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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0480  

Betreff: Integriertes Handlungskonzept Revierpark 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Peter, Birgit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
30.08.2017 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
05.09.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

     


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat stimmt den im Integrierten Handlungskonzept (IHK) Revierpark 2020 vorgestellten Maßnahmen betreffend der Revierpark Gysenberg Herne GmbH grundsätzlich zu und befürwortet eine Wettbewerbsteilnahme „Grüne-Infrastruktur NRW“.

 

     


Sachverhalt:
 

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat im Juli 2016 beschlossen, über die Neuausrichtung der Freizeitgesellschaften hinaus mit dem Projekt „Revierpark 2020“ Fördermöglichkeiten für die Revierparks zu prüfen.

 

Vor diesem Hintergrund hat der RVR im Januar 2017 die Erarbeitung eines integrierten Strategie-, Planungs- und Entwurfskonzepts (IHK RP 2020)r die künftige Entwicklung der Freiflächen der Revierparke in Auftrag gegeben.

 

Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit den Partnerstädten rdermittel für dringend nötige Gestaltungs- und Renovierungsmaßnahmen der Freiflächen zu akquirieren (Integriertes Handlungskonzept). Mit einem überspannenden Handlungskonzept sollen die konkreten Entwicklungs-, Umbau- und Investitionsmaßnahmen bestimmt werden, die landschaftsbaulich in Schritten bis zu den Jahren 2020 und der weiteren Perspektive bis zur IGA 2027 fertiggestellt werden sollen. Nach Prüfung bestehen verschiedene Förderzugänge zu einzelnenrderinstrumenten beim Land NRW und bei der EU. Auch kombinierte Förderwege sollen geprüft und erschlossen werden.

 

Der Entwurf der beauftragten Planer sieht die Beantragung der Förderung einer Vielzahl von Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 58,5 Mio. vor. Sollten alle Maßnahmen im vorgeschlagenen Umfang realisiert werden, so läge der Eigenanteil des Regionalverbandes Ruhr (Förderung 80%, Eigenanteil 20%) bei rund 11,7 Mio. €. Eine Priorisierung und zeitlich mittelfristige Verteilung sowie die Einflussnahme im Rahmen der RVR-Haushaltsberatungen ist gegeben. Konkrete Zahlungsverpflichtungen ergeben sich erst im Rahmen der Antragstellung von Fördermitteln für Projekte, für die allerdings eine erfolgreiche Wettbewerbsteilnahme als grundsätzliche Voraussetzung einzustufen ist.

 

Die operativen Ziele beinhalten eine ganzheitliche Betrachtung und Vernetzung der 5 Revierparke, eine optimierte örtliche Anbindung z. B. an das regionale Radwegesystem, Spiel- und Sportangebote für unterschiedliche Nutzergruppen und Altersstufen, attraktive und doch pflegeleichte Grünanlagen, multifunktional nutzbare Treffpunkte und Aufenthaltsbereiche für die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen sowie außerschulische Bildungsorte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene; all das soll die Revierparks 2020 auszeichnen. Der Einbezug von sozialen Einrichtungen, Sportvereinen und anderen Interessengruppen, auch zur Minimierung der Folgekosten sowie zur Gewährleistung einer sozialen Kontrolle, ist begleitende Zielsetzung.

Das Integrierte Handlungskonzept adressiert mehrere Förderprogramme, neben dem Call Grüne Infrastruktur sind dies u. a. Städtebauförderung und Tourismusförderung. Entsprechende Gespräche mit den zuständigen Ministerien, um die Förderwege auszuloten, sollen demnächst erfolgen. Realistisch ist im Call Grüne Infrastruktur maximal die Hälfte bis Zweidrittel der o. g. Gesamtsumme, der Schwerpunkt läge dort bei landschaftsbaulichen Maßnahmen. Die weitere Umsetzung der landschaftsbaulichen Maßnahmen würde in einem mehrjährigen Prozess erfolgen, der ab 2018 starten könnte. Als Zielmarke für die abschließende Umsetzung des gesamten Programms könnte die IGA 2027 dienen.

 

r die Antragstellung sind die Zustimmungen der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr sowie der Räte der beteiligten Mitgesellschafter notwendig. Die Verbandsversammlung hat dem Konzept am 30.06.2017 zugestimmt. Die Räte der beteiligten Städte sollen bis Ende September die entsprechenden Beschlüsse fassen.

 

 

In Auszügen sind der Vorlage die für den Revierpark Gysenberg vorgesehenen Maßnahmen als Anlage beigefügt.

 

Das Konzept gliedert sich in fünf Handlungsfelder. Für den Revierpark Gysenberg sieht das Konzept folgende Maßnahmen vor:

 

  1. Infrastruktur & Mobilität
  • Ausbau Barrierefreiheit
  • Aufwertung der Eingänge Lago und Nebeneingänge
  • Neuer Eingang als Parkauftakt
  • Konzeption Beleuchtung
  • Einbindung der zentralen Promenade in das Radwegenetz
  • Gestalterische und energetische Sanierung der bestehenden Gebäude
  • Erstellung eines Mobilitätshub
  • Erstellung einer zentralen Verbindungsachse als Promenade

 

  1. Bildung & Soziales
  • Labore der Innovationslabor: Mechanik-Physiklabor
  • Natur- und Waldpädagogisches Angebot
  • Ansiedlung eines pädagogischen Zirkus

 

  1. Ökologie & Klima
  • ckbau ungenutzter Flächen, Entsieglung
  • Umbau der Vegetationsstrukturr mehr Biodiversität

 

  1. Freizeit & Erholung
  • Entwicklung Tivoliband
  • Übernachtungsmöglichkeiten: Erdhügelhäuser
  • Grillhäuser
  • Erstellung der südlichen Promenade inklusive Aufwertung Spielangebot

 

  1. Management, Kommunikation & Image
  • Beschilderungs- und Informationssysteme

 

Die Gesamtinvestitionssumme für diese Maßnahmen würde rd. 9,838 Mio. € betragen. 80 % sollen über Fördermittel bereitgestellt werden. Der RVR will die verbleibenden 20 % mit einem Eigenanteil ergänzen. Dieser Eigenanteil erfolgt vorbehaltlich der Sicherstellung der komplementären Fördermittel. Das vorliegende Konzept beinhaltet Maßnahmen, die durch andere Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt werden können. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit andere Förderzugänge zur Verfügung stehen. Dies ist in den jeweiligen Steckbriefen zu den einzelnen Maßnahmen vermerkt. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung der städtischen Gremien ist geplant, dass der RVR für positiv beschiedene Maßnahmen in Abstimmung mit den Gesellschaften und den Kommunen Förderanträge stellt. Das Konzept sieht vor, dass die Stadt Herne keine zusätzlichen wirtschaftlichen Mittel bereitstellen muss. Jedoch ist eine Mitarbeit der zuständigen Fachbereiche bei der Planung und Umsetzung der bewilligten Fördermaßnahmen seitens des RVR erwünscht. Mit einer Entscheidung des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW rechnet der RVR bis Ende Oktober – Mitte November 2017.  

 

Die Gremien der Revierpark Gysenberg Gesellschaft werden sich frühestens ab der letzten Sitzung des Jahres am 08. Dezember 2017 mit den bewilligten Fördermaßnahmen befassen und notwendige Beschlüsse fassen.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 


Anlagen:
 

Anlage 1Ist Situation Gysenberg IHK 2020

Anlage 2Maßnahmen IHK 2020 Gysenberg

Anlage 3Kostenübersicht IHK 2020 Gysenberg  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich IST-Situation Gysenberg IHK 2020 (24381 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Maßnahmen IHK 2020 Gysenberg (4342 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Kostenübersicht IHK 2020 Gysenberg (59 KB)