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Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die „Aktualisierte Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung“ zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Strategisches Ziel des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:
„Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der
Qualitätsstandards sichergestellt.“
In der Sitzung am 21. September 2016 wurde dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die „Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung“ (s. AKJ-Vorlage 2016/0635) vorgestellt. Angesichts der derzeitigen hohen Bevölkerungsdynamik sowie der kontinuierlichen Überprüfung und Anpassung der geplanten Maßnahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung wurde im Rahmen der Jugendhilfeplanung die o.a. Maßnahmenplanung aktualisiert.
Aktuell lässt sich feststellen, dass sich die Kindertagesbetreuungsplanung im Spannungsverhältnis von Geburtenanstieg, Zuwanderung und Rechtsanspruchs befindet. Trotz aller Anstrengungen, dass Betreuungsangebot in der Stadt Herne bedarfsgerecht auszubauen, sinken die Versorgungsquoten sowohl im Bereich der unter dreijährigen Kinder (u3) als auch im Bereich der über dreijährigen Kinder (ü3). Dies ist zum einen den in beiden Altersgruppen stetig steigenden Kinderzahlen geschuldet sowie zum anderen den nicht plangemäß realisierten Erweiterungen von Bestands-Kitas bzw. der Inbetriebnahme von neuen Kindertageseinrichtungen.
Der als Anlage 1 beigefügten aktualisierten Maßnahmenplanung ist mit Blick auf die für das Kindergartenjahr 2017/2018 geplanten Maßnahmen zur Erweiterung des Betreuungskapazitäten zu entnehmen, dass derzeit alle vorgesehen Maßnahmen im zeitlichen Verzug sind. Stadtweit stehen aktuell somit insgesamt 182 Plätze (darunter 45 u3-Plätze) weniger in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung als geplant. Auch konnte der Ausbau der Großtagespflegen (GTP) im zurückliegenden Jahr nicht plangemäß umgesetzt werden. Vorgesehen war hier die Einrichtung von drei Großtagespflegen.
Im Rahmen der Planung der Angebotsstrukturen für das Kindergartenjahr 2017/2018 im Februar diesen Jahres (s. AKJ-Vorlage 2017/0103) wurde davon ausgegangen, dass für unter dreijährige Kinder eine Versorgungsquote von 34,4 Prozent und für über dreijährige Kinder eine Versorgungsquote von 98,9 Prozent vor Ort erreicht wird (s. Anlage 2). Diese angestrebten u3/ü3-Versorgungsquoten konnten zu Beginn des neuen Kindergartenjahres aus den eingangs dargelegten Gründen nicht wie geplant realisiert werden. Aktuell (Stichtag: 1. August 2017) liegen die Versorgungsquoten u3 bei 30,8 Prozent und ü3 bei 93,4 Prozent. Rechnet man das Potential an Platzzahlüberschreitungen in den Kindertageseinrichtungen (kurzfristige Maßnahme zur Abfederung von Nachfragespitzen) mit in die zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten ein, so erhöht sich die u3-Quote auf 32,2 Prozent sowie die ü3-Quote auf 95,9 Prozent.
Die Anlage 2 enthält neben dem zuvor beschriebenen Ist-Stand auch die Planzahlen im Hinblick auf die voraussichtlichen u3/ü3-Versorgungsquoten und rechnerischen u3/ü3-Platzbedarfe bis zum Jahr 2020. Die in der Tabelle ausgewiesenen Platzbedarfe beziehen sich hierbei auf eine Versorgungsquote von 42 Prozent im u3-Bereich sowie auf eine Versorgungsquote von 100 Prozent im ü3-Bereich. Bei der Interpretation der in der Anlage 2 ausgewiesenen Platzbedarfe ist zu beachten, dass es sich um rechnerische Platzbedarfe handelt, die nicht unbedingt das tatsächliche Nachfrageverhalten wiederspiegeln.
Eine zentrale Komponente für die Bedarfsplanung stellt die Bevölkerungsentwicklung dar. Für die örtlichen Fachplanungen besteht derzeit das Problem, dass aktuell keine belastbare und einheitliche Bevölkerungsprognose für die Stadt vorliegt, die für die Planungen zugrunde gelegt werden kann. Auch die Prognosen von IT.NRW stellen aufgrund der derzeit stark veränderten gesellschaftlichen Entwicklung derzeit keine adäquate Planungsgrundlage dar. Für die Kita-Bedarfsplanung mussten daher qualifizierte Schätzungen zur Kinderzahl herangezogen werden. Vor dem Hintergrund der steigenden Geburtenzahlen sowie der Zuwanderung (hier insbesondere der zu erwartenden Familiennachzug ab März 2018) wird bis zum Jahr 2020 (Planungszeitraum) von stetig steigenden Kinderzahlen in den beiden relevanten Altersgruppen in Herne ausgegangen.
Eine Orientierungshilfe im Hinblick auf die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung stellt die kürzlich von der Bertelsmann-Stiftung vorgelegte Studie zur Entwicklung der Schülerzahlen („Demografische Rendite adé - Aktuelle Bevölkerungsentwicklung und Folgen für die allgemeinbildenden Schulen“, Gütersloh, Juli 2017) dar. Diese beinhaltet eine Aktualisierung der Bevölkerungsvorausschätzung für Deutschland insgesamt und der Flächenländer West und Ost sowie für die Stadtstaaten. Mit Blick auf die Entwicklung in den westlichen Flächenländern wird dort festgestellt (vgl. Bertelsmann-Stiftung 2017, S. 16), dass in der Gruppe der unter 3-Jährigen in den Jahren bis 2020 mit einem deutlichen Anstieg gerechnet werden muss, danach wird es, falls die Geburtenzahlen nicht noch weiter ansteigen, zu einem allmählichen Rückgang kommen, der bis 2030 […] einen Wert erreicht, der auch dann noch oberhalb des aktuellen Wertes liegen wird. In der Gruppe der 3- bis unter 6-Jährigen wird der Höchstwert erst 2023 erreicht sein. Dieser Höchstwert liegt oberhalb des Ausgangswertes von 2015. Auch für diese Altersgruppe gilt, dass der Wert im Zieljahr 2030 noch deutlich oberhalb des aktuellen Wertes liegen wird.
In wieweit diese Vorausschätzungen für die Flächenländer West auch auf die Entwicklung in Herne zutreffen, ist aktuell vollkommen ungewiss. Die von der Bertelsmann-Stiftung vorgenommene Aktualisierung der Bevölkerungsvorausschätzung zeigt jedoch, dass die beiden für die Kindertagesbetreuungsplanung relevanten Altersgruppen unterschiedliche Verläufe im Hinblick auf das Erreichen des Höchstwertes haben und das im Zieljahr 2030 in beiden Altersgruppen voraussichtlich mehr Kinder in den westdeutschen Flächenländern leben, als im Jahr 2015.
Auch vor diesem Hintergrund wurde die im September 2016 vorgelegte Maßnahmenplanung aktualisiert. Details zu den einzelnen Maßnahmen können der Anlage 1 entnommen werden. Nachfolgend werden die wesentlichen Punkte der Aktualisierung kurz skizziert:
Werden alle in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen umgesetzt, werden im Zeitraum von 2017 bis 2020 382 u3-Plätze sowie 603 ü3-Plätze neu geschaffen. Stadtweit würden somit 1.692 u3-Plätze und 4.412 ü3-Plätze zur Verfügung stehen. Der Blick auf die Quoten (s. Anlage 1) zeigt, dass im u3-Bereich die voraussichtliche Versorgungsquote bei 37,6 Prozent liegt sowie im ü3-Bereich bei 102,6 Prozent.
Für den Bereich der unter dreijährigen Kinder lässt sich somit festhalten, dass trotz aller Ausbauanstrengungen die Zielquote von 42 Prozent auch im Jahr 2020 voraussichtlich nicht erreicht werden kann. Nach dem derzeitigen Stand würden 198 u3-Plätze fehlen.
Der rechnerische Überhang an 112 ü3-Plätzen, der sich voraussichtlich im Jahr 2020 ergibt, ist aus Sicht der Jugendhilfeplanung durchaus wünschenswert. Zum einen bietet sich hierdurch die Möglichkeit, die Betreuungsqualität in den Kindertageseinrichtungen zu verbessern, in dem z.B. Gruppengrößen reduziert werden, zum anderen ist ein gewisser Überhang an Plätzen durchaus wünschenswert, um unvorhersehbare Bedarfe abdecken zu können.
Angesichts der derzeitigen Unbeständigkeit im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung werden die Planungen im Bereich der Kindertagesbetreuung regelmäßig aktualisiert und den neuen Erfordernissen angepasst.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Gudrun Thierhoff
Stadträtin
Anlagen:
Aktualisierte Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Stand: 10. Oktober 2017 (Anlage 1)
u3/ü3-Versorgungsquoten: Planzahlen und Ist-Stand (Anlage 2)
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage1_Aktualisierte_Maßnahmenplanung_Stand_10Oktober2017 (40 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage2_u3_ü3_Versorgungsquoten_Planzahlen_Ist-Stand (11 KB) |