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Vorlage - 2017/0616  

Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:
Anlage eines Fuß- und Radweges auf der ehemaligen Bahntrasse zum Industriegebiet Friedrich der Große
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Behrens, Stefan
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gorba-Karwath, Sabine
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Entscheidung
18.10.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilfinanzplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 5401

Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen

(Radweg)

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

5.898,00 p.a.

 

 

 

-8.120,00 p.a.

 

Nr.: 5401

Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen

(Brücke)

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

4.068,00 p.a.

 

 

 

-5.887,00 p.a.

 

Nr.: 5402

Bez.: Verkehrsanlagen

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

900,00 p.a.

 

 

 

-1.200,00 p.a.

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.541073

Bez.: Erneuerung Radweg FdG

Nr.: 1

Bez.: Einzahlungen aus Investitionszuwendungen

 

Nr.: 8

Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen

547.100,00

 

 

 

-753.000,00

 

 

Nr.: 7.542073

Bez.: Beleuchtung Radweg FdG

Nr.: 1

Einzahlungen aus Investitionszuwendungen

 

Nr.: 8

Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen

22.500,00

 

 

 

-30.000,00

 

 

            


Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung Sodingen genehmigt die nachstehend aufgeführte Dringlichkeitsentscheidung vom  28 .09.2017:

 

Herr Bezirksbürgermeister Grunert und Herr  Bezirksverordneter Pietas  beschließen, gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung, gemäß den vorgelegten Planunterlagen -Planungsstand 15.09.2017- sowie der nachfolgenden Baubeschreibung und vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel, die Durchführung der Maßnahme „Anlage eines Fuß- und Radweges auf der ehemaligen Bahntrasse zum Industriegebiet Friedrich der Große“.

 

             


Sachverhalt:
 

Die Bezirksvertretung Sodingen hat am 25.05.2011 nach Vorberatung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 14.04.2011 das Vorhaben „Geh-/Radweg auf einer ehem. Bahntrasse zum IG Friedrich der Große, Abschnitt zw. Werder- und Gneisenaustraße“ (VL Nr. 2011/0138), einstimmig beschlossen. Die Gesamtbaukosten beliefen sich auf 262.000 Euro.

Dem damaligen Beschluss vorangegangen war eine Voranfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg, die neben den üblichen Bauarbeiten auch die Erneuerung der im Streckenverlauf befindlichen Brückenbauwerke beinhaltete. Diese Voranfrage wurde seinerzeit positiv beschieden. Die Aufbereitung des endgültigen Zuwendungsantrages musste danach zurückgestellt und konnte erst in den Jahren 2014/2015 wieder aufgenommen werden.

 

Im Mai 2016 wurde dann vom Fachbereich Tiefbau und Verkehr bei der Bezirksregierung Arnsberg für die „Anlage eines Fuß- und Radweges auf der ehemaligen Bahntrasse zum Industriegebiet Friedrich der Große“ ein Antrag gemäß den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) gestellt. Der entsprechend positive Bescheid liegt mit Datum vom 09.06.2017 inzwischen vor.

 

Die vorgenannten Förderrichtlinien wurden während der Bearbeitungszeit des Antrages mit Erlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr vom 01.12.2014 als eine neue Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah) eingeführt.

 

Aus der Erfüllung der damit verbundenen Vorgaben ergaben sich maßgebliche Änderungen zu der in 2011 ausgearbeiteten Planung. Bei diesen Änderungen wurde bspw. die Projektgruppe Radverkehr bei der Festlegung des Oberbaus in Asphaltbauweise an Stelle der ursprünglich vorgesehenen wassergebundenen Deckschicht mit eingebunden, (20.01.2015). Außerdem erfolgten in Hinblick auf die Barrierefreiheit Abstimmungen mit dem Arbeitskreis Barrierefreies Bauen des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderung (07.06.2011 / 19.10.2015).

Darüber hinaus ergab eine aktuelle Prüfung der Brückenbauwerke über die Roon- und Horsthauserstraße einen erweiterten Arbeitsaufwand zur Ertüchtigung und Erhalt  der Brücken für die hier in Rede stehende Nutzung als Fuß- und Radweg.

Aus den vorgenannten Umständen resultierte eine Erhöhung der ermittelten Kosten zur Erstellung der Wegeverbindung in Höhe von rund 783.000 Euro. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bereits im kommunalen Haushalt für die Jahre 2017 und 2018 vorgesehen.

 

Um den beabsichtigen Baubeginn in 2017 zu ermöglichen, war ein vorzeitiger Baubeginn/Freischnitt des Baufeldes vor der Brutsaison Anfang 2017 durchzuführen. Dieser vorzeitige Baubeginn wurde von der Bezirksregierung Arnsberg bestätigt. Eine entsprechende Mitteilung erfolgte in der Bezirksvertretung Sodingen am 08.02.2017.

 

Ein Dringlichkeitsbeschluss vor der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 18.10.2017 ist notwendig. Bei einer Beschlussfassung unter Einhaltung des aktuellen Sitzungszeitplanes (Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 08.11.2017, Bezirksvertretung Sodingen am 22.11.2017) könnte mit der Ausschreibung erst Ende November begonnen werden. Unter Beachtung der Bearbeitungszeit, der Bieter- und Bindefristen und der Einholung des Vergabebeschlusses könnte mit der Maßnahme erst im Frühjahr 2018 begonnen werden.

Die Haushaltsplanung sieht die Ausschreibung und den Baubeginn für 2017. Eine Mittelübertragung nach 2018 kann nicht grundsätzlich vorausgesetzt  werden.

 

 

Beschreibung der Maßnahme

 

  1. Bauentwurf

 

1.1 Beschreibung der vorhandenen Situation

Heute endet der Radweg Friedrich der Große von Osten kommend kurz vor dem Landwehrbach. An dieser Stelle werden die zu Radfahrenden westlich des Baches über eine Wegeverbindung auf die Gneisenaustraße geführt.

Die Trasse der ehemaligen Zechenbahn führt von der Querung des Landwehrbachs bis zum Herner Bahnhof (siehe Anlage 2 Übersichtsplan).

 

In weiten Teilen der Bahntrasse sind die Gleise noch vorhanden. Lediglich im Bereich des Regenrückhaltebeckens auf Höhe des Gebäudes Knappschaftstraße 16 sind die Gleise bereits ausgebaut worden. Derzeit ist rund um das Becken ein Betriebsweg angelegt.

 

Im Zuge des zukünftigen Radwegs werden vier Bestandsbauwerke sowie die Langforthstraße gekreuzt. Zwei Brücken überspannen die Roonstraße und die Horsthauser Straße, ein unbeschrankter Bahnübergang quert ebenerdig die Langforthstraße, eine Unterführung kreuzt die Bundesautobahn (BAB) 42 und ein Durchlass überquert den Landwehrbach.

 

Brücke Roonstraße

Die Eisenbahnbrücke Roonstraße ist eine Spannbetonbrücke mit vier nebeneinander­liegenden Überbauten. Bei jedem Überbau handelt es sich um einen ca. 20 m langen und ca. 4,90 m breiten monolithischen Trog mit einem Gleisbett aus Schotter. Widerlager und Flügelwände sind in Stahlbetonbauweise ausgeführt und stehen nahezu parallel zum Verlauf der überführten Roonstraße. Das Bauwerk wurde im Jahr 1971 errichtet. Es sind Wartungswege und Absturzsicherungen für den Betrieb der Gleisanlage auf dem Bauwerk vorhanden. Gleisschotter, Schwellen und Schienen sind auf allen Überbauten verblieben.

 

Brücke Horsthauser Straße

Die Brücke Horsthauser Straße ist eine Eisenbahnbrücke von 1971 mit vier neben­einander­liegenden Stahltrögen in Stahlbauweise. Jeder Überbau ist ein geschweißter Stahltrog mit einer Länge von ca. 23 m und eine Breite von 4,30 m. Widerlager und Flügelwände sind in Stahlbetonbauweise ausgeführt. Der schiefe Winkel zwischen dem Verlauf der Horsthauser Straße und der Gleisanlage führt zur Verschiebung der Widerlagerwand zwischen den Überbauten. Ein angeschweißter Gitterrost und ein Geländer sind als Absturzsicherung für den Eisenbahnbetrieb vorhanden.

 

Querung Langforthstraße

Das Gleis quert die Langforthstraße ca. 60 m südlich vor der BAB 42 auf Straßenniveau. Der Bahnübergang ist unbeschrankt und die Gleise sind im Oberbau verblieben.

 

BAB 42 Unterführung

Die Gleistrasse unterquert die BAB 42 in einem schleifenden Schnitt, sodass eine ca. 120 m lange Unterführung vorhanden ist. Die Wände der Unterführung sind im unteren Bereich gespundet. Oberhalb der Spundwand und an der Decke liegt Sichtbeton vor. Der Gleisschotter mit Schwellen und Schienen ist in der Unterführung verblieben.

 

Brücke über den Landwehrbach

Die Brücke über den Landwehrbach ist eine überschüttete Stahlbetonplattenbrücke mit Widerlagern in Spundwandbauweise aus dem Jahr 1974. Das Teilbauwerk unter der Gleisanlage ist Eigentum der Stadt Herne. Für den Betrieb der Gleisanlage ist ein Geländer als Absturzsicherung vorhanden.

 

Die oben beschriebenen Brücken wurden für den Betrieb einer Gleisanlage konstruiert. Seitdem das Gleis nicht mehr in Betrieb ist, hat sich auf den Brücken Roonstraße und Horsthauser Straße eine bausubstanzschädigende Vegetation entwickelt.

Für die Nutzung der Trasse als Radweg sind die vorhandenen Geländer zu niedrig und als Absturzsicherung konstruktiv nicht geeignet.

 

 

1.2 Beschreibung der geplanten Maßnahme

Der geplante Fuß- und Radweg schließt an die Wegeverbindung östlich der Querung des Landwehrbaches an, folgt dem Verlauf der ehemaligen Zechenbahntrasse Friedrich der Große und endet an dem ehemaligen Fußgängerbahnübergang Werderstraße / Josefinenstraße. Hier wird der zu Rad Fahrende auf die Werderstraße bzw. die Josefinenstraße geführt. Nördlich des Regenrückhaltebeckens besteht ein Anschluss an die Knappschaft­straße. Rund um das Becken besteht ein Betriebsweg, dessen östliche Hälfte in die Radwegplanung integriert wurde.

 

Außer im Bereich des Betriebsweges ist die Gesamtfläche der Baumaßnahme von Bewuchs freizuschneiden.

 

Auf der oben beschriebenen Trasse wird das durchgehende Gleis entfernt (teilweise liegen mehrere Gleise nebeneinander).

 

Die gesamte Maßnahme „Fuß- und Radwegeverbindung Friedrich der Große“ ist nach den technischen Regelwerken der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2010 (FGSV) geplant. Durch die Berücksichtigung der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 2011 (ERA 2010) und der Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (HBVA 2011) konnte die gesamte Wegeverbindung barrierefrei gestaltet werden.

Alle Zuwegungen werden barrierefrei (mit taktilen Bodenidentikatoren und niveaugleichen Übergängen) gestaltet. Solche Zuwegungen finden sich im Bereich des Übergangs zur Werderstraße / Josefinenstraße, im Bereich der Querung der Langforthstraße sowie am Anknüpfungspunkt an die bestehende Fuß- und Radewegeverbindung im Nordosten der geplanten Trasse (siehe Anlage 3 Lageplan - Detail A, B und D). Im Verlauf des geplanten Weges wird die Asphaltkante so ausgebildet, dass sie als Tastkante dient. Auf der gesamten Strecke werden in geeigneten Abständen sechs Rastmöglichkeiten geschaffen. Die entsprechenden Aufenthaltsflächen werden mit Bänken möbliert (siehe Anlage 3 Lageplan – Detail C).

 

Geplant ist eine Ausbaubreite des Fuß- und Radweges von 3,5 m mit jeweils einem Seitenraum von 2,0 m. Bei einer Ausbaulänge von ca. 1.300 m ergibt sich somit eine Ausbaufläche von ca. 4.550 m². Der Oberbau wird in Asphaltbauweise mit folgendem Aufbau gemäß der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (RStO 12) Tafel 6 hergestellt:

 

  3 cm Asphaltbeton

  7 cm  Asphalttragschicht

15 cm  Schottertragschicht 0/32

Gleisschotter

 

Brücke über den Landwehrbach

Die Brücke Landwehrbach ist ein überschüttetes Bauwerk. Die Nutzungsänderung hat keinen Einfluss auf die Gestaltung der Brücke. Der Radweg kann ohne Anpassung des Bauwerks überführt werden. Das vorhandene Geländer muss erneuert und verlängert werden, sodass für den Radfahrer bei der Überquerung des Landwehrbachs eine Absturzsicherung von mindestens 1,30 m Höhe vorhanden ist.

 

Querung Langforthstraße

An dieser Querung werden die Verkehrszeichen Radverkehr (VZ-138-10) für den motorisierten Individualverkehr sowie Vorfahrtgewähren (VZ-205) für den Radverkehr angeordnet (Detail B). Zur Kenntlichmachung dieses Übergangbereiches wird die Fuß- und Radwegeverbindung 20 m vor diesen Absperrpfosten mit rotem ungefasten Pflaster hergestellt. Zur Vermeidung der Einfahrt durch Personenkraftwagen wird der Weg mit ummantelten Pollern (Verkehrsleitsäule) gesichert. Um auch den zu Radfahrenden frühzeitig auf die Poller aufmerksam zu machen und um die Verkehrsleitsäule herum zu führen, ist entsprechend der ERA 2010 ein weißer Mittelstreifen vorgesehen. Darüber hinaus erhalten auch die zu Fuß  Gehenden in diesem Abschnitt einen durch einen Begrenzungstreifen abgetrennten Raum, welcher zu einem barrierefreien Übergang führt.

 

Querung BAB 42

Damit die o.g. Querung der BAB 42 in der Dunkelheit nicht abschreckt, ist eine Beleuchtung vorgesehen. Die LED-Beleuchtung wird so ausgerichtet, dass durch ihre Zielgerichtetheit die Fledermäuse im oberen Bereich vom Licht ungestört bleiben. Im unteren Bereich wird die Fuß- und Radwegeverbindung hell und verkehrssicher ausgeleuchtet. Die Wirkung wird unterstützt durch einen hellen Anstrich des ausgeleuchteten Bereichs. Zum Schutz der Tiere soll eine indirekte Beleuchtung durch reflektierendes Licht vermieden werden. Aus diesem Grund wird oberhalb der Beleuchtung die Unterführung nicht gestrichen. Zusätzlich ist vorgesehen, die Beleuchtung mit einem Lichtmanagementsystem auszurüsten. Diese Kombination aus Bewegungsmeldern und Steuerung erfasst, ob Menschen die Unterführung nutzen. Wenn das nicht der Fall ist, wird die Beleuchtung auf 30 % heruntergefahren. Das hat mehrere Vorteile. Einerseits ist die BAB 42-Unterführung den Radfahrern und Fußgängern eine sichere Unterführung, da sie immer einsehbar ist. Andererseits wird der Energieverbrauch möglichst gering gehalten.

 

Brücken Roonstraße und Horsthauser Straße

Um den Radweg dauerhaft über die Brücken Roonstraße und Horsthauser Straße zu führen, ist die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten an den Bauwerken notwendig. Für die zwei zukünftigen Radwegtröge je Brücke müssen Fahrbahnaufbau und Absturzsicherung geändert werden.

Für beide Brücken ist der oberflächige Bewuchs der Brückenüberbauten aus allen Trögen zu entfernen und der Gleisoberbau abzuräumen, um zukünftig Schäden durch Bewuchs am Bauwerk zu verhindern und die zukünftig notwendigen Umbau- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.

Bei der Spannbetonbrücke Roonstraße werden im Bereich des Über- und Unterbaus kleinflächige Betonsanierungsarbeiten durchgeführt. Der Überbau wird durch ein Oberflächenschutzsystem vor zukünftigem Feuchtigkeitseintritt geschützt.

Für die Stahlbrücke Horsthauser Straße wird der vorhandene Korrosionsschutz des Überbaus erneuert. Hierfür wird die vorhandene Altbeschichtung entfernt und korrodierte Bereiche entrostet. Alle Tröge werden mit einem mehrlagigen Korrosionsschutzsystem instandgesetzt.

Der Überbau der zwei zukünftig für den Radverkehr genutzten Tröge beider Brücken wird an die geänderte Anforderung durch den Radverkehr angepasst. Die Fahrbahn auf den Radwegtrögen wird plangleich mit dem angrenzenden Radweg ausgeführt.

Die vorhandenen Geländer sind als Absturzsicherung nicht ausreichend und müssen vollständig mit einer Mindesthöhe von 1,30 m erneuert werden. Vor und nach dem Bauwerk wird das Geländer mit einem Zaun verbunden, sodass auch im Übergangsbereich zwischen Strecke und Brücke eine Absturzsicherung für den Radfahrer vorhanden ist. Durch den Zaun wird zudem das unbefugte Betreten der außen liegenden Grüntröge verhindert.

 

Die verbleibenden zwei Tröge je Brücke werden als Grünwegtröge erhalten. Die Grünfläche wird entsprechend der Angaben im Landespflegerischen Begleitplan (LBP) hergestellt.

 

Entwässerung

Das anfallende Regenwasser wird oberflächennah in einer den Weg flankierenden Mulde zur Versickerung gebracht (Anlage 3 Lageplan - Prinzipskizze).

 

Belastete Schichten

Die Bahnschwellen sind aus teerölimprägniertem Holz und somit belastet und werden entsprechend entsorgt.

 

1.3 Bauablauf

Um einen Baubeginn in 2017 zu ermöglichen, ist es erforderlich den Freischnitt und die Baufeldräumung inklusive der Entsorgung der vorhanden Bahnschwellen vor der Brutsaison Anfang 2017 durchzuführen.

Nachdem der komplette Freischnitt erfolgt ist, wird in einem ersten Schritt der Ausbau des Fuß- und Radweges von der Gneisenaustraße bis zur Brücke „Horsthauser Straße“ erfolgen. Anschließend ist geplant 2018 die beiden Brücken für den Ausbau zu sanieren. Nachdem die Sanierungen abgeschlossen sind, wird der zweite Abschnitt des Fuß-und Radweges von der Brücke „Horsthauser Straße“ bis zur Josefinenstraße hergestellt.

Die Gesamtmaßnahme dauert ca. 2 Jahre.

 

1.4 Finanzierung

Die Maßnahme soll gemäß FöRi-Nah mit einem Fördersatz von 75% gefördert werden.

 

1.5 Vorgesehenes Vergabeverfahren

Der Freischnitt, der Ausbau des Fuß-und Radweges sowie die Sanierung der Brücken werden nach VOB/A beschränkt ausgeschrieben.

 

 

  1. Einfügung der Maßnahme in andere Planungen

 

Kommunale Erschließungsfunktion

Im Nordosten der Stadt Herne verläuft eine ehemalige Bahntrasse, die derzeit nicht vom Eisenbahnverkehr genutzt wird. Diese verbindet den Herner Bahnhof mit dem Industriegebiet Friedrich der Große (siehe Anlage 2 Planausschnitt Radwegenetz).

Östlich des Landwehrbachs teilt sich die vorhandene Strecke. Ein Streckenast folgt dem Verlauf der Gneisenaustraße, schwenkt im Bereich des Industriegebiets Friedrich der Große Richtung Südosten und mündet westlich der Sodinger Straße auf die Straße Friedrich der Große. Der zweite Ast verbindet die Querung des Landwehrbachs mit der Straße Zechenring. Über diese Streckenabschnitte, die bereits als Fuß- und Radweg ausgebaut sind, können sowohl viele Betriebe als auch das Herner Meer, welches im Emscher Landschaftspark liegt, erreicht werden.

 

Der neu geplante Abschnitt knüpft an den bestehenden Radweg östlich der Querung des Landwehrbaches an und reicht bis zum ehemaligen Fußgängerbahnübergang an der Werderstraße /Josefinenstraße.

Durch die Verlängerung des Radweges in Richtung des Herner Bahnhofs bis zu dem Überweg Werderstraße / Josefinenstraße erfolgt sowohl ein Anschluss der Siedlungen im Randbereich der Innenstadt an das überregionale Radwegenetz als auch an die nördlich der BAB 42 ansässigen Betriebe. Darüber hinaus erhalten die Bürger aus den Wohngebieten entlang der Strecke die Möglichkeit sowohl die Herner Innenstadtbereiche als auch die Betriebe im Industriegebiet Friedrich der Große und die Naherholungsgebiete im Bereich des Emscher Landschaftsparks mit dem Fahrrad zu erreichen.

 

Anbindung an weiterführende Radverkehrsnetze

Der Emscher Park Radweg ist ein Radfernweg im Emscher Landschaftspark. Dabei führt der Radweg entlang der Kanäle, Flussufer und verkehrsarmen Straßen zu vielen Punkten der Route der Industriekultur. Er verläuft auf den Stadtgebieten von Bergkamen, Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hamm, Herne, Kamen, Mülheim an der Ruhr, Lünen, Oberhausen, Recklinghausen und Waltrop.

In östlicher Richtung verläuft der Emscher Park Radweg auf einen Streckenabschnitt des regionalen Radverkehrsnetzes (R10) mit der Möglichkeit weiter in östlicher Richtung das Gelsenkirchener Stadtgebiet zu erreichen und trifft in unmittelbarer Nähe zur Stadtgrenze Recklinghausen auf das landesweite Radverkehrsnetz NRW.

Das Radverkehrsnetz NRW ist ein seit 2001 von der nordrhein-westfälischen Landesregierung betriebenes Projekt, das dazu dient, die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen durch umweltfreundlichen Verkehr miteinander zu verbinden. Die Zentren der Kommunen sowie die Bahnhöfe werden auf möglichst kurzen und direkten Wegen miteinander verknüpft. Es handelt sich um ein Netz, das primär dem täglichen Bedarf dient, z.B. für Fahrten zur Arbeit oder zum Einkauf. Zusätzlich berücksichtigt es die Belange des Freitzeitradfahrens, indem dieses Netz um hochwertige und überregionale touristische Routen ergänzt wird.

Ein weiterer Einstiegspunkt zum Radverkehrsnetz NRW bietet die Querung der Langforthstraße. Hier wird der o.g. R10 gekreuzt. Es ergibt sich im Streckenverlauf dieses Radwegs in nördlicher Richtung der Anschluss an den Emscher Park Radweg und in östlicher Richtung durch den R29 die Möglichkeit die Stadtgebiete Castrop-Rauxels und Bochums zu erreichen.

 

Ausblick

Nach Erwerb des Gleises von der Werderstraße / Josefinenstraße bis zum Bahnhof Herne  könnte eine direkte Fuß- und Radwegeverbindung von der City Herne bis zu dem Emscher Landschaftspark geplant und gebaut werden.

Diese mögliche Planungsmaßnahme wird derzeit vom Regionalverband Ruhr als Lückenschluss positiv bewertet. Eine Realisierung der Maßnahme würde die bereits vorhandene Steigerung des Radverkehrsanteils von ca. 7 % (1992) auf 10 % (2015) am gesamtstädtischen Verkehrsaufkommen weiter unterstützen und zur Erhöhung der Attraktivität des Radverkehrs im Herner Stadtgebiet beitragen.

 

In dem für diesen Bereich gültigen Regionalen Flächennutzungsplan (Stand 24. Februar 2016) wird das Potenzial des gesamten Anschlussgleises Friedrich der Große als Radweg und Biotopverbund genannt.

 

Der beschriebene, zur Förderung beantragte Abschnitt auf der ehemaligen Zechenbahntrasse, wurde in das Grünflächen-Entwicklungsprogramm der Stadt Herne vom 15.03.2016 aufgenommen. Dort wird die hohe Bedeutung für den innerstädtischen Biotopenverbund genannt.

 

 

  1. Angaben zur Baureife

 

a Stand der Grunderwerbsverhandlungen

Die überplanten Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Herne.

 

In der Baulast der Stadt Herne finden sich die beiden Straßenüberführungen sowie die Überführung des Landwehrbaches.

 

b Planungsrechtliche Voraussetzungen (Planfeststellung, Bebauungsplan)

Bei dem Gleisanschluss ab dem Bahnhof Herne handelt es sich um eine städtische Gleisanlage.

Die Gleisanlage unterliegt dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und ist derzeit ungenutzt und betrieblich gesperrt.

Die Aufhebung der Sperrung kann nur durch die Stadt erfolgen, anderweitige Nutzer haben keinen Anspruch auf die Gleisanlage.

Im Bereich des Bebauungsplans 116 ist die Gleisanlage als öffentliche Verkehrsfläche – Bahnanlage festgelegt.

Bei der Bezirksregierung Arnsberg wurde ein Antrag auf Rückbau von Gleisen gestellt. Damit kann auf einem Teil der Gleisanlagen der Radweg hergestellt werden.

 

c Verwaltungsvereinbarungen mit Dritten

Es sind keine zusätzlichen Verwaltungsvereinbarungen mit Dritten erforderlich.

 

d Abstimmungen mit anderen Behörden und strukturpolitischen Maßnahmen

Die beantragte Maßnahme ist mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei abgestimmt.

 

Die Untere Bodenschutzbehörde, Untere Wasserbehörde und die Biologische Station östliches Ruhrgebiet haben der unter 1. beschriebenen Art der Herstellung der zukünftigen Wegeverbindung zugestimmt.

 

Im Rahmen der Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde wurde festgestellt, dass der durch die geplante Maßnahme notwendige Eingriff in die Natur eine Bewertung durch einen Landschaftspflegerischen Begleitplan erforderlich macht. Der LBP ist als Anlage 6 dem Antrag beigefügt. In der Kostenschätzung zu diesem Antrag sind die Kosten für die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen berücksichtigt.

 

Die Maßnahme ist in der Sitzung des Behindertenbeirats am 7. Juni 2011 vorgestellt und beschlossen worden.

Bedingt durch die Änderungen der Regelwerke in Bezug auf die Barrierefreiheit und die hierdurch erfolgten Modifikationen an der Planung ist die Maßnahme erneut am 19.10.2015 dem Arbeitskreis Barrierefreies Bauen des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen vorgestellt worden. Hier wurde der Planung ebenfalls positiv beschieden. Aufgrund von Abstimmungen innerhalb der Stadt Herne ergaben sich minimale, die Grundzüge der Barrierefreiheit nicht tangierende Änderungen der Planung. Diese Änderungen wurden dem oben genannten Gremium zeitnah dargestellt und positiv beschieden.

 

Die Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein Westfalen bezüglich des Kreuzungsbauwerks mit der BAB 42 ist noch nicht abgeschlossen. Eine Antwort des Straßenbaulastträgers bezüglich der Anbringung der Beleuchtung steht noch aus.

 

  1. Angaben zu Beiträgen Dritter

 

a Beiträge gemäß BauGB und KAG NRW

Bei dem geplanten Fuß- und Radweg, der auf dem o.g. Abschnitt erstmalig hergestellt werden soll, handelt es sich nicht um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Baugesetzbuch.

Erschließungsbeiträge können nicht erhoben werden.

Da es sich um die erstmalige Herstellung handelt, ist auch kein Raum für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz. Voraussetzung wäre, dass an einer bereits endgültig hergestellten Anlage Baumaßnahmen vorgenommen würden.

 

 

 

 

 

 

 

b Beiträge sonstiger Dritter

Beiträge Dritter können nicht erhoben werden.

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Chudziak

Stadtrat

 


Anlagen:
 

Dringlichkeitsentscheidung

Übersichtsplan

Lageplan „Fuß- und Radweg Friedrich der Große“, Stand: 15.09.2017

                 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1_20170927_DringlichkeitsentscheidungFdG (27 KB) PDF-Dokument (56 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Übersichtsplan Friedrich der Große (934 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Lageplan (3373 KB)