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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 5104 Bez.: Stadterneuerung | Nr.: 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibungen | (-) 15.885,00 € |
Nr.: 5104 Bez.: Stadterneuerung | Nr.: 2 Bez.: Ertrag aus der Auflösung SoPo | 12.442,40 € |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.5104.11 Bez.: Stadtumbau West Herne-Mitte | Nr.: 1 Bez.: Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen | 248.448,00 € |
Nr.: 7.5104.11 Bez.: Stadtumbau West Herne-Mitte | Nr.: 8 Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen | (-) 310.560,00 €
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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt die Umgestaltung des Schulhofes der Grundschule Neustraße und die Öffnung für die Nutzung durch die Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Planung des Fachbereichs Stadtgrün vom 28.08.2017 unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe im Haushalt der Stadt Herne und der Zustimmung der
Bezirksregierung Arnsberg.
Sachverhalt:
Allgemein
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.10.2011 das Stadtumbaugebiet „Herne-Mitte“
festgelegt und das entsprechende städtebauliche Entwicklungskonzept beschlossen.
Das Stadtumbaugebiet umfasst das Herner Hauptzentrum und angrenzende Quartiere. Mit
der Stadtumbaumaßnahme soll das Gebiet in seiner Funktion als zentraler
Versorgungsbereich und als Wohnstandort gestärkt werden. Hierzu sieht das städtebauliche
Entwicklungskonzept ein Paket von Maßnahmen vor, welche in einem Zeitraum von
mehreren Jahren mit Hilfe von Mitteln der Städtebauförderung umgesetzt werden. In diesem
Rahmen soll auch der Schulhof der Schule an der Neustraße umgestaltet werden.
Konkret
Die Schule an der Neustraße wurde bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 als Hans-Tilkowski-Hauptschule geführt. Im Schuljahr 2018/2019 werden die beiden Grundschulen Berliner Platz und Schulstraße hier zusammen geführt. Der Schulhof ist zurzeit mit einem an die Hauptschule gespendeten Kleinspielfeld, einem älteren Basketballkorb und einigen Sitzmöglichkeiten ausgestattet. Das Kleinspielfeld wird an die neue Hauptschule Edmund-Weber-Straße verlegt.
Der Schulhof ist uneinheitlich asphaltiert und in vielen Bereichen erneuerungswürdig. Aufgrund von Setzungen ist die Entwässerung der Fläche in Teilen nicht mehr funktionsfähig. Die Einfriedung des Grundstückes besteht aus den verschiedensten, z. T. sehr hohen Zaunelementen oder Maschendrahtzaun, der auf Zaunelemente aufgesetzt wurde.
Zielsetzung
Der Schulhof ist an die sich ändernden Nutzungsansprüche anzugleichen. Durch die Umbaumaßnahme soll ein ausreichendes Angebot von attraktiven Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsräumen insbesondere für die vor Ort lernenden Kinder im Grundschulalter von 6-10 Jahren geschaffen werden. Aber auch die Versorgung mit Spiel- und Bewegungsflächen für die hier lebenden Kinder bis 12 Jahre soll sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht aufgewertet werden. Es ist vorgesehen, den Schulhof nach Ende des Schulbetriebes und der Nachmittagsbetreuung für die Nutzung durch die Wohnbevölkerung der angrenzenden Quartiere zu öffnen. Dies ist eine notwendige Voraussetzung beim Einsatz von Städtebaufördermitteln.
Bürgerbeteiligung / Kinderbeteiligung
Es hat ein umfassendes Beteiligungsverfahren stattgefunden, bei dem sowohl die Schüler als auch die Lehrer und Elternvertreter eingebunden waren.
Bei dem Beteiligungsverfahren von Februar bis Mai 2017 kristallisierten sich folgende Wünsche der Kinder bezüglich der Spiel- und Bewegungsangebote heraus:
Fußballfeld
Klettergerüst
Schaukel/Nestschaukel
Piratenschiff mit verschiedenen Spielelementen wie Klettern, Rutschen
Drehkarussel
Container für Spielmaterial
Schulgarten
Hüpfspielfelder und Fahrradparcours aufgemalt
Märchenwald mit Labyrinth (aus Platzmangel und unzureichender Beschreibung wird dieser Wunsch nicht berücksichtigt)
In Ergänzung dazu sind von den Lehrern gewünscht:
Reckstangen
Basketballkorb
Tischtennisplatte
Spielbereich aus natürlichen Materialien (Steine, Holz)
Sitzmöglichkeiten
Sandkasten
Maßnahmenbeschreibung
Allgemein
Das Grundstück wird mit einem 1,40m hohen Stahlmattenzaun eingefriedet, im Bereich benachbarter privater Grundstücke wird der Zaun als Ballfangzaun eingerichtet.
Die vorhandene Asphaltdecke wird einheitlich erneuert bzw. im Bereich der Spielgeräte mit einem farbigen Kunststoff-Fallschutz bedeckt.
Die Schulhoffläche mit einer Größe von 2.800 m² kann in 4 Teilbereiche eingeteilt werden:
Teilfläche 1 im hinteren Bereich des Schulhofes zum Durchgang Poststraße
Teilfläche 2 seitlich des Schulgebäudes auf privater Tiefgaragenfläche
Teilfläche 3 vor der Schule auf Feuerwehrzufahrt und –aufstellfläche und Überdachung
Teilfläche 4 vor der Schule
Teilfläche 1 kann als Schulgarten genutzt werden. Die z. Zt. noch über 2 Stufen erreichbare Fläche wird mit L-Steinen eingefasst und angehoben, so dass die Fläche barrierefrei auf einer Ebene mit der Schulhoffläche liegt. Die Fläche wird nicht befestigt, ein Weg mit wassergebundener Decke führt hinein. Ausgestattet wird die Fläche mit
Auf der Teilfläche 2 werden
Die Teilfläche 3 muss aufgrund der Restriktionen von fest installierten Spielmöglichkeiten freibleiben, so dass sie als Bewegungsfläche zum Laufen, Hüpfen, Ballspielen und Fahrradfahren bereitsteht. Auf dem Boden werden ein
Unter dem Vordach entlang des Gebäudes werden zum Aufenthalt auch im Regen Sitzmöglichkeiten geschaffen.
Die Teilfläche 4 wird in 2, getrennt durch den Eingang zum Schulgebäude, Bereiche mit Spielgeräten belegt. Das Thema Piratenschiff und Insel wird in der Fläche dargestellt.
Diese Spielgeräte werden als kombinierte Metallkonstruktionen gebaut.
Auf der östlichen Seite wird auf einer „Insel“ ein Bewegungsparcours in Holzbauweise die Fläche einnehmen. Die Kombination besteht aus
Um das große Thema Wasser und Insel zusätzlich zu verdeutlichen, werden die Fallschutzbereiche in entsprechenden Farben ausgeführt.
Auflagen der Förderung
Der Entwurfsplan wird dem Arbeitskreis „Barrierefreies Bauen“ noch vorgelegt.
Aspekte der Geschlechtergerechtigkeit wurden berücksichtigt. Die Maßnahme hat keinen
Einfluss auf die klimatischen Verhältnisse. Belange des Denkmalschutzes werden nicht
berührt.
Finanzierung und Folgekosten
Die Umgestaltung des Schulhofes Neustraße ist eine Maßnahme des Stadtumbauprojektes Herne-Mitte und kann, vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt der Stadt Herne und der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg, realisiert werden.
Die Umbaukosten betragen nach einer vorläufigen Kostenschätzung 310.560 € und können zu 80% aus Mitteln der Stadterneuerung refinanziert werden. Die voraussichtliche Förderung beträgt somit 248.448 €.
Zusätzlich entstehen nicht förderfähige Kosten in Höhe von 7.140 € für die Spielzeugausgaben und -aufbewahrung der Schule, die aus dem Budget des Fachbereichs 31 finanziert werden müssen.
Die anfallenden Folgekosten für Lohn-, Sach-, Fahrzeug- und Maschinenkosten werden ca. 6.400,00 € betragen. In dieser Summe ist die Ersatzbeschaffung von Material nach Verschleiß oder Zerstörung nicht eingerechnet.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
- Strukturplan
- Entwurf Schulhofumgestaltung
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | 06024 STRUKTURPLAN 4-Model (2) (151 KB) | |||
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2 | öffentlich | 06024 ENTWURF SCHULHOFUMGESTALTUNG-Model (1529 KB) |