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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0505  

Betreff: Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH (SEG):
Jahresabschluss 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dewald, 2623
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Dewald, Christian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
30.08.2017 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

     


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

Den Vertretern/Vertreterinnen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH (SEG) wird die Weisung erteilt,

 

1. den Jahresabschluss 2016 der Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH (SEG) mit einer Bilanzsumme in Höhe von 3.307.034,27 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 601.012,83 festzustellen, diesen mit dem Verlustvortrag in Höhe von 441.860,27 € zu verrechnen, so dass der verbleibende Gewinn in Höhe von 159.152,56 auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 

  1. die Geschäftsführung der Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten sowie

 

  1. falck mohrmann & partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt Partnerschaftsgesellschaft, Herne, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

 

     


 

 

 

 

 

Sachverhalt:
 

Zu Punkt 1:

 

Der Jahresabschluss 2016 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 3.307.034,27 € (Vorjahr: 2.339.952,10 €) und einem Jahresüberschuss in Höhe von 601.012,83 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag i. H. v. 333.343,58 €), der mit dem bestehenden Verlustvortrag in Höhe von 441.860,27 € verrechnet werden soll. Der verbleibende Gewinn in Höhe von 159.152,56 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

 

Zu Punkt 2:

 

Der Jahresabschluss ist von falck mohrmann & partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt Partnerschaftsgesellschaft, Herne, geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt werden.

 

 

Zu Punkt 3:

 

Die Geschäftsführung schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2017 die falck, mohrmann & partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt Partnerschaftsgesellschaft, Herne, zum Abschlussprüfer zu wählen.

 

 

Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3, 4 und 5 des Gesellschaftsvertrages der SEG obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die oben aufgeführten Angelegenheiten.

 

Die Sitzung der Gesellschafterversammlung soll am 31. August 2017 stattfinden.

 

Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 


Anlagen:
 

Keine