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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0482  

Betreff: Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH
Jahresabschluss 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Peter, Birgit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
30.08.2017 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

           


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) wird die Weisung erteilt,

 

  1. den Jahresabschluss 2016 mit einer Bilanzsumme von 115.462.120,44 € und einem Jahresfehlbetrag von 158.513,18 , der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll, festzustellen,

 

  1. der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der HGW für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen und

 

  1. den Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e.V. zum Abschlussprüfer der HGW für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

 

 

           


Sachverhalt:
 

Zu Punkt 1:

Der Jahresabschluss 2016 der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) schließt mit einer Bilanzsumme von 115.462.120,44 € (Vorjahr: 100.752.285,70 €) und einem Jahresfehlbetrag lt. Gewinn- und Verlustrechnung von 158.513,18 € (Vorjahr: Jahresüberschuss 423.313,37 €) ab.


Zu Punkt 2:

Der Jahresabschluss 2016 der HGW ist vom Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e.V. geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung erstreckte sich auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann sowohl den Mitgliedern des Aufsichtsrates als auch der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt werden.

 

Zu Punkt 3:

Für das Geschäftsjahr 2017 schlägt die Geschäftsführung vor, den Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e.V. zum Abschlussprüfer zu bestellen.

 

 

Der Aufsichtsrat der HGW hat gem. § 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag zur Ergebnisverwendung zu prüfen. Gemäß § 7 Ziffern 13, 14 und 15 des Gesellschaftsvertrages der HGW obliegt die Entscheidung über die oben aufgeführten Punkte der Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat soll diese Angelegenheiten gem. § 11 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages in seiner Sitzung am 12.09.2017 vorberaten. Die Gesellschafterversammlung ist zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht terminiert.

 

Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 


Anlagen:
 

Keine