|
|
Die beratenden Gremien und der Rat der Stadt Herne nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 – Nahversorgungsmarkt Paul-Gerhardt-Straße, Stadtbezirk Sodingen.
Sachverhalt:
Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 – Nahversorgungsmarkt Paul-Gerhardt-Straße, Stadtbezirk Sodingen, soll zwischen folgenden Vertragspartnern geschlossen werden:
Stadt Herne – vertreten durch den Oberbürgermeister – und dem Vorhabenträger
Grundstücksgesellschaft Herne-Horsthausen Dr. Hemmersbach UG & Co. KG – Hürth
Das Vertragsgebiet umfasst folgende Flurstücke
Gemarkung: Horsthausen
Flur 3
Flurstücke: 368, 369 und 1423
Der Vorhabenträger beabsichtigt zur Standortsicherung und Gewährleistung der künftigen Nahversorgung die Verkaufsfläche des Lidl-Markts in der Paul-Gerhardt-Straße 2 um 200 qm auf dann insgesamt 1.200 qm zu erweitern. Der heutige Bereich zur Anlieferung an der östlichen Gebäudeseite wird somit durch die Erweiterung überbaut. Dementsprechend verlagert sich die Anlieferung weiter nach Osten bis an die Grenze des Baugrundstückes. Die Anlieferung wird weiterhin über die Pöppinghauser Straße erfolgen. Allerdings werden aufgrund der veränderten Anfahrtssituation vier Parkplätze an der östlichen Grenze des Plangebietes wegfallen, um eine freie Zufahrt an die Anlieferungszone zu ermöglichen. Dafür werden drei Parkplätze an anderer Stelle, nämlich südlich des geplanten Anbaus, entstehen. Der übrige Bereich der Stellplatzanlage bleibt durch die Planung unberührt. Die Kundenzufahrt soll weiterhin über die Paul-Gerhardt-Straße erfolgen. Der bestehende Backshop bleibt unverändert bestehen. Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Herne hat auf Antrag des Vorhabenträgers am 31.05.2016 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 - Nahversorgungsmarkt Paul-Gerhardt-Straße - beschlossen.
Der Vorhabenträger trägt sämtliche Herstellungs- und sonstigen Kosten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehen.
Die Flächen für das geplante Bauvorhaben befinden sich im Besitz des Vorhabenträgers Grundstücksgesellschaft Herne-Horsthausen Dr. Hemmersbach UG & Co. KG.
Die überplanten Grundstücke liegen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 – Nahversorgungsmarkt Paul-Gerhardt-Straße. Der Durchführungsvertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung der Beschlussfassung des Bebauungsplanes durch den Rat der Stadt abgeschlossen.
Bevor der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10 durch den Rat der Stadt als Satzung beschlossen werden kann, muss sich der Vorhabenträger gemäß § 12 Baugesetzbuch im Durchführungsvertrag zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichten. Rechtliche Grundlage für den Durchführungsvertrag bilden § 12 des Baugesetzbuches in der zurzeit gültigen Fassung sowie die §§ 54 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung.
Der Durchführungsvertrag wird erst dann wirksam, wenn der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10 in Kraft tritt oder eine Baugenehmigung nach den Maßgaben des § 33 Baugesetzbuch erteilt wird.
Der Vertrag wird durch den Oberbürgermeister oder durch seinen allgemeinen Vertreter sowie durch den bevollmächtigten Vertreter des Vorhabenträgers unterzeichnet.
Wesentliche Regelungen des Durchführungsvertrages sind:
Der Entwurf des Durchführungsvertrages ist von der Verwaltung erarbeitet und mit dem Vorhabenträger abgestimmt worden.
Der Vertragsentwurf wurde mit dem Fachbereich Recht der Stadt Herne abgestimmt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
1. Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet)
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 Nahversorgungsmarkt Paul-Gerhardt-Straße, Planstand: August 2017 (Einsicht digital in Allris – Ausdruck verkleinert A3 und unmaßstäblich anbei)
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | Anlage 1_Abgrenzung räumlicher Geltungsbereich (903 KB) | |||
![]() |
2 | öffentlich | Anlage 2_Vorhabenbezogener Bebauungsplan (4773 KB) | |||
![]() |
3 | öffentlich | Anlage 3_Vorhaben- und Erschließungsplan (8698 KB) |