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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0485  

Betreff: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG): Jahresabschluss 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hennecke, 2849
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Hennecke, Julia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
30.08.2017 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: ---

Bez.:

Nr.: ---

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: ---

Bez.:

Nr.: ---

Bez.:

keine

        


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

Den Vertretern/Vertreterinnen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) wird die Weisung erteilt,

 

  1. den Jahresabschluss per 31.12.2016 der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) mit einer Bilanzsumme in Höhe von 11.692.708,93 €, einem Jahresüberschuss in Höhe von 245.106,95 € sowie einem Bilanzgewinn in Höhe von 245.106,95 €, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll, festzustellen,
  2. den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten sowie
  3. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner GmbH & Co. KG, Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zu beauftragen.

   


Sachverhalt:
 

Zu Punkt 1.:

 

Der Jahresabschluss 2016 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 11.692.708,93 € (Vorjahr: 11.484.414,02 €), einem Jahresüberschuss in Höhe von 245.106,95 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 774.826,48 €) sowie einem Bilanzgewinn in Höhe von 245.106,95 € (Vorjahr: Bilanzverlust in Höhe von 774.826,48 €) ab, der nach dem Vorschlag der Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.

 

Die Kapitalrücklage wird aus Zahlungen der Stadt zum Verlustausgleich gebildet. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist die Zuweisung an die WFG seit dem Haushaltsjahr 2010 auf 800 T€ gekürzt worden.

 

 

Zu Punkt 2.:

 

Der Jahresabschluss ist von Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich entsprechend § 112 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Der Jahresabschluss hat den uneinge-schränkten Bestätigungsvermerk erhalten.

 

Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann sowohl den Mitgliedern des Aufsichtsrates als auch der Geschäftsführung Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 erteilt werden.

 

 

Zu Punkt 3.:

 

Die Geschäftsführung schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2017 wie in den Vorjahren die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, mit der Jahresabschlussprüfung zu beauftragen.

 

 

Gemäß § 7 Abs. 13 bis 15 des Gesellschaftsvertrages der WFG obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die vorgenannten Angelegenheiten.

 

Der Aufsichtsrat der WFG hat die Angelegenheiten in seiner Sitzung am 6. Juli 2017 gemäß § 11 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages vorberaten. Die Sitzung der Gesellschafter-versammlung soll am 6. September 2017 stattfinden.

 

Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

 


Anlagen:
 

Keine