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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2018/0091  

Betreff: Satzung zur Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beuing, 4513
Federführend:FB 25 - Steuern und Zahlungsabwicklung Bearbeiter/-in: Pukrop, Katja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
15.02.2018 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss
20.02.2018 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt
27.02.2018 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:6101

Bez.:Allgemeine Finanzwirtschaft

Nr.:1

Bez.: Steuern und ähnliche Abgaben

 

---

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:---

Bez.:---

Nr.:---

Bez.:---

 

---

 

     

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Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt die Satzung zur Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Herne gemäß Anlage.

 

 

     

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Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 26.08.2014 (Vorlage Nr. 2014/0534) die Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Herne (Wettbürosteuersatzung) beschlossen. Diese Satzung trat am 01.10.2014 in Kraft. Die Satzung sieht derzeit als Bemessungsgrundlage für die Steuererhebung die Fläche der genutzten Räume (in qm) vor.

 

Am 29.06.2017 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Verfahren gegen die Stadt Dortmund (BVerwG 9 C 7.16, 9 C 8.16 und 9 C 9.16) die Erhebung einer Wettbüro-steuer für grundsätzlich verfassungsgemäß erklärt. Allerdings wurde der zu Grunde gelegte Flächenmaßstab als gewählter Steuermaßstab bemängelt und für rechtswidrig erklärt, da dieser die Steuergerechtigkeit verletzt. Den sachgerechtesten Maßstab für eine Vergnügung-steuer bildet der individuelle, wirkliche Vergnügungsaufwand, hier also der Wetteinsatz. Folglich ist die Satzung nichtig.

 

Aus ordnungspolitischen Gründen wird die Stadt Herne weiterhin an der Wettbürosteuer mit neu gewähltem Steuermaßstab festhalten.

 

Als neuer Steuermaßstab wird auf Empfehlung des Deutschen Städtetages der Brutto-Wetteinsatz i.H.v. 3 % gewählt. Dieser stellt einen praktikablen Wirklichkeitsmaßstab dar.

Durch  den   neuen Steuermaßstab   soll  das   bisherige   Steueraufkommen von   derzeit  rd. 150 T€ gesichert werden. Die Nachbarkommunen Dortmund, Essen sowie Düsseldorf und Bielefeld wenden diesen bereits an.

 

Da es noch keine Erfahrungswerte anderer Kommunen gibt und erst mit Erlass der neuen Satzung zur Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Herne die Berechtigung entsteht, die benötigten Unterlagen in Form von Umsatzlisten o.ä. anzufordern, kann erst dann eine definitive Aussage dazu gemacht werden, ob die 3 % des Brutto-Wetteinsatzes das Steueraufkommen der bisherigen Wettbürosteuer in entsprechendem Maße sichern, oder ob eventuell zukünftig der Steuersatz bei der Stadt Herne angepasst werden muss.

 

Bis dahin ist davon auszugehen, dass durch die Einführung des neuen Steuermaßstabes in Höhe von 3 % des Brutto-Wetteinsatzes, das bisherige Steueraufkommen gesichert wird.

 

Die entsprechende Satzungsneuregelung wird in einer neuen Satzung rückwirkend ab 01.10.2014 die nichtige Satzung heilen, da es sich um eine unechte Rückwirkung handelt. Durch die Einführung der neuen Satzung wird der Vertrauensschutz ausgehebelt, weil der Steuerpflichtige mit einer Änderung zur Aufrechterhaltung des Steueraufkommens hätte rechnen müssen. Eine Verböserung, also eine Erhöhung der Steuerschuld für vergangene Zeiträume wird ausgeschlossen. Sollte es aufgrund der Neuberechnung zu einer Besserstellung kommen, wird der Differenzbetrag bei anhängigen Rechtsbehelfsverfahren erstattet.

 

 

Resümee

 

Die Wettbürosteuer verfolgt ordnungspolitische Ziele und dient nicht allein der Einnahmeerzielung der Gemeinde. Mit der Beibehaltung der Wettbürosteuer soll der Lenkungszweck verfolgt werden, das Glücksspiel einzudämmen und vorrangig der Zunahme der Wettbüros entgegenzuwirken.

 

In Herne werden nach dem jetzigen Kenntnisstand 19 Wettbüros betrieben.

 

Durch die Einführung des neuen Steuermaßstabes soll das bisherige Steueraufkommen gesichert und die Rechtssicherheit gewährleistet werden.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

Chudziak

Stadtrat

 

 

 

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Anlagen:


Entwurf der Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Herne (Synopse)

    

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Neufassung Gegenüberstellung Wettbürosteuersatung Stadt Herne (Entwurf) - Kopie (22 KB) PDF-Dokument (87 KB)