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Die beratenden Gremien und das beschließende Gremium nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag l)
Der Haupt- und Personalausschuss
Beschlussvorschlag ll)
Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt:
Sachverhalt l
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich liegt westlich der Kirchstraße bzw. südlich der Straße „Baueracker“. Er wird im Norden durch die Wohngrundstücke Kirchstraße 61, Baueracker 22 i – m, 24 und 26 sowie einen Teil der Kirchstraße begrenzt, im Süden durch mehrere Wohngebäude an der Henin-Beaumont-Straße, im Osten durch die Wohngrundstücke Kirchstraße 53 bis 59 sowie im Westen durch die Fläche des Umspannwerks.
Der Geltungsbereich ist aus der Anlage 2 ersichtlich.
Planungsanlass und –erfordernis
Die im Bebauungsplan Nr. 157 „Mont-Cenis I/III“ sowie zum Teil im Bebauungsplans Nr. 15/1 – An der Linde – Baueracker – Kirchstraße – als Mischgebiete gemäß § 6 BauNVO festgesetzte Flächen der Kirchstraße 57a werden derzeit nicht mehr als solche genutzt. Von der westlich angrenzenden Fläche des Umspannwerkes der Stadtwerke Herne wird zudem ein Teilbereich ebenfalls nicht mehr als Umspannwerk genutzt. Die Fläche der Stadtwerke Herne ist durch den Bebauungsplan Nr. 157 „Mont-Cenis I/III“ als Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und die Abfallbeseitigung sowie für Ablagerungen gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 12 und 14 BauGB mit der Zweckbestimmung „Umspannwerk“ festgesetzt. Um diese beiden Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen und die Erschließung zu sichern, ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 250 - Kirchstraße/ Baueracker - erforderlich. Dieser soll entsprechend der vorhandenen hohen Nachfrage nach qualitätsvollem Wohnraum als Wohngebiet entwickelt werden.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Stadt Herne beabsichtigt, in der unmittelbaren Nähe des derzeitigen Siedlungsrandes im Bereich der Straßen Baueracker und Kirchstraße im Stadtbezirk Sodingen ein neues Wohngebiet auszuweisen. Die betreffende Fläche ist zurzeit untergenutzt, bzw. zum großen Teil brach liegend. Da eine hohe Nachfrage nach qualitätsvollem Wohnraum besteht, dieses Gebiet innerorts gut erschlossen werden kann und die wesentlichen Nahversorgungseinrichtungen vorhanden sind, soll in diesem Bereich ein qualitätsvolles Wohnquartier entstehen. Darüber hinaus sind in der unmittelbaren Nähe mehrere Naherholungsbereiche vorhanden, wie z.B. die nähere, parkartige Umgebung der Akademie Mont-Cenis. Entsprechend der derzeitigen Nachfrage soll ein Wohnquartier für freistehende Einzel- und Doppelhäuser entwickelt werden. Hierdurch wird der Ortsteil gestärkt und aufgewertet. Zudem wird die Neuausweisung von Wohnbauflächen „auf der grünen Wiese“ reduziert und die Innenentwicklung von Herne gefördert. Dadurch können höherwertige Flächen für Natur und Landschaft im Sinne des Gebots des § 1a BauGB zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden vor Eingriffen geschützt werden. Zur Schaffung eines Wohnquartieres ist auch die Sicherung der Erschließung notwendig, die durch die erforderlichen öffentlichen und privaten Verkehrsflächen sichergestellt werden sollen.
Die Planung dient dem Wohnbedürfnis der Bevölkerung, der Bevölkerungsentwicklung (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB) und der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und dem Umbau vorhandener Ortsteile.
Voraussichtliche Inhalte der Planung
Der Bebauungsplan wird vorrangig „Allgemeine Wohngebiete“ gemäß § 4 BauNVO festsetzen. Dieser Baugebietstyp stellt die geplanten wohnbaulichen Nutzungen in den Vordergrund und ermöglicht auch in geringem Umfang nicht störende gewerbliche bzw. vergleichbare Nutzungen, die das Wohnen nicht stören.
Die zulässigen Maße der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen werden die Errichtung zeitgemäßer Doppel- und Einzelhäuser ermöglichen.
Die erforderliche innere verkehrliche Erschließung des Plangebiets wird durch eine öffentliche Verkehrsfläche erfolgen. Die öffentlich-rechtliche Absicherung des Baus der Erschließungsanlage erfolgt flankierend durch den Abschluss eines Erschließungsvertrags. Weiterhin werden mehrere Flächen festgesetzt, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten sind, um die private Erschließung zu sichern.
Bisheriges Planverfahren
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 21.05.2015 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 250 - Kirchstraße/ Baueracker - gefasst.
Am 21.05.2015 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 02.09.2015 durchgeführt. Der Öffentlichkeit wurde außerdem bis zum 16.09.2017 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planunterlagen konnten bis zum 16.09.2017 im Rathaus Wanne und im Internetauftritt der Stadt Herne eingesehen werden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 03.07.2017 bis zum 04.08.2017.
Die in den Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und führten zu geringfügigen Änderungen bzw. Ergänzungen im Planentwurf. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den eingegangenen Anregungen bzw. Stellungnahmen sind als Anlage 5 beigefügt.
Weitere Vorgehensweise
Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt ll)
Begründung zum Beschlussvorschlag 1:
Verkehrstechnische Erschließung:
Die äußere verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt im Osten durch die Straße Baueracker. Die innere Erschließung wird durch die Herstellung einer Haupterschließungsstraße abzweigend von der Straße Baueracker aus nach Westen und dann Richtung Kirchstraße sichergestellt. Am Ende der Haupterschließungsstraße werden Poller eingebaut. Für Privatfahrzeuge besteht eine Wendemöglichkeit. Für die Müllabfuhr und die Feuerwehr besteht die Möglichkeit durch Entnahme der Poller Richtung Kirchstraße auszufahren. Die weiteren geplanten zwei Stichstraßen sollen als Privatstraßen ausgebaut werden.
Die öffentliche Straße wird als Mischverkehrsflächen konzipiert und durch die Anordnung der
Verkehrszeichen 325/326 (StVO) als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
Allgemeines / Bauvorhaben
Die Stadtwerke Herne AG beabsichtigen die Bebauung von Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 250 Kirchstraße / Am Baueracker. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit noch im Verfahren.
Das Plangebiet umfasst weiterhin Flächen eines privaten Investors die durch die Stadtwerke mit erschlossen werden.
Die Erschließung dient der Bebauung der Flurstücke 379, 259, 218, 579
gemäß B-Plan 250.
Die Grundstücke werden erstmalig vollständig erschlossen.
Die Erschließung umfasst ausschließlich die „Äußere Erschließung“ einschließlich:
- Straßenbau
- Entwässerung
- Beleuchtung
- Begrünung
Der Erschließungsträger ist im Besitz der Flächen. Für die Flächen liegt der B-Plan 250 vor, der derzeit in der Behördenbeteiligung ist.
Vorhandene Situation
Das Baugebiet entsteht auf nicht mehr benötigten Betriebsflächen der Stadtwerke Herne und auf einer Teilfläche des Grundstücks Kirchstraße Nr. 59; hier: Hinterland.
Die vorhandene private Zufahrt zur Trafoanlage Stadtwerke wird erneuert und bis zur Kirchstraße voll ausgebaut.
Beschreibung geplante Maßnahme
Der Erschließungsträger beabsichtigt auf seinen Flächen das Pilotprojekt „e-autark“ zu realisieren. Betroffen ist das Grundstück der Stadtwerke 379 (anteilig) mit einer bebaubaren Fläche von 2.779 m². Es entstehen 7 Einfamilienhäuser.
Auf dem Grundstück Hinterland Kirchstraße 59 sollen 8 Doppelhaushälften und zwei Einzelhäuser mit jeweils 2 Wohnungen entstehen.
Die jeweiligen Stichstraßen werden als private Erschließungsstraßen von den Bauherren errichtet.
Im Sinne einer großen städtebaulichen Lösung konnte der Nachbar Fa. Wijlens dazu gewonnen werden sich an der Erschließungsmaßnahme zu beteiligen. Fa. Wijlens verfügt über die Grundstücke: 259, 218, 579 mit einer bebaubaren Fläche von 2.962 m²
Straßenlage
Die Anbindung der Erschließungsstraße erfolgt über die bestehende Straße Baueracker. Es besteht bereits eine Zufahrt zur Trafostation. Diese Zufahrt wird als Erschließungsstraße ausgebaut und in Richtung Kirchstraße verlängert.
Straßenraumaufteilung
Von der Straße Baueracker bis zur Einfahrt Trafostation
Die Erschließungsfläche ist ca. 10,- m breit und hat folgende Aufteilung:
Grünstreifen 0,50 m
Längsparker 2,00 m
Straße 5,00 m
Mulde 2,50 m
Von der Einfahrt Trafostation bis zur Ausfahrt Kirchstraße
Straße 5,00 m
Wendeplatz LKW
Parkplätze in Queraufstellung 5,- m x 3,- m
Die Grundlagen der Planung wurden mit dem Fachbereich 44/4 (Verkehrsbehörde), der Polizei sowie dem Fachbereich 33/4.1 (Vorbeugender Brandschutz) abgestimmt.
Beschilderung
Zufahrt
-Verkehrsberuhigt Anfang: Richtzeichen 325 (§ 42 Abs. 2 STVO)
-Sackgasse: 357(§ 42 Abs. 2 STVO)
-Zusatzzeichen: Durchlässig für Fußgänger und Radfahrer
Richtzeichen 357-51 (§ 42 Abs.2 STVO)
-Verbot LKW über 3,5 t Richtzeichen 253 (§ 42 Abs. 2 STVO) mit
1026-35 Lieferverkehr frei
Ausfahrt
-Verkehrsberuhigter Bereich Ende: Richtzeichen 326 (§ 42 Abs. 2 STVO)
Straßenoberbau
Die Regelmindestdicke des frostsicheren Straßenaufbaus für die erforderliche Belastungsklassen 1,0 beträgt nach der RStO 12 65 cm.
Gewählter Aufbau der Mischverkehrsfläche gemäß RStO 12:
- Pflasterdecke 10/20/8 grau
- Bettung d = 4 cm 4 cm B 0/5 G
- Schottertragschicht 0/45 Kalksteinschotter d = 20 cm 20 cm STS
- Frostschutzschicht 0/45 RCL Klasse 1 d = 33 cm 33 cm FSS
- Gesamtdicke d = 65 cm 65 cm
Öffentliche Parkplätze werden in der Farbe anthrazit mit Betonsteinpflaster gepflastert (Gesamtdicke 65 cm).
Bis zur Trafostation wird die Straße für Schwerlastverkehr (Trafowechsel) ausgebaut. Unter der Straße wird eine Tragschichtrigole System GEO PROTECT verbaut.
Ab der Trafostation wird die Straße über dem dichten Leitungsnetz der Stadtwerke errichtet. Ver- und Entsorgungsanlagen müssen unter Rücksichtnahme auf die Belange der Stadtwerke geplant und gebaut werden
Längs- und Querneigung
Die öffentlichen Mischverkehrsflächen (MVF) werden gepflastert und erhalten eine Rinne aus grauen Betonpflastersteinen 24/16/14 ohne Fase, welche 1 cm unter der Oberkante der Pflasterdecke zur Wasserführung gesetzt wird.
Die Straßen erhalten in der Regel eine Querneigung von 2,5 % und eine Längsneigung von 0,5 %. Die Gefälle orientieren sich an der RASt 06. Die 14 geplanten öffentlichen Parkplätze werden in der Regel ebenfalls mit 2,5 % Querneigung ausgeführt. Als Bekantung der MVF wird durchgängig ein Tiefbordstein 10/30 cm mit durchgängig 3 cm Aufkantung vorgesehen.
Die privaten Erschließungsstraßen werden bei in der Regel mit einer Querneigung von 2,5 % mit Betonsteinpflaster 20/10/8 befestigt. Die seitliche Einfassung der privaten Flächen mit Tiefbordsteinen 10/30 cm. Die Aufkantung beträgt durchgängig 3 cm. Der Aufbau beträgt 55 cm.
Die Abgrenzung des Straßenbegleitgrünes erfolgt mit Hochborden 12/15/30 (inkl. Parkbuchten und Pflanzbeetformsteinen) mit einer Aufkantung von 12 cm.
Die Längsneigung der Straßengradienten beträgt mindestens 0,7 %.
Beleuchtung
Die Beleuchtungsstandorte sind im Lageplan dargestellt. Es handelt sich um stromsparende LED Leuchtmittel. Die Planung ist mit den Stadtwerken Herne abgestimmt.
Entwässerung
Die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsfläche erfolgt über Straßenabläufe 30 x 50 cm (Nassschlammsenken), die auch unter Berücksichtigung der Topographie in den erforderlichen Abständen angeordnet werden, welche an die geplanten öffentlichen Regenwasserkanäle angeschlossen werden und an das Geo Protect System angeschlossen werden.
Das Wasser wird über eine einseitige Basament-Pflasterreihe und Pflasterrinnen den Abläufen zugeführt.
Die Straße wird wie bereits die Straße Am Luftschacht mit einem Geo Protect System ausgebaut. Hierbei werden die Oberflächenabflüsse an ein kommunizierendes System aus einem Tragschichtspeicher und einer Versickerungsmulde als Überlauf angeschlossen. Dabei stellt der Tragschichtspeicher das bei maximaler Versickerungsfläche notwendige, dort jedoch nicht komplett als Einstau nachzuweisende, Volumen gemäß DWA-A 138 zur Verfügung. Die Mulde entsteht entlang des Straßenabschnittes bis zur Trafostation und steht als Überlauf zur Verfügung.
Altlasten
Das gesamte Baugebiet liegt am Rande ehemaliger Industrieflächen.
Durch die Firma Geotec ALBRECHT wurden Bodenuntersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungen weisen Auffälligkeiten auf.
Bei der Durchführung der Erschließungsarbeiten sind die verunreinigten Böden zu separieren und abzufahren gem. Gutachten. Alle Maßnahmen werden gutachterlich begleitet und überwacht.
Kosten
Die Kosten zum Bau der Erschließungsanlagen werden mit 259.600,- € veranschlagt.
Die Kosten werden vom Erschließungsträger getragen und nach m²-Schlüssel auf die erschlossenen Flächen umgelegt.
Bauzeit / Baubeginn
Baubeginn ist Oktober 2017; Endausbau 2019
Umleitungen
Keine / nicht erforderlich.
Begründung zum Beschlussvorschlag 2:
Der Erschließungsträger beabsichtigt die in der Stadt Herne gelegenen Grundstücke Gemarkung Sodingen Flur 11, Flurstücke 379, 259, 218, 579 einer Wohnbebauung zuzuführen. Die Erschließung dieses Gebietes soll über die Verlängerung der bestehenden Straße Baueracker in Richtung Kirchstraße erfolgen.
Der Erschließungsträger ist / wird Eigentümer der Grundstücke.
Wesentliche Regelungen des Erschließungsvertrages sind:
- Der Ausbau der Erschließungsstraße umfasst die Erstellung der Straßenentwässerungseinrichtungen, der Straßen- und Wegeflächen, der Beleuchtung und des Straßenbegleitgrüns.
- Der Erschließungsträger verpflichtet sich, die technische Herstellung der o.a. Erschließungsanlagen bis zur Bezugsfertigkeit der geplanten Wohnhäuser, spätestens bis zum 31.12.2020 endgültig fertig zu stellen.
- Damit gewährleistet ist, dass die Erschließungsanlagen nach den technischen Vorschriften erstellt und somit dem allgemeinen Standard der anderen städtischen Straßen angepasst werden, werden die entsprechenden Vorgaben nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und den Richtlinien für den Straßenoberbau (RStO 2012) in dem abzuschließenden Vertrag festgesetzt.
- Der Erschließungsträger ist verpflichtet, die Gewährleistung für eine ordnungsgemäße Gebrauchstauglichkeit der von ihm herzustellenden Anlagen zu übernehmen. Die Gewährleistung richtet sich nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
- Im Anschluss an die Abnahme der mängelfreien Erschließungsanlagen wird die Stadt Herne diese in ihre Baulast übernehmen.
- Gemeinsam mit dem städtischen Grundstück erfolgt die Widmung der Straße.
- Die Parteien beabsichtigen im Anschluss an die Abnahme einen Grundstücksübereignungsvertrag abzuschließen, in dem die öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Flächen für die Entwässerungseinrichtungen sowie der Grünanlagen unentgeltlich auf die Stadt übertragen werden. Sämtliche durch den Abschluss des Grundstücksübereignungsvertrages und seine Durchführung entstehenden Kosten, Gebühren und Abgaben einschließlich der Grunderwerbssteuer und die Vermessungskosten trägt der Erschließungsträger.
- Eine Beteiligung der Stadt an den Erschließungskosten ist nicht vorgesehen.
- Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hinterlegt der Erschließungsträger für die Herstellung der Erschließungsanlagen eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe der voraussichtlichen Herstellungskosten.
Die herzustellenden Verkehrsflächen einschl. Entwässerung und Beleuchtung verursachen ab dem Zeitpunkt der Übernahme zusätzliche Unterhaltungs- und Betriebskosten. Nach derzeitiger Rechtsprechung können diese Kosten dem Investor nicht auferlegt werden, da Sie von der Stadt, auch bei eigener Herstellung der Straßen, zukünftig getragen werden müssten.
Der Entwurf des Erschließungsvertrages ist von der Verwaltung erarbeitet und mit dem Erschließungsträger einvernehmlich abgestimmt worden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
- Messung und Bewertung der elektrischen Feldstärke und der magnetischen Flussdichte (RWE Netzservice GmbH – Eurotest – Prüfinstitut)
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 250 ´Kirchstraße/ Baueracker` Herne Sodingen – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I –
- Geotechnischer Bericht über die Baugrundverhältnisse im Bereich der Liegenschaft Kirchstraße in Herne Gemarkung Sodingen, Flur 3, Flurstücke 218, 259, und 260 - Orientierende Untersuchung
- Geotechnischer Bericht über die Baugrundverhältnisse im Bereich der Liegenschaft Kirchstraße in Herne Gemarkung Sodingen, Flur 3, Flurstück 579 - Orientierende Untersuchung
- Bauvorhaben Baueracker/ Kirchstraße in Herne – Sodingen, Bericht über orientierende Bodenuntersuchungen
- Sanierungsuntersuchung/ Sanierungsplan für das Baugrundstück Baueracker/ Kirchstraße in Herne, Flurstücke 262 und 379 tlw., Flur 11, Gemarkung Sodingen
- Neubau Wohnbebauung Baueracker/ Kirchstraße 44627 Herne, Geräuschimmissionsuntersuchung – Straße – Be-Nr. 6909/17-2a H/OP
- Neubau Wohnbebauung Baueracker/ Kirchstraße 44627 Herne, Geräuschimmissionsuntersuchung – Umspannwerk – Be-Nr. 6909/17-1b H/OP
- Allgemeine Vorprüfung für den geplanten Bau einer Straße nach Landesrecht im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 250 – Kirchstraße/ Baueracker