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Die beratenden Gremien und das beschließende Gremium nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss -
2.beschließt, den Entwurf vom 14.08.2017 einschließlich Begründung, und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Sachverhalt:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:
und 697, Flur 3, Gemarkung Sodingen,
Flur 3, Gemarkung Sodingen
Der Geltungsbereich ist in der Anlage 2 dargestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Nr. 251 liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 38 „Pöppinghauser Str. – Schleusenweg“.
Der Bebauungsplan Nr. 38 setzt für den Bereich zwischen dem „Emsring und dem Lotsenweg“ lediglich eine große überbaubare Fläche als Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Hinsichtlich der Art der Bebauung bzw. der allgemein und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen, der Ausrichtung der Gebäude und der inneren Erschließung bleibt der BP 38 unbestimmt. Für die beabsichtigte Bebauung mit einer fein gegliederten Einfamilienhausstruktur (nur Einzel-und Doppelhäuser zulässig) und der klaren planerischen Verortung /Festsetzung der inneren Erschließung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 251 „Emsring/Lotsenweg“ erforderlich.
Mit der Entwicklung der derzeit ungenutzten Fläche soll eine Nachnutzung zu Wohnzwecken erfolgen. Da eine Nachfrage nach Wohnraum besteht und das Gebiet bereits gut erschlossen und mit diversen Infrastrukturen wie Schule, Kindergarten und Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs ausgestattet ist, soll am Emsring eine Ergänzung der bestehenden Wohnnutzung in Form einer kleinteiligen Eigenheimbebauung (Doppel- und Einzelhäuser) erfolgen. Hierdurch wird auch der Ortsteil insgesamt gestärkt und aufgewertet.
Die Erschließung des Plangebiets soll ausschließlich über den Emsring erfolgen, sodass sichergestellt ist, dass der Lotsenweg nicht durch störenden Durchgangsverkehr beeinträchtigt wird. Der Durchgang zum Lotsenweg ist nur für Fußgänger und Radfahrer zugelassen. Bei Bedarf dürfen auch Rettungs- und Müllfahrzeuge das Plangebiet bis zum Lotsenweg durchfahren.
Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan darf im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt weniger als 20.000 Quadratmetern, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind. Diese Voraussetzungen sind im gegeben Fall erfüllt.
Das beschleunigte Verfahren ist ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Das beschleunigte Verfahren ist auch ausgeschlossen, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Eine Beeinträchtigung dieser Schutzgüter ist nicht gegeben.
E. Voraussichtliche Inhalte der Planung
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung des Plangebietes wird ein Reines Wohngebiet (WR) gem. § 3 BauNVO festgesetzt.
Im Reinen Wohngebiet (WR) wird die Anzahl der höchst zulässigen Vollgeschosse auf zwei (II) festgesetzt, um das Wohngebiet vertikal einheitlich zu fassen und um an das Maß der baulichen Nutzung im Bestand südlich des Emsrings anzuknüpfen. Die Grundflächenzahl wird auf 0,4 gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO festgesetzt. Dadurch wird eine für die angestrebte Gebietsentwicklung angemessene bauliche Ausnutzbarkeit ermöglicht, andererseits eine eher aufgelockerte Bebauung mit entsprechendem Freiflächenanteil gesichert.
Die überbaubaren Grundstücksflächen erstrecken sich straßenbegleitend parallel zum Emsring entlang der Erschließungsflächen. Sie werden mittels Baugrenzen gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO festgesetzt. Dies lässt bei der Bebauung der Grundstücke einen ausreichenden Spielraum für Bauherren und schafft zugleich Planungssicherheit, da so eine geordnete und gleichmäßige Gebäudeanordnung gesichert wird.
Die äußere verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt von Nordosten durch den Emsring. Die innere Erschließung wird durch die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche, die vom Emsring aus nach Südwesten abzweigt, und zwei daran anschließende Flächen innerhalb der Reinen Wohngebiete, die jeweils mit Geh- und Fahrrechten zugunsten der Anlieger sowie mit Leitungsrechten zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger zu belasten sind, sichergestellt. So wird die Erschließung aller Grundstücke gesichert und der öffentliche Erschließungsaufwand möglichst gering gehalten. Den Dienstbarkeiten / G-F-L-Rechten wird der Vorzug vor der Festsetzung von Privatstraßen gegeben, weil so eine höhere Flexibilität bestehen bleibt und die dafür beanspruchten Flächen von den einzelnen Grundstückseigentümern weiterhin etwa auf die GRZ angerechnet werden können.
Am südwestlichen Ende der öffentlichen Verkehrsfläche ist eine Notdurchfahrt zur Wendeanlage des anschließenden Lotsenweges geplant. Dieser Verbindungsweg wird ausschließlich von Rettungs- und städtischen Müllfahrzeugen bei Bedarf durchfahren. Der öffentliche Durchgangsverkehr wird dadurch vermieden. Die öffentliche Verkehrsfläche wird als Mischverkehrsfläche konzipiert und ist mit der Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ Im Bebauungsplan festgesetzt. Damit wird der ruhigen, introvertierten Lage des Plangebiets und der Festsetzung des Reinen Wohngebietes Rechnung getragen.
F. Bisheriges Planverfahren
Am 21.Mai 2015 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 251 – „Emsring/Lotsenweg - und die voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten sowie ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 02.09.2015 im Bürgersaal der Akademie Mont-Cenis, Mont-Cenis-Platz 1 im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen durchgeführt.
Der Öffentlichkeit wurde außerdem bis zum 16.09.2015 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planunterlagen konnten bis zum 16.09.2015 im Foyer des Rathauses Wanne, Rathausstr. 6 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne eingesehen werden. Die Planunterlagen konnten außerdem ab dem 25.08.2015 im Internetauftritt der Stadt Herne (http://www.bauleitplanung.herne.de) eingesehen werden.
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2015 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Haupt- und Personalausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 251 – „Emsring/Lotsenweg, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).“
Der vorstehende Beschluss wurde am 26. Juni 2015 in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ), Ausgabe HER / WAN öffentlich bekannt gemacht.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte am 09.05.2017 (Datum des Anschreibens).
Den zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 09.06.2017 zu dem Bebauungsplanentwurf zu äußern.
Die vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und einzelne Änderungen im Planentwurf vorgenommen.
F . Weitere Vorgehensweise
Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (öffentliche Auslegung) durchzuführen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
Büro geotecAlbrecht, Herne, vom 09.April 2013
Büro geotecAlbrecht, Herne, vom 27. Juli 2017
Hinweis:
Die Anlage 2 ist der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden Gremien und des beschließenden Gremiums digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | BP 251 Übersicht_Lage im Stadtgebiet (652 KB) | |||
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2 | öffentlich | BP 251 Plan zum Offenlagebeschluss -A0 Planstand 14.8.2017 (731 KB) | |||
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3 | öffentlich | Begründung_251-Fassung zur SV § 3Abs. 2--14.8.2017 (312 KB) | |||
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4 | öffentlich | ASP 1 Emsring (1777 KB) | |||
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5 | öffentlich | Versickerung NW geotecALBRECHT (1342 KB) | |||
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6 | öffentlich | Lärmschutzgutachten Büro afi (4830 KB) | |||
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7 | öffentlich | BodenuntersgeotecALBRECHT-2772017 (4041 KB) |