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Vorlage - 2017/0531  

Betreff: Eintragung des Hochbunkers am Heinz-Rühmann-Platz, Stadtbezirk Wanne, in die Denkmalliste der Stadt Herne gemäß § 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau Kowalski, 3030
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Böhnke, Bianca
Beratungsfolge:
Kultur- und Bildungsausschuss Vorberatung
28.09.2017 
des Kultur- und Bildungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
17.10.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Die Bezirksvertretung Wanne und der Kultur- und Bildungsausschuss nehmen die beabsichtigte Eintragung des Hochbunkers am Heinz-Rühmann-Platz, Stadtbezirk Wanne, in die Denkmalliste der Stadt Herne gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege von Denkmälern im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz) vom 11.03.1980 (GV.NRW. S. 226, 716/ GV. NRW. S. 488) zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:


Objektbeschreibung     

 

Denkmalwert ist der Hochbunker mit seinen südwestlichen und südöstlichen Eingangsbauwerken sowie einem nordwestlich angefügten Kellergeschoss ohne Aufbauten.

 

Der Bunker wurde wahrscheinlich zwischen 1940 und 1943 als Betonbauwerk errichtet. Er steht auf einer circa 100m² großen, quadratischen Grundfläche, ist etwa 28m hoch und weist ein Kellergeschoss sowie sechs oberirdische Stockwerke auf. Das Obergeschoss ist etwas eingezogen und mit einem Vollwalmdach gedeckt. Die Eingangsbauwerke treten etwa 2,50m aus dem Erdgeschoss hervor. Fast das gesamte Bauwerk ist mit Natursteinplatten verkleidet. Rundbogengesimse an den Traufen und Eingängen, Rundbogenöffnungen im Obergeschoss und Scheingalerien aus kleinen Rundbogenöffnungen gliedern die Fassaden. Eine Ausnahme dieser Gestaltung ist die nordwestliche Wand, hier hat die Fassade oberhalb des Fundamentgeschosses Aussparungen in den Natursteinplatten, die die Umrisse eines nicht ausgeführten Anbaus vorgeben. Im Inneren wird das Gebäude durch ein zentrales Treppenhaus erschlossen, das Erdgeschoss wird hauptsächlich durch die massiven Betonwände für Splitterschutz und Gasschleusen eingenommen. Die Obergeschosse sind weitgehend freie Räume, abgeteilt durch Vorhänge sind WC-Räume mit Waschbecken für Herren und Damen. Das Dachgeschoss ist nur über eine senkrechte Steigleiter zu erreichen.

 

Begründung des Denkmalwertes 

 

Der Bunker ist bedeutend für die Stadt Herne, weil er die Bedrohung durch National-sozialismus und Zweiten Weltkrieg veranschaulicht. Zu seiner Baugeschichte ist in den Archiven der Stadt Herne, bei Fachleuten zur Geschichte des Bunkerbaus und in der Literatur seit Jahren nichts zu ermitteln. Es ist anzunehmen, dass der Bunker dem Schutz der Zivilisten im Bahnhofsbereich dienen sollte und sein Obergeschoss der Luftbeobachtung. Der Bau solcher großen zivilen Luftschutzanlagen begann mit einem Erlass vom 09.09.1940, aufwendige Außenverkleidungen wie in diesem Fall wurden ab etwa 1942 – mit der Wende der deutschen Eroberungserfolge – eingestellt, weil kriegswichtige Materialien und Baukapazitäten rationiert wurden. Bunker wurden nicht selten durch Zwangsarbeiter errichtet, die auch in Herne leben und leiden mussten. Allerdings erreichten 1941 als angeforderte, aber freiwillige „Arbeiter-Gäste“ für den Bunkerbau 132 Italiener aus dem bis 1943 noch verbündeten Staat die Stadt Herne. Die durchaus gefällige Form des Bunkers als getarnter romanischer Wehrturm sollte durch die offensichtliche Monumentalität und Attraktivität die Bevölkerung beruhigen und die Kriegsbedrohung verharmlosen. Auf diese Weise ist er ein gebautes Zeugnis der NS-Propaganda, insbesondere in Herne.

 

Für seine Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche Gründe hinsichtlich der Geschichtsforschung und Architekturgeschichte vor. Wie oben bereits dargelegt, wurde der Hochbunker zur Tarnung u.a. gegenüber gezielten Angriffen aus der Luft in der Form eines mittelalterlichen Wachturmes mit dem Formvokabular der Romanik errichtet. Er erinnert aber auch an die Malakowtürme des Bergbaus, hier konkret an den Turm der Zeche „Unser Fritz I/IV“. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Bunkerbauten wurde dieses Gebäude vollständig im Sinn einer Tarnarchitektur verkleidet. Für die Geschichtsforschung ist auch die Nachnutzung des Bunkers interessant. In den 1950er Jahren wurden die Bunker unter dem Eindruck des „Kalten Krieges“ reaktiviert, so anscheinend auch das hier in Rede stehende Beispiel. Es wurden wohl ursprüngliche Unterteilungen der Geschosse in Einzelräume entfernt, so dass sich das gegenwärtig vorgefundene Bild ergab. Beachtenswert ist auch der offenkundig auf dem vorhandenen Sockelgeschoss nicht ausgeführte Bau. Wahrscheinlich unterlag er dem Baustopp ab 1942. Insofern ist auch das Sockelgeschoss eine Quelle zur Geschichte.

 

Für den Denkmalwert des Hochbunkers sprechen städtebauliche Gründe, weil das Gebäude den Vorplatz des Hauptbahnhofes Wanne-Eickel mit prägt und einen wichtigen Teil der deutschen und Herner Geschichte weithin sichtbar signalisiert.

 

Da hier ein öffentliches Interesse hinsichtlich wissenschaftlicher und städtebaulicher Gründe besteht, liegen die Voraussetzungen für die Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Herne vor.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Friedrichs)

   Stadtrat

 

 

 

              


Anlagen:
 

  1. Stadtplanausschnitt
  2. Flurkarte
  3. Foto Bunker am Heinz-Rühmann-Platz

              

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Hochbunker_20161123_Stadtplan (1123 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Hochbunker_20161123_Flurkarte (488 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Hochbunker_20161123_Foto (403 KB)