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Finanzielle Auswirkungen in Euro:
Keine
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat bestellt für die Dauer der Wahlperiode 2014/2020 die städtischen Bediensteten
Frau Martina Darnieder
Frau Tanja Hildebrandt
zu Schriftführerinnen für die Sitzungen des Integrationsrates.
Sachverhalt:
Gemäß § 52 Abs. 1 i. V. m. § 58 Abs. 2 GO NRW ist die Niederschrift über die in den Sitzungen des Rates gefassten Beschlüsse von dem Vorsitzenden und einem vom Rat zu bestellende Schriftführer zu unterschreiben.
In analoger Anwendung dieser Vorschriften sind die Niederschriften vom Vorsitzenden des Integrationsrates und einem vom Integrationsrat bestellten Schriftführer zu unterzeichnen.
Zur Sicherstellung der Schriftführung bei Abwesenheit des/der bereits bestellten Schriftführers/Schriftführerin ist die Bestellung der zusätzlichen Schriftführerinnen erforderlich.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Burbulla
Anlagen:
Keine