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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0554  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 250 - Kirchstraße/ Baueracker -
Stadtbezirk Sodingen
l) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
ll) Maßnahmebeschluss zum Bau der Erschließungsanlage
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Falck, 3008 / Gottschlich, 2894
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
21.09.2017 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
26.09.2017 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
18.10.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen geändert beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Personalausschuss Entscheidung
07.11.2017 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Die beratenden Gremien und das beschließende Gremium nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.

                    


Beschlussvorschlag l)

 

Der Haupt- und Personalausschuss

 

  1. nimmt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf vom 06.09.2017 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 250 - Kirchstraße/ Baueracker - einschließlich Begründung und Umweltbericht zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. beschließt, den Entwurf vom 06.09.2017 einschließlich Begründung, Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Beschlussvorschlag ll)

 

Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt:

 

  1. den Bau der Erschließungsstraße „Kirchstraße/Baueracker“ gem. B-Plan Nr. 250 und beigefügten Unterlagen / Baubeschreibung Stand: 04.08.2017.

 

  1. die Ermächtigung der Verwaltung, für die unter 1. genannte Erschließungsstraße mit dem Erschließungsträger Stadtwerke Herne AG, Grenzweg 18, 44623 Herne einen Erschließungsvertrag gemäß § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließen.

                    


 

Sachverhalt l

 

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich liegt westlich der Kirchstraße bzw. südlich der Straße „Baueracker“. Er wird im Norden durch die Wohngrundstücke Kirchstraße 61, Baueracker 22 i – m, 24 und 26 sowie einen Teil der Kirchstraße begrenzt, im Süden durch mehrere Wohngebäude an der Henin-Beaumont-Straße, im Osten durch die Wohngrundstücke Kirchstraße 53 bis 59 sowie im Westen durch die Fläche des Umspannwerks.

 

Der Geltungsbereich ist aus der Anlage 2 ersichtlich.

 

 

Planungsanlass und –erfordernis

 

Die im Bebauungsplan Nr. 157 „Mont-Cenis I/III“ sowie zum Teil im Bebauungsplans Nr. 15/1 – An der Linde – Baueracker – Kirchstraße – als Mischgebiete gemäß § 6 BauNVO festgesetzte Flächen der Kirchstraße 57a werden derzeit nicht mehr als solche genutzt. Von der westlich angrenzenden Fläche des Umspannwerkes der Stadtwerke Herne wird zudem ein Teilbereich ebenfalls nicht mehr als Umspannwerk genutzt. Die Fläche der Stadtwerke Herne ist durch den Bebauungsplan Nr. 157 „Mont-Cenis I/III“ als Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und die Abfallbeseitigung sowie für Ablagerungen gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 12 und 14 BauGB mit der Zweckbestimmung „Umspannwerk“ festgesetzt. Um diese beiden Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen und die Erschließung zu sichern, ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 250 - Kirchstraße/ Baueracker - erforderlich. Dieser soll entsprechend der vorhandenen hohen Nachfrage nach qualitätsvollem Wohnraum als Wohngebiet entwickelt werden.

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Die Stadt Herne beabsichtigt, in der unmittelbaren Nähe des derzeitigen Siedlungsrandes im Bereich der Straßen Baueracker und Kirchstraße im Stadtbezirk Sodingen ein neues Wohngebiet auszuweisen. Die betreffende Fläche ist zurzeit untergenutzt, bzw. zum großen Teil brach liegend. Da eine hohe Nachfrage nach qualitätsvollem Wohnraum besteht, dieses Gebiet innerorts gut erschlossen werden kann und die wesentlichen Nahversorgungseinrichtungen vorhanden sind, soll in diesem Bereich ein qualitätsvolles Wohnquartier entstehen. Darüber hinaus sind in der unmittelbaren Nähe mehrere Naherholungsbereiche vorhanden, wie z.B. die nähere, parkartige Umgebung der Akademie Mont-Cenis. Entsprechend der derzeitigen Nachfrage soll ein Wohnquartier für freistehende Einzel- und Doppelhäuser entwickelt werden. Hierdurch wird der Ortsteil gestärkt und aufgewertet. Zudem wird die Neuausweisung von Wohnbauflächen „auf der grünen Wiese“ reduziert und die Innenentwicklung von Herne gefördert. Dadurch können höherwertige Flächen für Natur und Landschaft im Sinne des Gebots des § 1a BauGB zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden vor Eingriffen geschützt werden. Zur Schaffung eines Wohnquartieres ist auch die Sicherung der Erschließung notwendig, die durch die erforderlichen öffentlichen und privaten Verkehrsflächen sichergestellt werden sollen.

Die Planung dient dem Wohnbedürfnis der Bevölkerung, der Bevölkerungsentwicklung (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB) und der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und dem Umbau vorhandener Ortsteile.

 

 

Voraussichtliche Inhalte der Planung

 

Der Bebauungsplan wird vorrangig „Allgemeine Wohngebiete“ gemäß § 4 BauNVO festsetzen. Dieser Baugebietstyp stellt die geplanten wohnbaulichen Nutzungen in den Vordergrund und ermöglicht auch in geringem Umfang nicht störende gewerbliche bzw. vergleichbare Nutzungen, die das Wohnen nicht stören.

 

Die zulässigen Maße der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen werden die Errichtung zeitgemäßer Doppel- und Einzelhäuser ermöglichen.

 

Die erforderliche innere verkehrliche Erschließung des Plangebiets wird durch eine öffentliche Verkehrsfläche erfolgen. Die öffentlich-rechtliche Absicherung des Baus der Erschließungsanlage erfolgt flankierend durch den Abschluss eines Erschließungsvertrags. Weiterhin werden mehrere Flächen festgesetzt, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten sind, um die private Erschließung zu sichern.

 

 

Bisheriges Planverfahren

 

Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 21.05.2015 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 250 - Kirchstraße/ Baueracker - gefasst.

 

Am 21.05.2015 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 02.09.2015 durchgeführt. Der Öffentlichkeit wurde außerdem bis zum 16.09.2017 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planunterlagen konnten bis zum 16.09.2017 im Rathaus Wanne und im Internetauftritt der Stadt Herne eingesehen werden.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 03.07.2017 bis zum 04.08.2017.

 

Die in den Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und führten zu geringfügigen Änderungen bzw. Ergänzungen im Planentwurf. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den eingegangenen Anregungen bzw. Stellungnahmen sind als Anlage 5 beigefügt.

 

 

 

Weitere Vorgehensweise

 

Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

Sachverhalt ll)

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag 1:

 

Verkehrstechnische Erschließung:

Die äußere verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt im Osten durch die Straße Baueracker. Die innere Erschließung wird durch die Herstellung einer Haupterschließungsstraße abzweigend von der Straße Baueracker aus nach Westen und dann Richtung Kirchstraße sichergestellt. Am Ende der Haupterschließungsstraße werden Poller eingebaut. Für Privatfahrzeuge besteht eine Wendemöglichkeit. Für die Müllabfuhr und die Feuerwehr besteht die Möglichkeit durch Entnahme der Poller Richtung Kirchstraße auszufahren. Die weiteren geplanten zwei Stichstraßen sollen als Privatstraßen ausgebaut werden.

Die öffentliche Straße wird als Mischverkehrsflächen konzipiert und durch die Anordnung der

Verkehrszeichen 325/326 (StVO) als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.

 

 

Allgemeines / Bauvorhaben

 

Die Stadtwerke Herne AG beabsichtigen die Bebauung von Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 250 Kirchstraße / Am Baueracker. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit noch im Verfahren.

Das Plangebiet umfasst weiterhin Flächen eines privaten Investors die durch die Stadtwerke mit erschlossen werden.

Die Erschließung dient der Bebauung der Flurstücke 379, 259, 218, 579

gemäß B-Plan 250.

Die Grundstücke werden erstmalig vollständig erschlossen.

 

Die Erschließung umfasst ausschließlich die „Äußere Erschließung“ einschließlich:

-          Straßenbau

-          Entwässerung

-          Beleuchtung

-          Begrünung

 

Der Erschließungsträger ist im Besitz der Flächen. Für die Flächen liegt der B-Plan 250 vor, der derzeit in der Behördenbeteiligung ist.

 

 

 

 

 

Vorhandene Situation

 

Das Baugebiet entsteht auf nicht mehr benötigten Betriebsflächen der Stadtwerke Herne und auf einer Teilfläche des Grundstücks Kirchstraße Nr. 59; hier: Hinterland.

 

Die vorhandene private Zufahrt zur Trafoanlage Stadtwerke wird erneuert und bis zur Kirchstraße voll ausgebaut.

 

 

Beschreibung geplante Maßnahme

 

Der Erschließungsträger beabsichtigt auf seinen Flächen das Pilotprojekt „e-autark“ zu realisieren. Betroffen ist das Grundstück der Stadtwerke 379 (anteilig) mit einer bebaubaren Fläche von 2.779 m². Es entstehen 7 Einfamilienhäuser.

Auf dem Grundstück Hinterland Kirchstraße 59 sollen 8 Doppelhaushälften und zwei Einzelhäuser mit jeweils 2 Wohnungen entstehen.

Die jeweiligen Stichstraßen werden als private Erschließungsstraßen von den Bauherren errichtet.

 

Im Sinne einer großen städtebaulichen Lösung konnte der Nachbar Fa. Wijlens dazu gewonnen werden sich an der Erschließungsmaßnahme zu beteiligen. Fa. Wijlens verfügt über die Grundstücke: 259, 218, 579 mit einer bebaubaren Fläche von 2.962 m²

 

 

Straßenlage

 

Die Anbindung der Erschließungsstraße erfolgt über die bestehende Straße Baueracker. Es besteht bereits eine Zufahrt zur Trafostation. Diese Zufahrt wird als Erschließungsstraße ausgebaut und in Richtung Kirchstraße verlängert.

 

 

Straßenraumaufteilung

 

Von der Straße Baueracker bis zur Einfahrt Trafostation

Die Erschließungsfläche ist ca. 10,- m breit und hat folgende Aufteilung:

Grünstreifen 0,50 m

Längsparker 2,00 m

Straße 5,00 m

Mulde 2,50 m

Von der Einfahrt Trafostation bis zur Ausfahrt Kirchstraße

Straße 5,00 m

Wendeplatz LKW

Parkplätze in Queraufstellung 5,- m x 3,- m

Die Grundlagen der Planung wurden mit dem Fachbereich 44/4 (Verkehrsbehörde), der Polizei sowie dem Fachbereich 33/4.1 (Vorbeugender Brandschutz) abgestimmt.

 

 

 

 

Beschilderung

 

Zufahrt

-Verkehrsberuhigt Anfang: Richtzeichen 325 (§ 42 Abs. 2 STVO)

-Sackgasse: 357(§ 42 Abs. 2 STVO)

-Zusatzzeichen: Durchlässig für Fußgänger und Radfahrer

Richtzeichen 357-51 (§ 42 Abs.2 STVO)

-Verbot LKW über 3,5 t Richtzeichen 253 (§ 42 Abs. 2 STVO) mit

1026-35 Lieferverkehr frei

 

Ausfahrt

-Verkehrsberuhigter Bereich Ende: Richtzeichen 326 (§ 42 Abs. 2 STVO)

 

 

Straßenoberbau

 

Die Regelmindestdicke des frostsicheren Straßenaufbaus für die erforderliche Belastungsklassen 1,0 beträgt nach der RStO 12 65 cm.

Gewählter Aufbau der Mischverkehrsfläche gemäß RStO 12:

-                     Pflasterdecke 10/20/8 grau

-                     Bettung d = 4 cm 4 cm B 0/5 G

-                     Schottertragschicht 0/45 Kalksteinschotter d = 20 cm 20 cm STS

-                     Frostschutzschicht 0/45 RCL Klasse 1 d = 33 cm 33 cm FSS

-                     Gesamtdicke d = 65 cm 65 cm

Öffentliche Parkplätze werden in der Farbe anthrazit mit Betonsteinpflaster gepflastert (Gesamtdicke 65 cm).

Bis zur Trafostation wird die Straße für Schwerlastverkehr (Trafowechsel) ausgebaut. Unter der Straße wird eine Tragschichtrigole System GEO PROTECT verbaut.

Ab der Trafostation wird die Straße über dem dichten Leitungsnetz der Stadtwerke errichtet. Ver- und Entsorgungsanlagen müssen unter Rücksichtnahme auf die Belange der Stadtwerke geplant und gebaut werden

 

 

Längs- und Querneigung

 

Die öffentlichen Mischverkehrsflächen (MVF) werden gepflastert und erhalten eine Rinne aus grauen Betonpflastersteinen 24/16/14 ohne Fase, welche 1 cm unter der Oberkante der Pflasterdecke zur Wasserführung gesetzt wird.

Die Straßen erhalten in der Regel eine Querneigung von 2,5 % und eine Längsneigung von 0,5 %. Die Gefälle orientieren sich an der RASt 06. Die 14 geplanten öffentlichen Parkplätze werden in der Regel ebenfalls mit 2,5 % Querneigung ausgeführt. Als Bekantung der MVF wird durchgängig ein Tiefbordstein 10/30 cm mit durchgängig 3 cm Aufkantung vorgesehen.

Die privaten Erschließungsstraßen werden bei in der Regel mit einer Querneigung von 2,5 % mit Betonsteinpflaster 20/10/8 befestigt. Die seitliche Einfassung der privaten Flächen mit Tiefbordsteinen 10/30 cm. Die Aufkantung beträgt durchgängig 3 cm. Der Aufbau beträgt 55 cm.

Die Abgrenzung des Straßenbegleitgrünes erfolgt mit Hochborden 12/15/30 (inkl. Parkbuchten und Pflanzbeetformsteinen) mit einer Aufkantung von 12 cm.

Die Längsneigung der Straßengradienten beträgt mindestens 0,7 %.

Beleuchtung

 

Die Beleuchtungsstandorte sind im Lageplan dargestellt. Es handelt sich um stromsparende LED Leuchtmittel. Die Planung ist mit den Stadtwerken Herne abgestimmt.

 

 

Entwässerung

 

Die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsfläche erfolgt über Straßenabläufe 30 x 50 cm (Nassschlammsenken), die auch unter Berücksichtigung der Topographie in den erforderlichen Abständen angeordnet werden, welche an die geplanten öffentlichen Regenwasserkanäle angeschlossen werden und an das Geo Protect System angeschlossen werden.

 

Das Wasser wird über eine einseitige Basament-Pflasterreihe und Pflasterrinnen den Abläufen zugeführt.

 

Die Straße wird wie bereits die Straße Am Luftschacht mit einem Geo Protect System ausgebaut. Hierbei werden die Oberflächenabflüsse an ein kommunizierendes System aus einem Tragschichtspeicher und einer Versickerungsmulde als Überlauf angeschlossen. Dabei stellt der Tragschichtspeicher das bei maximaler Versickerungsfläche notwendige, dort jedoch nicht komplett als Einstau nachzuweisende, Volumen gemäß DWA-A 138 zur Verfügung. Die Mulde entsteht entlang des Straßenabschnittes bis zur Trafostation und steht als Überlauf zur Verfügung.

 

 

Altlasten

 

Das gesamte Baugebiet liegt am Rande ehemaliger Industrieflächen.

Durch die Firma Geotec ALBRECHT wurden Bodenuntersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungen weisen Auffälligkeiten auf.

Bei der Durchführung der Erschließungsarbeiten sind die verunreinigten Böden zu separieren und abzufahren gem. Gutachten. Alle Maßnahmen werden gutachterlich begleitet und überwacht.

 

 

Kosten

 

Die Kosten zum Bau der Erschließungsanlagen werden mit 259.600,- € veranschlagt.

Die Kosten werden vom Erschließungsträger getragen und nach m²-Schlüssel auf die erschlossenen Flächen umgelegt.

 

 

Bauzeit / Baubeginn

 

Baubeginn ist Oktober 2017; Endausbau 2019

 

 

 

Umleitungen

 

Keine / nicht erforderlich.

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag 2:

 

Der Erschließungsträger beabsichtigt die in der Stadt Herne gelegenen Grundstücke Gemarkung Sodingen Flur 11, Flurstücke 379, 259, 218, 579 einer Wohnbebauung zuzuführen. Die Erschließung dieses Gebietes soll über die Verlängerung der bestehenden Straße Baueracker in Richtung Kirchstraße erfolgen.

 

Der Erschließungsträger ist / wird Eigentümer der Grundstücke.

 

Wesentliche Regelungen des Erschließungsvertrages sind:

 

-          Der Ausbau der Erschließungsstraße umfasst die Erstellung der Straßenentwässerungseinrichtungen, der Straßen- und Wegeflächen, der Beleuchtung und des Straßenbegleitgrüns.

 

-          Der Erschließungsträger verpflichtet sich, die technische Herstellung der o.a. Erschließungsanlagen bis zur Bezugsfertigkeit der geplanten Wohnhäuser, spätestens bis zum 31.12.2020 endgültig fertig zu stellen.

 

-          Damit gewährleistet ist, dass die Erschließungsanlagen nach den technischen Vorschriften erstellt und somit dem allgemeinen Standard der anderen städtischen Straßen angepasst werden, werden die entsprechenden Vorgaben nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und den Richtlinien für den Straßenoberbau (RStO 2012) in dem abzuschließenden Vertrag festgesetzt.

 

-          Der Erschließungsträger ist verpflichtet, die Gewährleistung für eine ordnungsgemäße Gebrauchstauglichkeit der von ihm herzustellenden Anlagen zu übernehmen. Die Gewährleistung richtet sich nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

 

-          Im Anschluss an die Abnahme der mängelfreien Erschließungsanlagen wird die Stadt Herne diese in ihre Baulast übernehmen.

 

-          Gemeinsam mit dem städtischen Grundstück erfolgt die Widmung der Straße.

 

-          Die Parteien beabsichtigen im Anschluss an die Abnahme einen Grundstücksübereignungsvertrag abzuschließen, in dem die öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Flächen für die Entwässerungseinrichtungen sowie der Grünanlagen unentgeltlich auf die Stadt übertragen werden. Sämtliche durch den Abschluss des Grundstücksübereignungsvertrages und seine Durchführung entstehenden Kosten, Gebühren und Abgaben einschließlich der Grunderwerbssteuer und die Vermessungskosten trägt der Erschließungsträger.

 

-          Eine Beteiligung der Stadt an den Erschließungskosten ist nicht vorgesehen.

 

-          Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hinterlegt der Erschließungsträger für die Herstellung der Erschließungsanlagen eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe der voraussichtlichen Herstellungskosten.

 

Die herzustellenden Verkehrsflächen einschl. Entwässerung und Beleuchtung verursachen ab dem Zeitpunkt der Übernahme zusätzliche Unterhaltungs- und Betriebskosten. Nach derzeitiger Rechtsprechung können diese Kosten dem Investor nicht auferlegt werden, da Sie von der Stadt, auch bei eigener Herstellung der Straßen, zukünftig getragen werden müssten.

 

Der Entwurf des Erschließungsvertrages ist von der Verwaltung erarbeitet und mit dem Erschließungsträger einvernehmlich abgestimmt worden.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 Friedrichs

  Stadtrat

 

 


Anlagen:

  1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet

 

  1. Bebauungsplanentwurf - Planstand: 06.09.2017

 

  1. Begründung in der Fassung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Stand: 06.09.2017 inklusive der dazu gehörigen Anlagen

 

  1. Gutachten und Fachbeiträge

 

-          Messung und Bewertung der elektrischen Feldstärke und der magnetischen Flussdichte (RWE Netzservice GmbH – Eurotest – Prüfinstitut)

-          Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 250 ´Kirchstraße/ Baueracker` Herne Sodingen – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I –

-          Geotechnischer Bericht über die Baugrundverhältnisse im Bereich der Liegenschaft Kirchstraße in Herne Gemarkung Sodingen, Flur 3, Flurstücke 218, 259, und 260 - Orientierende Untersuchung

-          Geotechnischer Bericht über die Baugrundverhältnisse im Bereich der Liegenschaft Kirchstraße in Herne Gemarkung Sodingen, Flur 3, Flurstück  579 - Orientierende Untersuchung

-          Bauvorhaben Baueracker/ Kirchstraße in Herne – Sodingen, Bericht über orientierende Bodenuntersuchungen

-          Sanierungsuntersuchung/ Sanierungsplan für das Baugrundstück Baueracker/ Kirchstraße in Herne, Flurstücke 262 und 379 tlw., Flur 11, Gemarkung Sodingen

-          Neubau Wohnbebauung Baueracker/ Kirchstraße 44627 Herne, Geräuschimmissionsuntersuchung – Straße – Be-Nr. 6909/17-2a H/OP

-          Neubau Wohnbebauung Baueracker/ Kirchstraße 44627 Herne, Geräuschimmissionsuntersuchung – Umspannwerk – Be-Nr. 6909/17-1b H/OP

-          Allgemeine Vorprüfung für den geplanten Bau einer Straße nach Landesrecht im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 250 – Kirchstraße/ Baueracker

 

  1. Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
  2. Bebauungsplan Nr. 157 „Mont-Cenis I/III
  3. Bebauungsplan Nr. 15/1 – An der Linde – Baueracker – Kirchstraße
  4. Lageplan Erschließungsanlage, Stand: August 2017 (M 1:250)

                   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 7 1 öffentlich BP 250 Anlage 1 Lage Plangebiet (550 KB)      
Anlage 10 2 öffentlich BP 250 Anlage 2 Bebauungsplanentwurf (3874 KB)      
Anlage 9 3 öffentlich BP 250 Anlage 3 Begründung (452 KB)      
Anlage 1 4 öffentlich BP 250 Anlage 4.1 Prüfbericht Elektromagnetismus (1067 KB)      
Anlage 2 5 öffentlich BP 250 Anlage 4.2 Artenschutzrechtliche Vorprüfung (3916 KB)      
Anlage 3 6 öffentlich BP 250 Anlage 4.3 Geotechnischer Bericht Flurstücke 218, 259 und 260 (1284 KB)      
Anlage 4 7 öffentlich BP 250 Anlage 4.4 Geotechnischer Bericht Flurstück 579 (719 KB)      
Anlage 5 8 öffentlich BP 250 Anlage 4.5 orientierende Bodenuntersuchungen (1041 KB)      
Anlage 6 9 öffentlich BP 250 Anlage 4.6 Sanierungsuntersuchung Sanierungsplan (6323 KB)      
Anlage 16 10 öffentlich BP 250 Anlage 4.7 Geräuschimmissionsuntersuchung Straße (1591 KB)      
Anlage 11 11 öffentlich BP 250 Anlage 4.8 Geräuschimmissionsuntersuchung Umspannwerk (1350 KB)      
Anlage 12 12 öffentlich BP 250 Anlage 4.9 allgemeine Vorprüfung UVP (78 KB)      
Anlage 13 13 öffentlich BP 250 Anlage 5 Abwägungsprotokoll (3025 KB)      
Anlage 14 14 öffentlich BP 250 Anlage 6 BP 157 (792 KB)      
Anlage 15 15 öffentlich BP 250 Anlage 7 BP 15_1 (411 KB)      
Anlage 8 16 öffentlich BP 250 Anlage 8 öffentliche Erschließungstraße (790 KB)