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Vorlage - 2017/0635  

Betreff: Überarbeitung der Satzungen für die Siedlung Teutoburgia und nachträgliche Legalisierung von Nebenanlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau Kowalski, 3030
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Böhnke, Bianca
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
18.10.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

Sachstand: Überarbeitung der Satzungen für die Siedlung Teutoburgia

 

Die Bergarbeitersiedlung Teutoburgia entstand in den Jahren 1909 bis 1923 nach dem Vorbild der englischen Gartenstadtidee. Im Rahmen der Internationalen Bauausstellung Emscherpark wurde die Siedlung durch die Veba Wohnen AG in den Jahren 1989 bis 1998 vorbildlich saniert. Sie ist eines der herausragenden Beispiele für den Werksarbeiterwohnungsbau im Ruhrgebiet und noch heute in ihrem Bestand eine der städtebaulich und gestalterisch eindrucksvollsten Siedlungen. Inzwischen ist ein Teil der Siedlung privatisiert, der überwiegende Teil gehört einer großen privatwirtschaftlichen Wohnungsgesellschaft.

 

Schon in der Vergangenheit war es der Stadt Herne ein wichtiges Ziel, die Substanz und das Erscheinungsbild der Siedlung Teutoburgia rechtlich zu sichern und dadurch die historische Struktur ablesbar zu erhalten. 1991 wurde eine Denkmalbereichssatzung für die Siedlung erlassen, ein Bebauungsplan wurde 2002 aufgestellt und seit 2004 regelt eine Gestaltungssatzung vorwiegend die Nebenanlagen und Freiräume.

 

Alle drei Satzungen wurden separat entwickelt und griffen nur bedingt ineinander. Nicht zuletzt dadurch sind Rechtsunsicherheiten zu Tage getreten, die es notwendig erscheinen ließen, alle drei Satzungen zu überprüfen und zu aktualisieren.

 

Der Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung/ Untere Denkmalbehörde hat darum, unterstützt durch ein Planungsbüro, die drei Satzungen überarbeitet. Die Denkmalbereichssatzung ist am 21.01.2016, die Gestaltungssatzung am 24.06.2017 und der Bebauungsplan am 23.06.2017 in Kraft getreten. Alle drei Instrumente stehen unter www.denkmalschutz.herne.de zum Download zur Verfügung.

 

Um die Inhalte gut kommunizieren zu können, wurde zudem ein „Gestaltungshandbuch“ erarbeitet. Darin sind alle wichtigen Regelungen übersichtlich zusammengestellt und anschaulich bebildert. Die „Entwurfsstudie zum Bebauungsplan“ ergänzt das Handbuch: Varianten der Wohnraumerweiterung, die im Rahmen der engen Vorgaben möglich sind, werden hier dargestellt.

 

Das „Gestaltungshandbuch“ wird derzeit gedruckt und in einem nächsten Schritt an alle Haushalte in der Siedlung Teutoburgia verteilt. Eine Ankündigung über die Presse wird begleitend erfolgen. Die „Entwurfsstudie zum Bebauungsplan“ wird zukünftig allen Eigentümern und Kaufinteressenten zur Verfügung gestellt.

 

Sachstand: Nachträgliche Legalisierung von Nebenanlagen

 

Seit Ende 2011 ist die Untere Denkmalbehörde (UDB) mit der nachträglichen Legalisierung von Nebenanlagen befasst. Zunächst  wurden in einem ersten Schritt alle erlaubnisfähigen Nebenanlagen bearbeitet sowie in einem zweiten Schritt die Nebenanlagen, die unter Erfüllung von Auflagen erlaubnisfähig waren. Es wurden 116 Mieter nach Vorgabe der UDB durch die Deutsche Annington (jetzt Vonovia) angeschrieben und aufgefordert, einen Erlaubnisantrag zu stellen. Insgesamt waren die Rückäußerungen sehr positiv. Inzwischen haben dies alle der angeschriebenen Mieter getan, die Erlaubnisanträge sind alle bearbeitet worden. Bei ca. 50% der erteilten Erlaubnisse wurden Auflagen gemacht, wie beispielsweise eine Begrünung oder Umsetzung von Gartenhäuschen.

 

In einem dritten und letzten Schritt wurden seit Ende 2014 die  Nebenanlagen bearbeitet, die  zusätzlich eine bauordnungsrechtliche Genehmigung erfordern sowie solche, die gegen geltende rechtliche Grundlagen (Denkmalbereichssatzung, B-Plan) verstoßen, wie z.B. die direkten Anbauten an die Gebäude.

 

Zur Vorbereitung des Prozesses wurden nach und nach alle betroffenen 97 Mieter in Abstimmung mit der UDB durch die Vonovia angeschrieben und über das weitere Vorgehen informiert. 40 Nebenanlagen konnten mit Auflagen, wie z.B. Verkleinerung, legalisiert werden. 25 Nebenanlagen mussten vollständig zurückgebaut werden. Weitere 32 Nebenanlagen werden zukünftig noch zurückgebaut werden müssen. Derzeit hat das Bauordnungsamt für diese Rückbauforderungen jedoch ein Vollstreckungshemmnis festgestellt. Zum einen sind einige der betroffenen Mieter schon 80 Jahre oder älter. Zum anderen genießen einige Nebenanlagen denkmalrechtlichen Bestandschutz und sind somit nur formell illegal. Bei allen diesen Objekten wird, in Abstimmung mit der Vonovia, ein Rückbau im Zuge des nächsten Mieterwechsels erfolgen.

 

Als zusätzliche Hilfestellung wurde ab November 2014 eine Beratung vor Ort eingerichtet. In Kooperation mit der Eigentümerin Vonovia bietet die UDB seither an jedem 1. Mittwoch im Monat von 14-16 Uhr eine Sprechstunde an. Es können Fragen geklärt oder besprochen werden, in welcher Form die betroffene Nebenanlage erlaubnisfähig wäre oder welche Form von Nebenanlage alternativ errichtet werden kann, ohne eine Baugenehmigungspflicht auszulösen (z.B. mobiler Pavillon statt fest installierter Freisitz).

 

Inzwischen hat sich die Beratung etabliert und wird nicht mehr nur für nachträgliche Legalisierungen in Anspruch genommen. Auch für Neuanträge wird die „Denkmalsprechstunde“ gern genutzt. Vonovia und UDB schätzen das Instrument und planen eine Fortführung der Sprechstunde auch für die Zukunft, um so die Umsetzung der Regelungen besser unterstützen zu können.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Friedrichs)

   Stadtrat

        


Anlagen:
 

Keine