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Beschlussvorschlag:
Der Betriebsleitung des Gebäudemanagements Herne (GMH) wird, vorbehaltlich der Feststellung des Jahresabschlusses 2016 durch den Rat der Stadt Herne, für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Nach § 5 Abs. 5 Satz 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.
Der Rat der Stadt Herne stellt den Jahresabschluss des Gebäudemanagements Herne nach Beratung im Betriebsauschuss gem. § 26 Abs. 3 EigVO fest.
Für den Jahresabschluss 2016 hat der Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Deshalb wird vorgeschlagen, der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
Da der Rat über die Feststellung erst nach der Beratung im Betriebsausschuss entscheidet, beschließt der Betriebsausschuss die Entlastung der Betriebsleitung vorbehaltlich der Feststellung durch den Rat.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirekor
Anlagen: keine