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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0497  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10, Nahversorgungsmarkt
Paul-Gerhardt-Straße, Stadtbezirk Sodingen
Ermächtigungsbeschluss durch den Rat der Stadt zum Abschluss
des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 10
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Wirbals, 3007
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
21.09.2017 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
26.09.2017 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
18.10.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
07.11.2017 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
28.11.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

 

 

Die beratenden Gremien und der Rat der Stadt Herne nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.

 

         


 

Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 – Nahversorgungsmarkt Paul-Gerhardt-Straße, Stadtbezirk Sodingen.

           


 

 

Sachverhalt:
 

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 – Nahversorgungsmarkt Paul-Gerhardt-Straße, Stadtbezirk Sodingen, soll zwischen folgenden Vertragspartnern geschlossen werden:

Stadt Herne – vertreten durch den Oberbürgermeister – und dem Vorhabenträger

Grundstücksgesellschaft Herne-Horsthausen Dr. Hemmersbach UG & Co. KG – Hürth

 


Das Vertragsgebiet umfasst folgende Flurstücke

Gemarkung: Horsthausen

Flur 3

Flurstücke: 368, 369 und 1423

 

Der Vorhabenträger beabsichtigt zur Standortsicherung und Gewährleistung der künftigen Nahversorgung die Verkaufsfläche des Lidl-Markts in der Paul-Gerhardt-Straße 2 um 200 qm auf dann insgesamt 1.200 qm zu erweitern. Der heutige Bereich zur Anlieferung an der östlichen Gebäudeseite wird somit durch die Erweiterung überbaut. Dementsprechend verlagert sich die Anlieferung weiter nach Osten bis an die Grenze des Baugrundstückes. Die Anlieferung wird weiterhin über die Pöppinghauser Straße erfolgen. Allerdings werden aufgrund der veränderten Anfahrtssituation vier Parkplätze an der östlichen Grenze des Plangebietes wegfallen, um eine freie Zufahrt an die Anlieferungszone zu ermöglichen. Dafür werden drei Parkplätze an anderer Stelle, nämlich südlich des geplanten Anbaus, entstehen. Der übrige Bereich der Stellplatzanlage bleibt durch die Planung unberührt. Die Kundenzufahrt soll weiterhin über die Paul-Gerhardt-Straße erfolgen. Der bestehende Backshop bleibt unverändert bestehen. Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Herne hat auf Antrag des Vorhabenträgers am 31.05.2016 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 - Nahversorgungsmarkt Paul-Gerhardt-Straße - beschlossen.

Der Vorhabenträger trägt sämtliche Herstellungs- und sonstigen Kosten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehen.

Die Flächen für das geplante Bauvorhaben befinden sich im Besitz des Vorhabenträgers Grundstücksgesellschaft Herne-Horsthausen Dr. Hemmersbach UG & Co. KG.

Die überplanten Grundstücke liegen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 – Nahversorgungsmarkt Paul-Gerhardt-Straße. Der Durchführungsvertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung der Beschlussfassung des Bebauungsplanes durch den Rat der Stadt abgeschlossen.

Bevor der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10 durch den Rat der Stadt als Satzung beschlossen werden kann, muss sich der Vorhabenträger gemäß § 12 Baugesetzbuch im Durchführungsvertrag zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichten. Rechtliche Grundlage für den Durchführungsvertrag bilden § 12 des Baugesetzbuches in der zurzeit gültigen Fassung sowie die §§ 54 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung.

Der Durchführungsvertrag wird erst dann wirksam, wenn der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10 in Kraft tritt oder eine Baugenehmigung nach den Maßgaben des § 33 Baugesetzbuch erteilt wird. 

Der Vertrag wird durch den Oberbürgermeister oder durch seinen allgemeinen Vertreter sowie durch den bevollmächtigten Vertreter des Vorhabenträgers unterzeichnet.

 

Wesentliche Regelungen des Durchführungsvertrages sind:

  • Die Abgrenzung des Vertragsgebietes;
  • Die Pflicht zur Durchführung des Vorhabens innerhalb bestimmter Fristen;
  • Die Beschreibung des Vorhabens;
  • Die Verpflichtung zur Tragung der Kosten des Vertrages und seiner Durchführung durch den Vorhabenträger;
  • Der Stadt entstehen durch die im Vertrag festzuschreibenden Maßnahmen keine Kosten.

 

 

Der Entwurf des Durchführungsvertrages ist von der Verwaltung erarbeitet und mit dem Vorhabenträger abgestimmt worden.

Der Vertragsentwurf wurde mit dem Fachbereich Recht der Stadt Herne abgestimmt.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

    Friedrichs

    Stadtrat

 

 


Anlagen:
 

1. Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet)

 

2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 Nahversorgungsmarkt Paul-Gerhardt-Straße, Planstand: August 2017 (Einsicht digital in Allris – Ausdruck verkleinert A3 und unmaßstäblich anbei)

 

  1. Vorhaben- und Erschließungsplan, Planstand: Märt 2017 – Offenlage (Einsicht digital in Allris – Ausdruck verkleinert A3 und unmaßstäblich anbei)

           

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Abgrenzung räumlicher Geltungsbereich (903 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Vorhabenbezogener Bebauungsplan (4773 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Vorhaben- und Erschließungsplan (8698 KB)