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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0504  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 251,
Emsring / Lotsenweg, Stadtbezirk Sodingen
Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Menke, 3010
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
21.09.2017 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
26.09.2017 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
18.10.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Personalausschuss Entscheidung
07.11.2017 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Die beratenden Gremien und das beschließende Gremium nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.

                             


Beschlussvorschlag:
 

Der Haupt- und Personalausschuss -

  1. nimmt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf vom 14.08.2017 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 251, Emsring / Lotsenweg, Stadtbezirk Sodingen - einschließlich Begründung zustimmend zur Kenntnis.

 

2.beschließt, den Entwurf vom 14.08.2017 einschließlich Begründung, und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen  Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

                             


Sachverhalt:
 

  1. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

  • Im Nordwesten durch die südwestliche Begrenzung der Flurstücke 584, 857, 858

und 697, Flur 3, Gemarkung Sodingen,

  • im Nordosten durch die nordwestliche Grenze der Straße Emsring,
  • im Südosten durch die Grenze zum Flurstück 1664, Flur 3, Gemarkung Sodingen,
  • im Südwesten durch die südöstliche Begrenzung der Flurstücke 575, 707 und 709,

Flur 3, Gemarkung Sodingen

 

Der Geltungsbereich ist in der Anlage 2 dargestellt.

 

  1. Planungsanlass und - erfordernis

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Nr. 251 liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 38 „Pöppinghauser Str. – Schleusenweg“.

Der Bebauungsplan Nr. 38 setzt für den Bereich zwischen dem „Emsring und dem Lotsenweg“ lediglich eine große überbaubare Fläche als Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Hinsichtlich der Art der Bebauung bzw. der allgemein und ausnahmsweise  zulässigen Nutzungen, der Ausrichtung der Gebäude und der inneren Erschließung bleibt der BP 38 unbestimmt. Für die beabsichtigte Bebauung mit einer fein gegliederten Einfamilienhausstruktur (nur Einzel-und Doppelhäuser zulässig) und der klaren planerischen Verortung /Festsetzung der inneren Erschließung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 251 „Emsring/Lotsenweg“ erforderlich.

 

  1. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Entwicklung der derzeit ungenutzten Fläche soll eine Nachnutzung zu Wohnzwecken erfolgen. Da eine Nachfrage nach Wohnraum besteht und das Gebiet bereits gut erschlossen und mit diversen Infrastrukturen wie Schule, Kindergarten und Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs ausgestattet ist, soll am Emsring eine Ergänzung der bestehenden Wohnnutzung in Form einer kleinteiligen Eigenheimbebauung (Doppel- und Einzelhäuser) erfolgen. Hierdurch wird auch der Ortsteil insgesamt gestärkt und aufgewertet.

 

Die Erschließung des Plangebiets soll ausschließlich über den Emsring erfolgen, sodass sichergestellt ist, dass der Lotsenweg nicht durch störenden Durchgangsverkehr beeinträchtigt wird. Der Durchgang zum Lotsenweg ist nur für Fußgänger und Radfahrer zugelassen. Bei Bedarf dürfen auch Rettungs- und Müllfahrzeuge das Plangebiet bis zum Lotsenweg durchfahren.

 

 

  1. Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan darf im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt weniger als 20.000 Quadratmetern, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen  Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind. Diese Voraussetzungen sind im gegeben Fall erfüllt.

 

Das beschleunigte Verfahren ist ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit  von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Das beschleunigte Verfahren ist auch ausgeschlossen, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Eine Beeinträchtigung dieser Schutzgüter ist nicht gegeben.

 

E.    Voraussichtliche Inhalte der Planung

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung des Plangebietes wird ein Reines Wohngebiet (WR) gem. § 3 BauNVO festgesetzt.

 

Im Reinen Wohngebiet (WR) wird die Anzahl der höchst zulässigen Vollgeschosse auf zwei (II) festgesetzt, um das Wohngebiet vertikal einheitlich zu fassen und um an das Maß der baulichen Nutzung im Bestand südlich des Emsrings anzuknüpfen. Die Grundflächenzahl wird auf 0,4 gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO festgesetzt. Dadurch wird eine für die angestrebte Gebietsentwicklung angemessene bauliche Ausnutzbarkeit ermöglicht, andererseits eine eher aufgelockerte Bebauung mit entsprechendem Freiflächenanteil gesichert.

 

Die überbaubaren Grundstücksflächen erstrecken sich straßenbegleitend parallel zum Emsring entlang der Erschließungsflächen. Sie werden mittels Baugrenzen gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO festgesetzt. Dies lässt bei der Bebauung der Grundstücke einen ausreichenden Spielraum für Bauherren und schafft zugleich Planungssicherheit, da so eine geordnete und gleichmäßige Gebäudeanordnung gesichert wird.

 

Die äußere verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt von Nordosten durch den Emsring. Die innere Erschließung wird durch die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche, die vom Emsring aus nach Südwesten abzweigt, und zwei daran anschließende Flächen innerhalb der Reinen Wohngebiete, die jeweils mit Geh- und Fahrrechten zugunsten der Anlieger sowie mit Leitungsrechten zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger zu belasten sind, sichergestellt. So wird die Erschließung aller Grundstücke gesichert und der öffentliche Erschließungsaufwand möglichst gering gehalten. Den Dienstbarkeiten / G-F-L-Rechten wird der Vorzug vor der Festsetzung von Privatstraßen gegeben, weil so eine höhere Flexibilität bestehen bleibt und die dafür beanspruchten Flächen von den einzelnen Grundstückseigentümern weiterhin etwa auf die GRZ angerechnet werden können.

Am südwestlichen Ende der öffentlichen Verkehrsfläche ist eine Notdurchfahrt zur Wendeanlage des anschließenden Lotsenweges geplant. Dieser Verbindungsweg wird ausschließlich von Rettungs- und städtischen Müllfahrzeugen bei Bedarf durchfahren. Der öffentliche Durchgangsverkehr wird dadurch vermieden. Die öffentliche Verkehrsfläche wird als Mischverkehrsfläche konzipiert und ist mit der Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ Im Bebauungsplan festgesetzt. Damit wird der ruhigen, introvertierten Lage des Plangebiets und der Festsetzung des Reinen Wohngebietes Rechnung getragen.

 

F.    Bisheriges Planverfahren

Am 21.Mai 2015 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 251 – „Emsring/Lotsenweg - und die voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten sowie ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 02.09.2015 im Bürgersaal der Akademie Mont-Cenis, Mont-Cenis-Platz 1 im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen durchgeführt.

Der Öffentlichkeit wurde außerdem bis zum 16.09.2015  Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planunterlagen konnten bis zum 16.09.2015   im Foyer des Rathauses Wanne, Rathausstr. 6 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne  eingesehen werden. Die Planunterlagen konnten außerdem ab dem 25.08.2015  im Internetauftritt der Stadt Herne (http://www.bauleitplanung.herne.de) eingesehen werden.

 

Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2015 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Haupt- und Personalausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 251 – „Emsring/Lotsenweg, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).“

Der  vorstehende Beschluss wurde am 26. Juni 2015 in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ), Ausgabe HER / WAN öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte am 09.05.2017 (Datum des Anschreibens).

Den zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 09.06.2017 zu dem Bebauungsplanentwurf zu äußern.

Die vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und einzelne Änderungen im Planentwurf vorgenommen.

 

F . Weitere Vorgehensweise

Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (öffentliche Auslegung) durchzuführen.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

 

 

 


Anlagen:
 

  1. Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet)
  2. Bebauungsplanentwurf Nr. 251 - in der Fassung zur öffentlichen Auslegung gemäß  § 3 Abs. 2 BauGB, Planstand: 14.08.2017
  3. Begründung in der Fassung zur öffentlichen Auslegung gemäß  § 3 Abs. 2 BauGB, Stand: 14.08.2017
  4. Artenschutzrechtliche Vorprüfung der Biologischen Station Östliches Ruhrgebiet, Herne, vom 28.04.2017
  5. Lärmgutachten zum BP Nr. 251, Ingenieurbüro afi, Haltern am See vom 08.08.2017
  6. Bericht zu den Möglichkeiten der Versickerung von Niederschlagswasser,

Büro geotecAlbrecht, Herne, vom 09.April 2013

  1. Bericht über orientierende Baugrunduntersuchungen,

Büro geotecAlbrecht, Herne, vom 27. Juli 2017

 

Hinweis:

Die Anlage 2 ist der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden Gremien  und des beschließenden Gremiums digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

                             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BP 251 Übersicht_Lage im Stadtgebiet (652 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich BP 251 Plan zum Offenlagebeschluss -A0 Planstand 14.8.2017 (731 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Begründung_251-Fassung zur SV § 3Abs. 2--14.8.2017 (312 KB)      
Anlage 7 4 öffentlich ASP 1 Emsring (1777 KB)      
Anlage 4 5 öffentlich Versickerung NW geotecALBRECHT (1342 KB)      
Anlage 5 6 öffentlich Lärmschutzgutachten Büro afi (4830 KB)      
Anlage 6 7 öffentlich BodenuntersgeotecALBRECHT-2772017 (4041 KB)