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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0830  

Betreff: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (Bogestra), Stadtmarketing Herne GmbH (SMH) - Organbesetzung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hunke - 24 24
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Heckenkamp, Liane  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Vorberatung
25.01.2005 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
01.02.2005 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.02.2005 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

---

---

---

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.                  Als Vertreter/in der Stadt im Verhinderungsfall für Herrn Stadtverordneten Willy Lehmann in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) - Nachfolger/in für Herrn Stadtverordneten Dieter Reppekus - wird

 

_________________________________

 

bestellt.

 

2.                  Als Vertreter/in der Stadt im Verhinderungsfall für Herrn Stadtverordneten Martin Kortmann in der Hauptversammlung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (Bogestra) - Nachfolger/in für Herrn Stadtverordneten Dieter Reppekus - wird

 

_________________________________

 

bestellt.

 

3.                  Als Vertreter/in der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing Herne GmbH (SMH) - Nachfolger/in für Herrn Stadtverordneten Dieter Reppekus - wird

 

_________________________________

 

bestellt.

 

Die Bestellung der Vertreter/innen gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein/e Vertreter/in aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Bestellung als Vertreter/in der Stadt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Herne ist aufgrund ihrer Beteiligung an den vorgenannten Gesellschaften sowie als Mitglied im VRR berechtigt, Vertreter/innen in die entsprechenden Organe zu entsenden. Diese sind gemäß § 113 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch den Rat der Stadt bzw. lt. § 9 Absatz 1 der Zweckverbandssatzung i. V. m. § 15 Absatz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder zu bestellen.

 

Vertreter der Stadt im Verhinderungsfall sowohl in der VRR-Verbandsversammlung als auch in der Hauptversammlung der Bogestra war lt. Ratsbeschluss vom 08. November 2004 Herr Stadtverordneter Dieter Reppekus; in gleicher Sitzung wurde er als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SMH bestellt. Herr Reppekus ist verstorben, so dass eine Nachfolge erforderlich wird.

 

Auf die Vorlagen Nr. 2004.558, 2004.560 sowie 2004.554 der Ratssitzung vom 08.11.2004 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Bornfelder

 

Anlagen:

Anlagen:

keine