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Vorlage - 2017/0553  

Betreff: Bereitstellung städtischer Flächen (bezirklich) zum Zwecke der Neuanlage von Wald durch die Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR mbH)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Martin Pawlicki
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
26.09.2017 
des Ausschusses für Umweltschutz geändert beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Entscheidung
18.10.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen geändert beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Entscheidung
19.10.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Entscheidung
19.10.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:5501

Bez.:Bereitstellung von Grün- und Freiflächen

Nr.:13

Bez.:Aufwendungen für Sach- und Dienst-leistungen

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

                                


Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretungen Sodingen, Herne-Mitte und Eickel stimmen der Bereitstellung der jeweils in ihrem Bezirk liegenden städtischen Flächen gemäß der als Anlage beigefügten Vorschlagsliste zum Zwecke der Neuanlage von Wald durch die Abfallent-sorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR mbH) zu.

                            


Sachverhalt:
Auf Grundlage der Plangenehmigung der Bezirksregierung Münster vom 8.11.2016 für die Errichtung und den Betrieb des Baustofflagers auf Flächen der AGR mbH wurden auf Herner Stadtgebiet insgesamt 24.715 m² Wald gerodet. Vom Landesbetrieb Wald und Holz wurde  in diesem Zusammenhang ein Waldausgleich im Verhältnis 1:2 gefordert, d.h. dass sich für das Herner Stadtgebiet eine Waldausgleichspflicht von 49.430 m² ergibt.

 

Auf Wunsch der bürgerschaftlichen Gremien soll der Waldersatz nicht, wie ursprünglich in der Plangenehmigung vorgesehen, außerhalb der Herner Stadtgrenzen, sondern innerhalb des Stadtgebietes, von der AGR mbH realisiert werden.

 

Da die AGR über keine eigenen Flächen für den Waldersatz verfügt, sollen städtische Flächen bereitgestellt werden.

 

Nach verwaltungsinternen Abstimmungen verbleiben 11 potenzielle Flächen, die sich aus Sicht der Verwaltung für eine Ersatzaufforstung eignen.

Da sich im Einzelfall aufgrund bestehender Leitungsrechte und Schutzstreifen sowie anderen grundbuchrechtlichen Verpflichtungen noch Flächenreduzierungen ergeben können, wurden vorsorglich insgesamt ca. 6,1 ha als Waldersatzflächen vorgeschlagen.

Diese liegen überwiegend im Stadtgebiet Alt - Herne, da sich hier insbesondere höhere Freiraumpotenziale bieten und die Flächen zeitnah zur Verfügung stehen.

Für den Bezirk Wanne konnte trotz intensiver Suche keine geeignete Ersatzwaldfläche gefunden bzw. vorgeschlagen werden.

 

Nach Abstimmung mit dem Landesbetrieb Wald und Holz vom 8.6.2017 ergibt sich, die als Anlage 1 beiliegende Vorschlagsliste:

 

 

Kosten der Herrichtung und Umsetzung der Waldersatzmaßnahmen:

 

Die AGR übernimmt alle Kosten der Herrichtung, Fertigstellung und  Entwicklungspflege für die ersten 5 Jahre.

Im Rahmen der weiteren Verhandlungen soll auch die Übernahme des  Pflegeaufwandes für den Wald der darauffolgenden 15 Jahre durch die AGR vertraglich festgeschrieben werden.

 

Weitergehende Kosten wie z.B. Abfallbeseitigung und Wegeinstandhaltung werden, wie bisher, von der Stadt Herne getragen. Dies resultiert in erster Linie aus der Tatsache, dass die Flächen, wie in der Vergangenheit auch, weiterhin der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und durch die Nutzungsart „Wald“ keine höheren Kosten zu erwarten sind.

 

Nach Ablauf dieses Zeitraumes fallen durch die Bewirtschaftung des Waldes lediglich Kosten an, die durch eine spätere Vermarktung des „ Ernteholzes“ refinanziert werden können.

 

Finanzierungs-/ Entschädigungsregelungen:

 

Für die Bereitstellung der Grundstücke werden vom Ersatzpflichtigen (AGR) die Grundstückswertverluste als Entschädigungsleistung verlangt.

 

Ob und inwieweit gleichzeitig die Eintragung von Grunddienstbarkeiten für die Nutzungsart „Wald“ erforderlich wird, ist mit der AGR noch gesondert zu verhandeln bzw. abzustimmen.

 

Die Bereitstellung der Grundstücke in der zur Zeit vorgehaltenen Größe von 61.195 m² würde aufgrund der Bewertung des Gutachterausschuss eine Entschädigungszahlung von rd. 256.787,50 € der AGR an die Stadt Herne für den Grundstückswertverlust auslösen.

Da jedoch lediglich 49.430 m² für den Waldausgleich benötigt werden, verändert sich die Entschädigungsleistung nach endgültiger Festlegung auf die geeigneten Flächen entsprechend.

 

Die Stadt Herne wird im Gegenzug weiterhin Eigentümer der Flächen bleiben, so dass sichergestellt ist, dass die Flächen auch zukünftig uneingeschränkt der Bevölkerung zur Verfügung stehen.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

(Friedrichs)

Stadtrat                                 


Anlagen:
 

Anlage 1:        Vorschlagsliste mit farblicher Unterscheidung der, in den jeweiligen Bezirken

                       betroffenen Flächen

Anlage 2:        10 Steckbriefe

Anlage 3 - 5:   Übersichtspläne, aufgeteilt nach Bezirken

 

 

                                

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vorschlagsliste mit farblicher Unterscheidung der, in den jeweiligen Bezirken betroffenen Flächen (14 KB) PDF-Dokument (54 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Steckbrief 1 Pöppinghauser str. (7742 KB) PDF-Dokument (1448 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Steckbrief 2 Langeloh (600 KB) PDF-Dokument (673 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Steckbrief 3 Langeloh (831 KB) PDF-Dokument (962 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Steckbrief 5 Am Ostbach (718 KB) PDF-Dokument (761 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Steckbrief 6 LSG Voßnacken (666 KB) PDF-Dokument (856 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Steckbrief 7 Ostbachtal (1096 KB) PDF-Dokument (1197 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich Steckbrief 8 Südstr. (1236 KB) PDF-Dokument (1242 KB)    
Anlage 9 9 öffentlich Steckbrief 9 Wiescherstr.Constantinstr. (758 KB) PDF-Dokument (913 KB)    
Anlage 10 10 öffentlich Steckbrief 10 Waldrand Constantin (319 KB) PDF-Dokument (341 KB)    
Anlage 11 11 öffentlich Steckbrief 11 Hofstrasse (1139 KB) PDF-Dokument (1524 KB)    
Anlage 12 12 öffentlich ERSATZWALDFLÄCHEN BEZIRK SODINGEN-Model (4628 KB)      
Anlage 13 13 öffentlich ERSATZWALDFLÄCHEN BEZIRK EICKEL-Model (4377 KB)      
Anlage 14 14 öffentlich ERSATZWALDFLÄCHEN BEZIRK HERNE - MITTE-Model (5843 KB)