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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0585  

Betreff: Wiederwahl von Schiedspersonen für den Amtsgerichtsbezirk Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Heinecke
Federführend:FB 23 - Recht Bearbeiter/-in: Heinecke, Christina
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
18.10.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
19.10.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
07.11.2017 
des Haupt- und Personalausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
28.11.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro  - keine -

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                       


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Wiederwahl folgender Schiedspersonen:

 

  1. Herrn Thomas Spengler  als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 8 (Stadtbezirk Sodingen) und als Stellvertreter für die Schiedsamtsbezirke 6 und 9 (Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen),
  2. Herrn Dirk Karpinski als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 6 (Stadtbezirk Herne-Mitte) und als Stellvertreter für die Schiedsamtsbezirke 9 und 8 (Stadtbezirk Sodingen),
  3. Frau Monika Ganteföhr als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk 7 (Stadtbezirk Herne-Mitte) und Stellvertreterin für den Schiedsamtsbezirk 5 (Stadtbezirk Herne-Mitte)

 

                      


Sachverhalt:

 

Die Amtszeit der Schiedspersonen lief am 21.08.2017 ab.

 

Der Rat der Stadt ist gemäß § 3 Absatz 1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SCHAG NRW) vom 16.12.1992 für die Wahl der Schiedsperson zuständig.

 

Gemäß § 11 Absatz 1 SCHAG NRW wird für jede Schiedsperson eine stellvertretende Schiedsperson bestellt. Auf die stellvertretende Schiedsperson sind gemäß § 11 Absatz 2 SCHAG NRW die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend anzuwenden.

 

Die zur Wiederwahl anstehenden Schiedspersonen erfüllen die in § 2 SCHAG NRW genannten Voraussetzungen.

 

Ablehnungsgründe gemäß § 8 SCHAG NRW liegen nicht vor.

 

Alle Schiedspersonen haben sich bereit erklärt, das Amt der Schiedsperson für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren zu übernehmen.

 

Eine Wiederwahl ist möglich.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr. Burbulla

Stadtrat

 


Anlagen:
 

Keine