Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0493  

Betreff: HSM - Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH: Genehmigung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dewald, 2623
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Dewald, Christian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
30.08.2017 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
05.09.2017 
des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                 


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH wird die Weisung erteilt, die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (vgl. Anlage) zu genehmigen.       

   


Sachverhalt:
Der Aufsichtsrat gibt sich gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages eine Geschäftsordnung, die gemäß § 7 Zif. 16 des Gesellschaftsvertrages durch die Gesellschafterversammlung zu genehmigen ist. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung wird gemäß 11 Abs. 2.3 des Gesellschaftsvertrages durch den Aufsichtsrat abschließend genehmigt.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor                  


Anlagen: 1. Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat HSM - Entwurf                  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat HSM - Entwurf (82 KB)