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Vorlage - 2017/0590  

Betreff: Entfernung von geschütztem Baumbestand auf dem Europaplatz gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Sternemann, Peter
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gorba-Karwath, Sabine
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Herne-Mitte Entscheidung
19.10.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

                            


Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe f) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne die Entfernung von

 

2 Rosskastanien, StU 290 und 310 cm

 

Standort siehe Lageplan. Der Baumbestand wird durch entsprechende Ersatzbäume mit einem Stammumfang von 20 - 25 cm auf dem Europaplatz ersetzt.

                           


Sachverhalt:
 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am 16.02.2017 wurde der 2. Teil des Beschlussvorschlages dahingehend geändert, dass nur noch drei Kastanien mit einem Stammumfang von 175 bis 195 cm entfernt werden sollen. Es sollte versucht werden, die anderen beiden Kastanien mit einem Stammumfang von 290 und 310 cm zu erhalten. Sollte dies aber nicht möglich sein, sollte die Bezirksvertretung bei einem gemeinsamen Ortstermin informiert werden.

 

Dieser Ortstermin fand am 19.07.2017 mit Mitgliedern der BV Herne-Mitte, des APS sowie Vertretern der Fachbereiche 53 und 55 statt, bei dem die beiden Kastanien in Augenschein genommen wurden. Fachbereich 55 erläuterte den schlechten Gesamtzustand und die stark nachlassende Vitalität beider Bäume. Die Kastanien weisen insbesondere im oberen Kronenbereich sehr kleine oder gar keine Blätter auf, was auf einen erheblichen Versorgungsmangel hinweist.

 

Im Zuge der Umgestaltung soll auf dem gesamten Platz der Baugrund saniert werden. Eine Schädigung des Wurzelwerkes der Bäume, auch außerhalb der derzeit vorhandenen Baumscheiben, ist daher vorhersehbar aber im Rahmen der Tiefbauarbeiten unvermeidbar. Eine für die Umgestaltung unumgängliche Wurzelentfernung ist für den bereits stark geschwächten Baumbestand nicht möglich, da die Standsicherheit akut gefährdet würde.

 

Eine Wurzelentfernung oder Wurzelreduzierung würde gleichzeitig auch einen weiteren Versorgungsmangel und somit eine starke Schwächung der Vitalität bedeuten, so dass die Verkehrssicherheit (Bruch- und Standsicherheit) der Bäume nicht mehr gewährleistet wäre.

 

Aus den genannten Gründen ist eine Entfernung des gesamten Baumbestandes unumgänglich.

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat                            


 

 

Anlage
Lageplan

                            

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan Fällung Kastanien 20170928 (1064 KB)