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Vorlage - 2017/0534  

Betreff: Umgestaltung des Schulhofes an der Neustraße und Öffnung für die Nutzung durch die Wohnbevölkerung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Lemke
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
21.09.2017 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Schulausschuss Vorberatung
21.09.2017 
des Schulausschusses beschlossen   
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Vorberatung
17.10.2017 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
19.10.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 5104

Bez.: Stadterneuerung

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

(-) 15.885,00 €

Nr.: 5104

Bez.: Stadterneuerung

Nr.: 2

Bez.: Ertrag aus der Auflösung SoPo

12.442,40 €

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.5104.11

Bez.: Stadtumbau West Herne-Mitte

Nr.: 1

Bez.: Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

248.448,00 €

Nr.: 7.5104.11

Bez.: Stadtumbau West

Herne-Mitte

Nr.: 8

Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen

(-) 310.560,00 €

 

              


Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt die Umgestaltung des Schulhofes der Grundschule Neustraße und die Öffnung für die Nutzung durch die Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Planung des Fachbereichs Stadtgrün vom 28.08.2017 unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe im Haushalt der Stadt Herne und der Zustimmung der

Bezirksregierung Arnsberg.

              


Sachverhalt:
 

Allgemein

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.10.2011 das Stadtumbaugebiet „Herne-Mitte“

festgelegt und das entsprechende städtebauliche Entwicklungskonzept beschlossen.

Das Stadtumbaugebiet umfasst das Herner Hauptzentrum und angrenzende Quartiere. Mit

der Stadtumbaumaßnahme soll das Gebiet in seiner Funktion als zentraler

Versorgungsbereich und als Wohnstandort gestärkt werden. Hierzu sieht das städtebauliche

Entwicklungskonzept ein Paket von Maßnahmen vor, welche in einem Zeitraum von

mehreren Jahren mit Hilfe von Mitteln der Städtebauförderung umgesetzt werden. In diesem

Rahmen soll auch der Schulhof der Schule an der Neustraße umgestaltet werden.

 

Konkret

Die Schule an der Neustraße wurde bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 als Hans-Tilkowski-Hauptschule geführt. Im Schuljahr 2018/2019 werden die beiden Grundschulen Berliner Platz und Schulstraße hier zusammen geführt. Der Schulhof ist zurzeit mit einem an die Hauptschule gespendeten Kleinspielfeld, einem älteren Basketballkorb und einigen Sitzmöglichkeiten ausgestattet. Das Kleinspielfeld wird an die neue Hauptschule Edmund-Weber-Straße verlegt. 

Der Schulhof ist uneinheitlich asphaltiert und in vielen Bereichen erneuerungswürdig. Aufgrund von Setzungen ist die Entwässerung der Fläche in Teilen nicht mehr funktionsfähig. Die Einfriedung des Grundstückes besteht aus den verschiedensten, z. T. sehr hohen Zaunelementen oder Maschendrahtzaun, der auf Zaunelemente aufgesetzt wurde.

 

Zielsetzung

Der Schulhof ist an die sich ändernden Nutzungsansprüche anzugleichen. Durch die Umbaumaßnahme soll ein ausreichendes Angebot von attraktiven Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsräumen insbesondere für die vor Ort lernenden Kinder im Grundschulalter von 6-10 Jahren geschaffen werden. Aber auch die  Versorgung mit Spiel- und Bewegungsflächen für die hier lebenden Kinder bis 12 Jahre soll sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht aufgewertet werden. Es ist vorgesehen, den Schulhof nach Ende des Schulbetriebes und der Nachmittagsbetreuung für die Nutzung durch die Wohnbevölkerung der angrenzenden Quartiere zu öffnen. Dies ist eine notwendige Voraussetzung beim Einsatz von Städtebaufördermitteln.

 

Bürgerbeteiligung / Kinderbeteiligung

Es hat ein umfassendes Beteiligungsverfahren stattgefunden, bei dem sowohl die Schüler als auch die Lehrer und Elternvertreter eingebunden waren.

  • Schülerinnen und Schüler der beiden Grundschulen haben in den Klassen Ideen für die Schulhofumgestaltung im Plan, in Zeichnung oder Collage dargestellt.
  • Am 28. März 2017 fand ein Workshop in 2 Gruppen im Schulgebäude an der Neustraße statt.
  • Kindergruppe (jeweils 2 Kinder je Klasse) unter Leitung der Kinderanwältin Bibi Buntstrumpf, FB Stadtgrün und 1 Lehrerin: Die Kinder stellten ihre Vorschläge zur Schulhofumgestaltung vor und stimmten über die möglichen Spielgeräte ab. Diese Spielelemente wurden im Anschluss nachgebaut, auf einem großen Plan zusammengefügt und den Erwachsenen vorgestellt.
  • 2. Gruppe mit Eltern und Lehrern, FB Stadtgrün, FB Umwelt und Stadtplanung sowie dem Stadtumbaubüro: Nutzungsbereiche auf dem Schulhof wurden festgelegt, Fragen zur grundlegenden Ausstattung des Schulhofes wurden geklärt bzw. aufgeworfen
  • Zusammenstellung der Ergebnisse des Workshops in einem Entwurfsplan, nochmals Änderungswünsche zur Lage einzelner Ausstattungselemente durch Lehrer und Eltern.
  • Rückkopplungstermin am 29. Mai 2017 mit Kindern und Lehrern: Der geänderte Entwurfsplan wird vorgestellt. Vom FB Stadtgrün wurden auf Grundlage der Kinderwünsche Spielgeräte ausgewählt. Die Kinder stimmten über die Ausführung einzelner Spielgeräte ab.

 

Bei dem Beteiligungsverfahren von Februar bis Mai 2017 kristallisierten sich folgende Wünsche der Kinder bezüglich der Spiel- und Bewegungsangebote heraus:

Fußballfeld

Klettergerüst

Schaukel/Nestschaukel

Piratenschiff mit verschiedenen Spielelementen wie Klettern, Rutschen

Drehkarussel

Container für Spielmaterial

Schulgarten

Hüpfspielfelder und Fahrradparcours aufgemalt

Märchenwald mit Labyrinth (aus Platzmangel und unzureichender Beschreibung wird dieser Wunsch nicht berücksichtigt)

 

In Ergänzung dazu sind von den Lehrern gewünscht:

Reckstangen

Basketballkorb

Tischtennisplatte

Spielbereich aus natürlichen Materialien (Steine, Holz)

Sitzmöglichkeiten

Sandkasten

 

Maßnahmenbeschreibung

 

Allgemein

Das Grundstück wird mit einem 1,40m hohen Stahlmattenzaun eingefriedet, im Bereich benachbarter privater Grundstücke wird der Zaun als Ballfangzaun eingerichtet.

Die vorhandene Asphaltdecke wird einheitlich erneuert bzw. im Bereich der Spielgeräte mit einem farbigen Kunststoff-Fallschutz bedeckt.

Die Schulhoffläche mit einer Größe von 2.800 m² kann in 4 Teilbereiche eingeteilt werden:

Teilfläche 1 im hinteren Bereich des Schulhofes zum Durchgang Poststraße

Teilfläche 2 seitlich des Schulgebäudes auf privater Tiefgaragenfläche

Teilfläche 3 vor der Schule auf Feuerwehrzufahrt und –aufstellfläche und Überdachung

Teilfläche 4 vor der Schule

 

Teilfläche 1 kann als Schulgarten genutzt werden. Die z. Zt. noch über 2 Stufen erreichbare Fläche wird mit L-Steinen eingefasst und angehoben, so dass die Fläche barrierefrei auf einer Ebene mit der Schulhoffläche liegt. Die Fläche wird nicht befestigt, ein Weg mit wassergebundener Decke führt hinein. Ausgestattet wird die Fläche mit

  • einer Tisch-Bänke-Kombination als schattiger  Aufenthaltsort
  • und einem festen, abschließbaren Unterstand für die Fahrräder der Schule. Eine Spielzeugausgabe kann hier zusätzlich eingerichtet werden. Dieses ist nicht förderfähig.

 

Auf der Teilfläche 2 werden

  • eine runde Tischtennisplatte
  • eine dreiteilige Reckstange und
  • eine Art Basketballkorb mit mehreren Auffangmöglichkeiten aufgestellt. Hier wird sowohl Bewegung als auch das gemeinsame Spielen gefördert.
  • Eine kleine eingegrenzte Sandspielfläche findet Platz.
  • Die Spielzeugausgabe für die Pausenspiele in einem Gartenhaus wird an die vorhandene kleine Grünfläche mit Baum angegliedert. Auch dieses kann nach den Richtlinien der Fördermittelgeber nicht finanziert werden.

 

Die Teilfläche 3 muss aufgrund der Restriktionen von fest installierten Spielmöglichkeiten freibleiben, so dass sie als Bewegungsfläche zum Laufen, Hüpfen, Ballspielen und Fahrradfahren bereitsteht. Auf dem Boden werden ein

  • Parcours zum Fahrradfahren,
  • Felder zum Fußballspielen und
  • Hüpfkästen aufgezeichnet.

Unter dem Vordach entlang des Gebäudes werden zum Aufenthalt auch im Regen Sitzmöglichkeiten geschaffen.

 

Die Teilfläche 4 wird in 2, getrennt durch den Eingang zum Schulgebäude, Bereiche mit Spielgeräten belegt. Das Thema Piratenschiff und Insel wird in der Fläche dargestellt.

  • Zentrales Element der westlichen Seite ist ein 3-teiliges Piratenschiff mit Rutschstangen, Kletternetzen und Leitern, das unterschiedliche, je nach körperlichen und mentalen Fähigkeiten der Kinder vielfältig nutzbare Spielmöglichkeiten bietet. Die Kinder können an den angebauten Elementen neue Herausforderungen suchen und ihre Experimentierfreude testen.
  • Ebenso werden eine Wikinger-Schaukel und
  • ein Drehkarussell Kindern gemeinsame Spielmöglichkeiten bieten.

Diese Spielgeräte werden als kombinierte Metallkonstruktionen gebaut.

Auf der östlichen Seite wird auf einer „Insel“ ein Bewegungsparcours in Holzbauweise die Fläche einnehmen. Die Kombination besteht aus

  • schrägstehenden Podesten, die mit Seilen, Balancierbalken und Tritt“steinen“ miteinander verbunden sind. Einerseits fördern die Spielmöglichkeiten Geschicklichkeit, Kraft und Ausdauer, andererseits bieten sich die Podeste auch als Treffpunkt und Sitzmöglichkeiten an.

Um das große Thema Wasser und Insel zusätzlich zu verdeutlichen, werden die Fallschutzbereiche in entsprechenden Farben ausgeführt.

 

Auflagen der Förderung

Der Entwurfsplan wird dem Arbeitskreis „Barrierefreies Bauen“ noch vorgelegt.

Aspekte der Geschlechtergerechtigkeit wurden berücksichtigt. Die Maßnahme hat keinen

Einfluss auf die klimatischen Verhältnisse. Belange des Denkmalschutzes werden nicht

berührt.

 

Finanzierung und Folgekosten

Die Umgestaltung des Schulhofes Neustraße ist eine Maßnahme des Stadtumbauprojektes Herne-Mitte und kann, vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt der Stadt Herne und der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg, realisiert werden.

Die Umbaukosten betragen nach einer vorläufigen Kostenschätzung 310.560 € und können zu 80% aus Mitteln der Stadterneuerung refinanziert werden. Die voraussichtliche Förderung beträgt somit 248.448 €.

Zusätzlich entstehen nicht förderfähige Kosten in Höhe von 7.140 € für die Spielzeugausgaben und -aufbewahrung der Schule, die aus dem Budget des Fachbereichs 31 finanziert werden müssen.

Die anfallenden Folgekosten für Lohn-, Sach-, Fahrzeug- und Maschinenkosten werden ca. 6.400,00 € betragen. In dieser Summe ist die Ersatzbeschaffung von Material nach Verschleiß oder Zerstörung nicht eingerechnet.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

 

(Friedrichs)

  Stadtrat

 

 

 


Anlagen:
 

- Strukturplan

- Entwurf Schulhofumgestaltung              

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 06024 STRUKTURPLAN 4-Model (2) (151 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 06024 ENTWURF SCHULHOFUMGESTALTUNG-Model (1529 KB)