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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.:5501 Bez.:Bereitstellung von Grün- und Freiflächen | Nr.:13 Bez.:Aufwendungen für Sach- und Dienst-leistungen |
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Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretungen Sodingen, Herne-Mitte und Eickel stimmen der Bereitstellung der jeweils in ihrem Bezirk liegenden städtischen Flächen gemäß der als Anlage beigefügten Vorschlagsliste zum Zwecke der Neuanlage von Wald durch die Abfallent-sorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR mbH) zu.
Sachverhalt:
Auf Grundlage der Plangenehmigung der Bezirksregierung Münster vom 8.11.2016 für die Errichtung und den Betrieb des Baustofflagers auf Flächen der AGR mbH wurden auf Herner Stadtgebiet insgesamt 24.715 m² Wald gerodet. Vom Landesbetrieb Wald und Holz wurde in diesem Zusammenhang ein Waldausgleich im Verhältnis 1:2 gefordert, d.h. dass sich für das Herner Stadtgebiet eine Waldausgleichspflicht von 49.430 m² ergibt.
Auf Wunsch der bürgerschaftlichen Gremien soll der Waldersatz nicht, wie ursprünglich in der Plangenehmigung vorgesehen, außerhalb der Herner Stadtgrenzen, sondern innerhalb des Stadtgebietes, von der AGR mbH realisiert werden.
Da die AGR über keine eigenen Flächen für den Waldersatz verfügt, sollen städtische Flächen bereitgestellt werden.
Nach verwaltungsinternen Abstimmungen verbleiben 11 potenzielle Flächen, die sich aus Sicht der Verwaltung für eine Ersatzaufforstung eignen.
Da sich im Einzelfall aufgrund bestehender Leitungsrechte und Schutzstreifen sowie anderen grundbuchrechtlichen Verpflichtungen noch Flächenreduzierungen ergeben können, wurden vorsorglich insgesamt ca. 6,1 ha als Waldersatzflächen vorgeschlagen.
Diese liegen überwiegend im Stadtgebiet Alt - Herne, da sich hier insbesondere höhere Freiraumpotenziale bieten und die Flächen zeitnah zur Verfügung stehen.
Für den Bezirk Wanne konnte trotz intensiver Suche keine geeignete Ersatzwaldfläche gefunden bzw. vorgeschlagen werden.
Nach Abstimmung mit dem Landesbetrieb Wald und Holz vom 8.6.2017 ergibt sich, die als Anlage 1 beiliegende Vorschlagsliste:
Kosten der Herrichtung und Umsetzung der Waldersatzmaßnahmen:
Die AGR übernimmt alle Kosten der Herrichtung, Fertigstellung und Entwicklungspflege für die ersten 5 Jahre.
Im Rahmen der weiteren Verhandlungen soll auch die Übernahme des Pflegeaufwandes für den Wald der darauffolgenden 15 Jahre durch die AGR vertraglich festgeschrieben werden.
Weitergehende Kosten wie z.B. Abfallbeseitigung und Wegeinstandhaltung werden, wie bisher, von der Stadt Herne getragen. Dies resultiert in erster Linie aus der Tatsache, dass die Flächen, wie in der Vergangenheit auch, weiterhin der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und durch die Nutzungsart „Wald“ keine höheren Kosten zu erwarten sind.
Nach Ablauf dieses Zeitraumes fallen durch die Bewirtschaftung des Waldes lediglich Kosten an, die durch eine spätere Vermarktung des „ Ernteholzes“ refinanziert werden können.
Finanzierungs-/ Entschädigungsregelungen:
Für die Bereitstellung der Grundstücke werden vom Ersatzpflichtigen (AGR) die Grundstückswertverluste als Entschädigungsleistung verlangt.
Ob und inwieweit gleichzeitig die Eintragung von Grunddienstbarkeiten für die Nutzungsart „Wald“ erforderlich wird, ist mit der AGR noch gesondert zu verhandeln bzw. abzustimmen.
Die Bereitstellung der Grundstücke in der zur Zeit vorgehaltenen Größe von 61.195 m² würde aufgrund der Bewertung des Gutachterausschuss eine Entschädigungszahlung von rd. 256.787,50 € der AGR an die Stadt Herne für den Grundstückswertverlust auslösen.
Da jedoch lediglich 49.430 m² für den Waldausgleich benötigt werden, verändert sich die Entschädigungsleistung nach endgültiger Festlegung auf die geeigneten Flächen entsprechend.
Die Stadt Herne wird im Gegenzug weiterhin Eigentümer der Flächen bleiben, so dass sichergestellt ist, dass die Flächen auch zukünftig uneingeschränkt der Bevölkerung zur Verfügung stehen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Vorschlagsliste mit farblicher Unterscheidung der, in den jeweiligen Bezirken
betroffenen Flächen
Anlage 2: 10 Steckbriefe
Anlage 3 - 5: Übersichtspläne, aufgeteilt nach Bezirken
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Vorschlagsliste mit farblicher Unterscheidung der, in den jeweiligen Bezirken betroffenen Flächen (14 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | Steckbrief 1 Pöppinghauser str. (7742 KB) | ![]() |
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3 | öffentlich | Steckbrief 2 Langeloh (600 KB) | ![]() |
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4 | öffentlich | Steckbrief 3 Langeloh (831 KB) | ![]() |
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5 | öffentlich | Steckbrief 5 Am Ostbach (718 KB) | ![]() |
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6 | öffentlich | Steckbrief 6 LSG Voßnacken (666 KB) | ![]() |
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7 | öffentlich | Steckbrief 7 Ostbachtal (1096 KB) | ![]() |
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8 | öffentlich | Steckbrief 8 Südstr. (1236 KB) | ![]() |
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9 | öffentlich | Steckbrief 9 Wiescherstr.Constantinstr. (758 KB) | ![]() |
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10 | öffentlich | Steckbrief 10 Waldrand Constantin (319 KB) | ![]() |
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11 | öffentlich | Steckbrief 11 Hofstrasse (1139 KB) | ![]() |
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12 | öffentlich | ERSATZWALDFLÄCHEN BEZIRK SODINGEN-Model (4628 KB) | |||
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13 | öffentlich | ERSATZWALDFLÄCHEN BEZIRK EICKEL-Model (4377 KB) | |||
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14 | öffentlich | ERSATZWALDFLÄCHEN BEZIRK HERNE - MITTE-Model (5843 KB) |