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Die beratenden Gremien und der Rat der Stadt nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Horsthausen, Flur 3, Flurstück 368, 369 und 1423 und wird begrenzt -
Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt.
B. Planungsanlass und -erfordernis
Im Plangebiet befindet sich derzeit ein Lebensmitteldiscounter mit ca. 1.000 qm Verkaufsfläche. Die Grundstücksgesellschaft Herne-Horsthausen Dr. Hemmersbach UG & Co. KG beabsichtigt, als Vorhabenträger auf der oben genannten Fläche einen Einzelhandelsbetrieb für Lebensmittel (LIDL) in einer Größenordnung von 1.200 qm Verkaufsfläche zu vergrößern. Dabei soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um an dem Standort einen marktüblichen großflächigen Lebensmittel-Discounter (LIDL) mit 1.200 qm zu realisieren. Zur Standortsicherung und Gewährleistung der künftigen Nahversorgung soll die Verkaufsfläche um 200 qm vergrößert werden. Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1 - Katharinastraße 2. Änderung ist die Realisierung des Vorhabens mit einer Vergrößerung der Verkaufsfläche nicht zulässig.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll für den Standort eines bisherigen bestehenden großflächigen Lebensmittelmarktes eine geringfügige Erweiterung ermöglicht werden.
Ziel der Planung ist es daher, eine Verkaufsflächenvergrößerung um 200 qm zu erzielen, um zur Standortsicherung des Vorhabens beizutragen und die geänderten Ansprüche hinsichtlich der aktuellen Mindestverkaufsflächengröße seitens des Betreibers zu berücksichtigen. Der Lebensmittelmarkt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes besitzt heute eine Verkaufsfläche von rund 1000 qm. Die Zulässigkeit der maximalen Gesamtverkaufsfläche für den Standort wurde im Rahmen einer Verträglichkeitsuntersuchung nachgewiesen.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die Voraussetzungen schaffen, die Fläche, die Erschließung sowie die Gebäude an die heutigen Marktbedingungen für einen Lebensmittel-Discounter anzupassen. Durch die Erweiterung des Marktes soll zudem die Nahversorgung im Umfeld des Plangebietes sichergestellt werden.
Die Erschließung der Stellplätze soll weiterhin über die Paul-Gerhardt-Straße erfolgen. Über die Pöppinghauser Straße (L645) ist lediglich die Lieferzufahrt geplant.
Durch das Bebauungsplanverfahren soll die Verträglichkeit der Planung hinsichtlich der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung des Plangebietes gesichert werden. Dabei sind ins-besondere Vorkehrungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu treffen, um die Auswirkungen des Verkehrsaufkommens im Hinblick auf die Empfindlichkeit der angrenzenden Nutzung zu reduzieren.
D. Inhalte der Planung
Der bestehende Lebensmittel-Discountermarkt verfügt aktuell über eine Verkaufsfläche von ca. 1.000 qm. Durch die Erweiterung sollen weitere 200 qm Verkaufsfläche durch die Ergänzung des bestehenden Gebäudes in Richtung Osten entstehen. Der heutige Bereich zur Anlieferung an der östlichen Gebäudeseite wird somit durch die Erweiterung überbaut. Dementsprechend verlagert sich die Anlieferung weiter nach Osten bis an die Grenze des Baugrundstückes. Die Anlieferung wird weiterhin über die Pöppinghauser Straße erfolgen. Allerdings werden aufgrund der veränderten Anfahrtssituation vier Parkplätze an der östlichen Grenze des Plangebietes wegfallen, um eine freie Zufahrt an die Anlieferungszone zu ermöglichen. Dafür werden drei Parkplätze an anderer Stelle, nämlich südlich des geplanten Anbaus, entstehen. Der übrige Bereich der Stellplatzanlage bleibt durch die Planung unberührt. Die Kundenzufahrt soll weiterhin über die Paul-Gerhardt-Straße erfolgen. Der bestehende Backshop bleibt unverändert bestehen.
E. Bisheriges Planverfahren
Am 07.04.2016 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 – Nahversorgungsmarkt Paul-Gerhardt-Straße - und die voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten sowie ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde am Mittwoch, den 08. Februar 2017 im Bürgersaal der Akademie Mont-Cenis, Mont-Cenis-Platz 1 im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen durchgeführt.
Der Öffentlichkeit wurde außerdem bis zum 24.02.2017 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planunterlagen konnten bis zum 24.02.2017 im Foyer des Rathauses Wanne, Rathausstr. 6 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne eingesehen werden. Die Planunterlagen konnten außerdem ab dem 08.02.2017 im Internetauftritt der Stadt Herne (http://www.bauleitplanung.herne.de) eingesehen werden.
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 31.05.2017 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Haupt- und Personalausschuss beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 – Nahversorgungsmarkt Paul-Gerhardt-Straße, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).“
Der vorstehende Beschluss wurde am 16.12.2016 öffentlich bekannt gemacht (Amtsblatt der Stadt Herne).
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte am 02.02.2017 (Datum des Anschreibens).
Den zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 03.03.2017 zu dem Bebauungsplanentwurf zu äußern.
Die vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und einzelne Änderungen im Planentwurf vorgenommen. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den eingegangenen Anregungen/Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 8 beigefügt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte am 20.06.2017 (Datum des Anschreibens). Den zu beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 28.07.2017 zu dem Bebauungsplanverfahren zu äußern. Die vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und einzelne Änderungen im Planentwurf vorgenommen.
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 23.05.2017 beschlossen, den Planentwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die öffentlich Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte am 16.06.2017 im Amtsblatt der Stadt Herne. In der öffentlichen Bekanntmachung wurde ergänzend darauf verwiesen, dass die Planunterlagen im Internetauftritt der Stadt Herne (http://bauleitplanung.herne.de) eingesehen werden können.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung des Planentwurfs) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 26.06.2017 bis einschl. 28.07.2017. Die vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und der Planentwurf ergänzt.
Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 wurde am 07.08.2017 vom Vorhabenträger unterzeichnet.
F. Änderungen nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Im Planentwurf (inklusive Textteil und Vorhaben- und Erschließungsplan) und der Begründung mit Umweltbericht zum Satzungsbeschluss werden nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB nachfolgende Änderungen erforderlich.
I Änderungen im Textteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
II Änderungen in der Begründung und Umweltbericht
Die Änderungen betreffen nachfolgend angeführte Seiten und Kapitel:
1. Deckblatt // 2. Seite 9, Kapitel 3.4, Ver- und Entworgung // 3. Seite 9, Kapitel 3.5, Mensch, Natur und Landschaft // 4. Seite 15, Kapitel 5.4.2, Ausgleichspflanzungen // 5. Seite 16, Kapitel 5.7, Hinweise // 6. Seite 29, Kapitel 4.6, Bebauungspläne // 7. Seite 37, Kapitel 5.4, Wasser // 8. Seite 42, Kapitel 5.8, Wechselwirkungen // 9. Seite 43, Kapitel 5.10.1, Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung // 10. Seite 44, Kapitel 5.10.2, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz // 11. Seite 45, Kapitel 5.10.3, In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten // 12. Seite 47, Kapitel 6.3, Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Durch die unter F-I bis F-II angeführten Änderungen / Ergänzungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Einziger Betroffener dieser Planänderungen ist der Vorhabenträger selbst. Eine erneute Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) ist somit nicht erforderlich.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
Die Anlagen 2 und 3 sind der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A4 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden Gremien und dem Rat der Stadt digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1_Uebersichtsplan (903 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage 2_Vorhabenbezogener Bebauungsplan (4773 KB) | |||
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3 | öffentlich | Anlage 3_Vorhaben- und Erschließungsplan (8698 KB) | |||
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4 | öffentlich | Anlage 4_Begruendung mit Umweltbericht (1940 KB) | |||
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5 | öffentlich | Anlage 5_Schalltechnisches Gutachten (818 KB) | |||
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6 | öffentlich | Anlage 6_Schalltechnische Ergänzung (695 KB) | |||
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7 | öffentlich | Anlage 7_Verträglichkeitsanalyse (1756 KB) | |||
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8 | öffentlich | Anlage 8_Abwaegungsprotokoll (239 KB) |