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Vorlage - 2017/0551  

Betreff: Bereitstellung städtischer Flächen (überbezirklich) zum Zwecke der Neuanlage von Wald durch die Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH ( AGR mbH)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Martin Pawlicki
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
18.10.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Entscheidung
15.11.2017 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 5501

Bez.: Bereitstellung von  Grün- und Freiflächen

Nr.: 13

Bez.: Aufwendungen für  Sach- und Dienst- leistungen

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

                    


Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt der Bereitstellung, der in der als Anlage beigefügten Vorschlagsliste unter Punkt 4 aufgeführten Fläche (Aschespielfläche im Gysenberger Wald), zum Zwecke der Neuanlage von Wald durch die Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR mbH), zu.

                    


Sachverhalt:
Auf Grundlage der Plangenehmigung der Bezirksregierung Münster vom 8.11.2016 für die Errichtung und den Betrieb des Baustofflagers auf Flächen der AGR mbH wurden auf Herner Stadtgebiet insgesamt 24.715 m² Wald gerodet. Vom Landesbetrieb Wald und Holz wurde in diesem Zusammenhang ein Waldausgleich im Verhältnis 1:2 gefordert, d.h. dass sich für das Herner Stadtgebiet eine Waldausgleichspflicht von 49.430 m² ergibt.

 

Auf Wunsch der bürgerschaftlichen Gremien soll der Waldersatz nicht, wie ursprünglich in der Plangenehmigung vorgesehen, außerhalb der Herner Stadtgrenzen, sondern innerhalb des Stadtgebietes von der AGR mbH realisiert werden.

 

Da die AGR über keine eigenen Flächen für den Waldersatz verfügt, sollen städtischen Flächen bereitgestellt werden.

 

Nach verwaltungsinternen Abstimmungen verblieben 11 potenzielle Flächen, die sich aus Sicht der Verwaltung für eine Ersatzaufforstung eignen.

 

Da sich im Einzelfall aufgrund bestehender Leitungsrechte und Schutzstreifen sowie anderen grundbuchrechtlichen Verpflichtungen noch Flächenreduzierungen ergeben können, wurden vorsorglich insgesamt ca. 6,1 ha als Waldersatzflächen vorgeschlagen.

 

Diese liegen überwiegend im Stadtgebiet Alt - Herne, da sich hier insbesondere höhere Freiraumpotenziale bieten und die Flächen zeitnah zur Verfügung stehen.

 

In der mit dem Landesbetrieb Wald und Holz vom 8.6.2017 unter Anlage 1 genannten und abgestimmten Vorschlagsliste, ist die hier betroffene  Fläche, der eine überbezirkliche Bedeutung zukommt, unter Punkt 4  aufgeführt.

 

 

Kosten der Herrichtung und Umsetzung der Waldersatzmaßnahme:

 

Die AGR übernimmt alle Kosten der Herrichtung, Fertigstellung und  Entwicklungspflege für die ersten 5 Jahre. Im Rahmen der weiteren Verhandlungen soll auch die Übernahme des  Pflegeaufwandes für den Wald der darauffolgenden 15 Jahre durch die AGR vertraglich festgeschrieben werden. Weitergehende Kosten wie z.B. Abfallbeseitigung und Wegeinstandhaltung werden, wie bisher, von der Stadt Herne getragen. Dies resultiert in erster Linie aus der Tatsache, dass die Flächen, wie in der Vergangenheit auch, weiterhin der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und durch die Nutzungsart „Wald“ keine höheren Kosten zu erwarten sind. Nach Ablauf dieses Zeitraumes fallen durch die Bewirtschaftung des Waldes lediglich Kosten an, die durch eine spätere Vermarktung des „ Ernteholzes“ refinanziert werden können.

Die Wegeverbindungen sollen in der Form aufrechterhalten bleiben, das eine ausreichende Erschließung dieses Bereiches  dauerhaft gewährleistet wird und darüber hinaus für  alle Bürger eine Wald/ Spiel -  und Versammlungsstätte u.a. für die Waldpädagogik (Waldjugendspiele) in einer Größe von ca. 2000 m² erhalten, bzw. umgestaltet wird.

 

 

 

Finanzierungs-/ Entschädigungsregelungen:

 

Für die Bereitstellung des Grundstückes wird vom Ersatzpflichtigen (AGR) der Grundstückswertverlust als Entschädigungsleistung verlangt.

 

Ob und inwieweit gleichzeitig die Eintragung einer Grunddienstbarkeit für die neue Nutzungsart „Wald“ erforderlich wird, ist mit der AGR noch gesondert zu verhandeln bzw. abzustimmen.

 

Die Stadt Herne wird im Gegenzug weiterhin Eigentümer der Fläche bleiben, so dass sichergestellt ist, dass die Fläche auch zukünftig uneingeschränkt der Bevölkerung zur Verfügung steht.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

(Friedrichs)

Stadtrat

 

 


Anlagen:
 

Anlage 1:        Vorschlagsliste mit farblicher Darstellung der betroffenen Fläche

Anlage 2:        1 Steckbrief Nr.4

Anlage 3 - 5:   1 Übersichtsplan des Bezirkes Sodingen

                    

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vorschlagsliste mit farblicher Unterscheidung der, in den jeweiligen Bezirken betroffenen Flächen (14 KB) PDF-Dokument (56 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Steckbrief 4 Sportplatz im Gysenberger wald (1025 KB) PDF-Dokument (1070 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich ERSATZWALDFLÄCHEN BEZIRK SODINGEN-Model (4628 KB)