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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0776  

Betreff: Gewährung von Zuschüssen der Stadt Herne an Vereine und Organisationen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Schwitay, Ralf
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Schwitay, Ralf
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Entscheidung
13.12.2017 
des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 31.06.02

Bez.: Förderung der Wohlfahrtspflege

Nr.: 53

Bez.: Transferaufwendungen

-1.967,00

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                    


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschließt, den in der Anlage aufgeführten Vereinen und Organisationen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege für das Jahr 2017 die von der Verwaltung vorgeschlagenen Zuschüsse zu gewähren.

 

Die Gewährung erfolgt gemäß den „Richtlinien zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich“ aus der Kostenstelle 31.06.02.0000 – Zuschüsse an Verbände der freien Wohlfahrtspflege – sowie aus nicht beanspruchten Mitteln des Fachbereichs Gesundheit für den Krisendienst für psychisch Kranke.

 

                   


Sachverhalt:
 

Die Stadt Herne gewährt den Vereinen und Organisationen im Bereich der freien Wohlfahrtspflege zur Förderung der vielfältigen sozialen Aufgaben jährlich Zuschüsse.

 

Der Kämmerer der Stadt Herne hat in seiner Zweiten Bewirtschaftungsverfügung die Haushaltsmittel für Zuschüsse für das Jahr 2017 zu 95% freigegeben. Eine Auszahlung der beantragten Zuschüsse ist dennoch zu 100% möglich, da vom Fachbereich Gesundheit dort nicht benötigte Mittel (Krisendienst für psychisch Kranke) zur Kompensation zur Verfügung gestellt werden.

 

Die beigefügte Aufstellung gibt eine Übersicht über die vorliegenden Anträge, die vorgesehenen Verwendungszwecke, die Höhe der Zuschüsse des Vorjahres und den Vorschlag der Verwaltung über die Höhe der Zahlung für das Jahr 2017.

 

Die Verwaltung bittet, den vorgeschlagenen Beschluss zu fassen und die Zuschüsse zu 100% des beantragten Gesamtbetrages zu gewähren.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Chudziak    

 

 


Anlagen:
 

Übersicht der Zuschüsse an die kleinen Vereine und Organisationen 2017

                    

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersicht der Zuschüsse an die kleinen Vereine und Organisationen 2017 (13 KB)