläche wird im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan überwiegend als Gewerbliche Baufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich, im Westen und Süden als Grünfläche und überlagernd Regionaler Grünzug dargestellt. Die Darstellung soll in Gemischte Baufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich geändert werden.

 

Auf der Fläche des ehemaligen Baukauer Kirmesplatzes soll ein gemischt genutztes Quartier mit einem gewerblichen Campus im Nordosten, einem – mit Wohnnutzung durchmischten – Nahversorgungsstandort im Nordwesten und Wohnnutzung im Süden des Änderungsbereichs entstehen. Im vorliegenden Änderungsentwurf wurde die Darstellung gegenüber dem Vorentwurf im nordwestlichen Bereich des geplanten Nahversorgungsstandorts geändert. Im Vorentwurf war hier eine Darstellung als SO großflächiger Einzelhandel vorgesehen. Da die konkretisierte Planung nunmehr eine bauliche Integration mit der Wohnnutzung vorsieht, erfolgt im Auslegungsentwurf eine Darstellung als Gemischte Baufläche wie im übrigen Plangebiet.

 

Die öffentliche Auslegung auf die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz i. V. m. § 13 Abs.1 und § 39 Landesplanungsgesetz.

 

Die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 13 Abs.1 und § 39 Landesplanungsgesetz sowie § 33 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes.

 

Die umweltrelevanten Gutachten werden im Rahmen der weiteren Behördenbeteiligung zur Verfügung gestellt.

 

Im Anschluss an die Behördenbeteiligung sind zum Änderungsverfahren 23 HER sdie Stellungnahmen der Behörden bzw. der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 Raumordnungsgesetz gemäß § 19 Abs. 3 Landesplanungsgesetz mit diesen zu erörtern, soweit raumordnerische Belange betroffen sind. Dabei ist ein Meinungsausgleich anzustreben.

 

Nach Durchführung dieser Verfahrensschritte werden die Planänderungen zum abschließenden Beschluss erneut in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.

 

 

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

(Stadtrat)

 

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Anlagen:
 

  • Änderungsplan
  • Begründung mit Umweltbericht,
  • synoptische Darstellung der in der Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung sowie
  • relevante Gutachten: 23 HER Einzelhandelsgutachten

     

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Aenderungsplan_Plankarte_23HER (597 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begruendung_23HER_Entwurf (573 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Steckbrief_23HER_Entwurf (520 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Synopse_fruehz_23HER (226 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Vertraeglichkeitsanalyse_Baukau (2784 KB)