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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0484  

Betreff: Revierpark Gysenberg Herne GmbH
Änderung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Peter, Birgit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
30.08.2017 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
05.09.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

        


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt genehmigt die Änderung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag

der Revierpark Gysenberg Herne GmbH wie folgt:

 

Ergänzung um Zif. 12

„Die von der Gesellschaft hauptberuflich zu beschäftigenden Bediensteten sollen der Pflichtversicherung in der Westfälisch-Lippischen Zusatzversorgungskasse unterliegen.

Ist infolge der Auflösung der Gesellschaft und ihres damit verbundenen Ausscheidens aus der Mitgliedschaft bei der Zusatzversorgungskasse ein Ausgleichsbetrag aufgrund der Satzung der Zusatzversorgungskasse zu zahlen, so übernehmen die Gesellschafter im Verhältnis ihres Anteils am Stammkapital die Haftung für die Zahlung dieses Ausgleichsbetrages.“

 

    


Sachverhalt:
 

Vorbemerkung:

 

Historisch wurde in 1981 ein Zusatzvertrag zum Gesellschaftsvertrag beschlossen. In § 6 dieses Zusatzvertrages war folgendes geregelt:

„Die von der Gesellschaft hauptberuflich zu beschäftigenden Bediensteten sollen der Pflichtversicherung in der Westfälisch-Lippischen Zusatzversorgungskasse unterliegen.

Ist infolge der Auflösung der Gesellschaft und ihres damit verbundenen Ausscheidens aus der Mitgliedschaft bei der Zusatzversorgungskasse ein Ausgleichsbetrag aufgrund der Satzung der Zusatzversorgungskasse zu zahlen, so übernehmen die Gesellschafter im Verhältnis ihres Anteils am Stammkapital die Haftung für die Zahlung dieses Ausgleichsbetrages.“

 

Bei späteren Änderungen des Gesellschaftsvertrages ist dieser Zusatzvertrag 1992 in eine Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag geändert geworden. Aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen ist der Passus zur Zusatzversorgung nicht in die Nebenabrede übernommen worden. In den Verträgen der anderen Revierparks ist dieser Passus nach wie vor enthalten.

 

 

 

Im April 2015 hat die Zusatzkasse festgestellt, dass in der aktuellen Nebenabrede keine Regelung zur Absicherung der Zahlung des Ausgleichsbetrages enthalten ist und um eine Änderung der Nebenabrede gebeten.

 

Zu diesem Zeitpunkt bestanden seitens des RVR bereits die Überlegungen die Revierparks in eine Freizeitgesellschaft zu verschmelzen, so dass die Änderung der Nebenabrede verschoben worden wurde.

 

Zwischenzeitlich hat die Zusatzkasse die Mitgliedschaft vorsorglich zum 31.12.2017 gekündigt, falls bis dahin die Änderung der Nebenabrede nicht erfolgt ist.

 

Aus diesem Grund soll nun kurzfristig die Nebenabrede um die neue Zif. 12 ergänzt werden:

 

 

 

Die Gesellschafterversammlung der Revierpark GmbH beschließt gemäß § 10 Abs. 1 Buchst. a des Gesellschaftsvertrages über die Änderung des Gesellschaftsvertrages. Alle Angelegenheiten der Gesellschafterversammlung sind durch den Verwaltungsrat vorzuberaten.

 

Der Verwaltungsrat der Revierpark GmbH soll die Angelegenheit in der Sitzung am 25. August 2017 vorberaten. Da die Änderung der Nebenabrede nicht notariell beglaubigt werden muss, soll die Gesellschafterversammlung ebenfalls in ihrer Sitzung am 25.08.2017 die Änderung vorbehaltlich der Zustimmung des Rates beschließen.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 


Anlagen:
Nebenabrede Stand 21.10.2005       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Nebenabrede Stand 21.10.2005 (57 KB)