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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 12.06 Bez.: Rettungsdienst |
| siehe Sachverhalt |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
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| siehe Sachverhalt |
Beschlussvorschlag:
a) durch die bereits im Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herne 2017 vorgesehene Neuerrichtung der Feuer- und Rettungswachen 1 und 2 auch die neuen bedarfsgerechten Standorte der dort integrierten Rettungswachen zu realisieren,
b) die Neuerrichtung einer „Rettungswache Sodingen“ im Rettungswachenbereich Sodingen zu veranlassen. Die Vergabe der Errichtung und des Betriebs soll möglichst auf Basis der sog. vergaberechtlichen Bereichsausnahme an die anerkannten Hilfsorganisationen erfolgen,
c) die Rettungsdienstschule der Feuerwehr Herne zu einer Außenstelle der Notfall-sanitäterschule der Stadt Gelsenkirchen weiterzuentwickeln,
d) die Intensivtransporte und die Interhospitaltransporte zwecks einer Drittvergabe auszuschreiben.
Sachverhalt:
Nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer müssen die Kreise und kreisfreien Städte Bedarfspläne aufstellen und bei Bedarf, spätestens jedoch alle fünf Jahre, anpassen (§ 12 Rettungsgesetz NRW - RettG NRW).
Der bisher geltende Rettungsdienstbedarfsplan wurde am 01.03.2011 vom Rat der Stadt beschlossen. Eine Erweiterung erfolgte mit Beschluss des Rates der Stadt am 03.05.2016 (Vorlage-Nr. 2016/0202) aufgrund einer bereits im Vorgriff auf die Bedarfsplanung durchgeführten „Akutüberprüfung mit Schwachstellenanalyse“, welche als dringende Sofortmaßnahme die Indienststellung zweier zusätzlicher Rettungswagen erforderlich machte. Der hier vorliegende Entwurf wurde unter Hinzuziehung eines externen Gutachtens der Firma FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH aus Bonn aufgestellt. Als wesentliche Basis für den Rettungsdienstbedarfsplan dient dieses „Sachverständigengutachten zur Standortplanung und Fahrzeugbemessung sowie Ermittlung der Tischbesetztzeit sowie des zugehörigen Personals der Leitstelle der Stadt Herne“ vom 16. Februar 2017. Der Rettungsdienstbedarfsplan ist daher in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Gutachten zu betrachten.
Im o. g. Gutachten wird zunächst der aktuelle Stand des Rettungsdienstes in Herne analysiert, um die erforderlichen Änderungen und Ergänzungen zu beschreiben. Diese werden im Rettungsdienstbedarfsplan dargestellt. Ziel ist es, die notwendigen Maßnahmen und die zu treffenden Vorkehrungen aufzuführen, um die gültigen Qualitätskriterien zum Thema Hilfsfrist und Erreichungsgrad erfüllen zu können.
Wesentliche Feststellungen und Empfehlungen des Gutachters
Ergänzungen des Gutachtens durch die Stadt Herne
Im Sachverständigengutachten sind wesentliche Punkte nicht enthalten, die für den Rettungsdienst in der Stadt Herne essentiell sind und daher einer ergänzenden, separaten Betrachtung bedürfen:
Die zuvor aufgeführten Punkte wurden in den Bedarfsplan aufgenommen. Auf die dort enthaltenen weitergehenden Darstellungen und Begründungen wird verwiesen.
Zu den sich aus der Bedarfsplanung ergebenden finanziellen Auswirkungen können derzeit keine belastbaren Aussagen getroffen werden. Dies ist mit Blick auf die Standortfragen schwierig, betrifft aber auch die zukünftige personelle und sachliche Ausstattung des Rettungsdienstes. Grundsätzlich gilt, dass die Leistungen des Rettungsdienstes über Rettungsdienstgebühren refinanzierbar sind.
Der Entwurf des Bedarfsplanes wurde wie im RettG NRW vorgeschrieben den anerkannten Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband (West) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowie der örtlichen Gesundheitskonferenz mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet. Verschiedene Anregungen, meist redaktioneller Art, wurden im Einzelfall berücksichtigt. Auch wurde vereinzelt auf die bereits oben erwähnten vergaberechtlichen Risiken hingewiesen.
Hinsichtlich der kostenbildenden Qualitätsmerkmale konnte mit den Verbänden der Krankenkassen Einvernehmen hergestellt werden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Burbulla
Anlagen:
Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplans der Stadt Herne 2017 - Stand 19.12.2017
Sachverständigengutachten der Fa. FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH vom 16.02.2017
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Entwurf des RDBP der Stadt Herne Stand 19.12.2017 (3628 KB) | |||
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2 | öffentlich | Sachverständigengutachten der Firma Forplan (4257 KB) |