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Vorlage - 2017/0422  

Betreff: Benennung des Abschlussprüfers 2017 für das Gebäudemanagement Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Brings
Federführend:Gebäudemanagement Herne Bearbeiter/-in: Tuttas, Claudia
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne Entscheidung
21.06.2017 
des Betriebsausschusses Gebäudemanagement Herne (GMH) beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

        


Beschlussvorschlag:
 

Die RSM Breidenbach und Partner PartG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wuppertal wird als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 benannt.

Ebenso wir die RSM Breidenbach PartG mit der Prüfung der Erstellung und Überleitung der Schlussbilanz nach NKF beauftragt.

        


Sachverhalt:
 

Grundlagen für die als Eigenbetrieb geführte eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement  Herne (GMH) sind die Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sowie die Bestimmungen der Betriebssatzung.

 

Im Rahmen der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens ist nach den §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) für den Schluß eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht zu fertigen.

 

Nach § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).

 

Mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung wird ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 106 Abs. 2 GO NRW beauftragt.

 

Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO bzw. § 5 Abs. 3 der Betriebssatzung des Gebäudemanagements beschließt der Betriebsausschuss über den Vorschlag zur Benennung des Abschlussprüfers.

 

Der Rat der Stadt Herne hat die Auflösung des Gebäudemanagements als eigenbetriebsähnliche Einrichtung zum 01.01.2018 beschlossen. Der Betrieb muss mit seinem kaufmännischen Rechnungswesen anhand einer Schlussbilanz in den städtischen Haushalt mit der Rechnungslegung nach NKF übergeleitet werden. Die Schlussbilanz und die Überleitung nach NKF sollen durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden.

 

Die RSM Breidenbach und Partner PartG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wuppertal hat bereits den Prüfungsauftrag für das Wirtschaftsjahr 2016 erhalten.

 

 

Die Betriebsleitung empfiehlt, die RSM Breidenbach und Partner PartG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wuppertal, als Abschlussprüfer zu benennen.

 

 

 

Die Betriebsleiterin

 

 

 

 

Fürtges

 


Anlagen: keine