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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0467  

Betreff: Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Belker, Eduard
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Broja, Gabriele
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
11.07.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

               


Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt erlässt die in der Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen.

                    


Sachverhalt:
Am 28.02.2017 hat der Rat der Stadt Herne die Durchführung von sechs verkaufsoffenen Sonntagen in den Stadtbezirken Wanne und Herne-Mitte beschlossen.

 

Die Gewerkschaft ver.di ist gegen diese Verordnung vorgegangen und hat in zwei Fällen erfolgreich Rechtsmittel eingelegt (Verfahren VG Gelsenkirchen 19 L 799/17 und 19 L 1330/17). Die Öffnung der Verkaufsstellen am 13.03. und 28.05.2017 wurde dadurch verhindert. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Ordnungsbehördliche Verordnung für rechtswidrig erachtet.

Die Verwaltung hat nach Eingang des Urteils die Urteilsbegründung analysiert und ist in Zusammenarbeit mit den Veranstaltern zu dem Ergebnis gelangt, das die hohen gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen nicht erfüllt werden können. Auch für die verbleibenden, mit der ordnungsbehördlichen Verordnung festgesetzten vier Veranstaltungen, sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, die vom Gesetz und der Rechtsprechung vorgegebenen Anforderungen erfüllen zu können. Daher schlägt die Verwaltung vor, von der Durchführung der verbleibenden verkaufsoffenen Sonntage in 2017 Abstand zu nehmen und dazu die ordnungsbehördlichen Verordnung aufzuheben.

 

Die neu gewählte Landesregierung hat Veränderungen am LÖG angekündigt. Die Entwicklung wird weiterhin verfolgt,  so dass der Verzicht auf verkaufsoffene Sonntage erst einmal nur das Jahr 2017 betrifft.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Chudziak

-Stadtrat-                


Anlage:
Ordnungsbehördliche Verordnung               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich OBV Aufhebung verkoff. Sonntage 2017 (24 KB) PDF-Dokument (42 KB)