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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0417  

Betreff: Entlastung der Betriebsleitung des Gebäudemanagements Herne für das Geschäftsjahr 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Brings
Federführend:Gebäudemanagement Herne Bearbeiter/-in: Tuttas, Claudia
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne Anhörung
21.06.2017 
des Betriebsausschusses Gebäudemanagement Herne (GMH) beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

              


Beschlussvorschlag:
 

Der Betriebsleitung des Gebäudemanagements Herne (GMH) wird, vorbehaltlich der Feststellung des Jahresabschlusses 2016 durch den Rat der Stadt Herne, für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

              


Sachverhalt:
 

Nach § 5 Abs. 5 Satz 2 der Eigenbetriebsverordnung  (EigVO) entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.

 

Der Rat der Stadt Herne stellt den Jahresabschluss des Gebäudemanagements Herne nach Beratung im Betriebsauschuss gem. § 26 Abs. 3 EigVO fest.

 

Für den Jahresabschluss 2016 hat der Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Deshalb wird vorgeschlagen, der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

 

Da der Rat über die Feststellung erst nach der Beratung im Betriebsausschuss entscheidet, beschließt der Betriebsausschuss die Entlastung der Betriebsleitung vorbehaltlich der Feststellung durch den Rat.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirekor              


 

Anlagen: keine